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E-1- und E-2-Visa: Wege als Treaty Trader und Treaty Investor über die türkische Staatsbürgerschaft

Von Rechtsanwalt Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770
Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Die Visa E-1 (Treaty Trader) und E-2 (Treaty Investor) sind US-amerikanische Nichteinwanderungskategorien, die ausschließlich Staatsangehörigen von Ländern offenstehen, die mit den Vereinigten Staaten ein qualifizierendes Handelsabkommen unterhalten. Die Türkei gehört zu diesen Abkommensländern, sodass türkische Staatsangehörige – einschließlich Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition erwerben – einen türkischen Pass als staatsangehörigkeitsbezogene Grundlage für einen E-1- oder E-2-Antrag nutzen können. Dieser Leitfaden erläutert, wer in Betracht kommt, worin sich die beiden Visa unterscheiden, was die US-Behörden tatsächlich verlangen und an welcher Stelle die türkische Staatsbürgerschaft sowie Schritte nach türkischem Recht in eine grenzüberschreitende Planung eingebettet sind.

Was sind E-1- und E-2-Visa und in welchem Zusammenhang stehen sie mit der türkischen Staatsbürgerschaft?

E-1 und E-2 sind befristete US-Arbeitsvisa, die an die Staatsangehörigkeit eines Abkommenslandes geknüpft sind. Das E-1-Visum unterstützt eine Person, die einen erheblichen Handel zwischen den USA und dem Abkommensland betreibt; das E-2-Visum unterstützt eine Person, die einen erheblichen Kapitalbetrag in ein US-Unternehmen investiert. Da die Berechtigung über die Staatsangehörigkeit läuft, ist der Besitz eines qualifizierenden Passes die Zugangsvoraussetzung, und die türkische Staatsbürgerschaft kann diesen Pass liefern.

Für einen Antragsteller, der noch nicht türkischer Staatsangehöriger ist, kann die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition daher als Brücke dienen: Zunächst wird die Staatsangehörigkeit nach türkischem Recht erworben, anschließend wird die Handels- oder Investitionsakte aufgebaut, die dem US-Standard genügt. Die beiden Schritte unterliegen unterschiedlichen Rechtsordnungen und werden von verschiedenen Behörden entschieden; sie sollten daher gemeinsam geplant werden und nicht so behandelt werden, als folgte der eine automatisch aus dem anderen.

Wer ist für ein E-1-Visum als Treaty Trader berechtigt?

Ein E-1-Antragsteller muss Staatsangehöriger eines Abkommenslandes sein und einen erheblichen, fortlaufenden Handel betreiben, der überwiegend zwischen den Vereinigten Staaten und diesem Abkommensland stattfindet. Der US-Maßstab für „überwiegenden Handel“ ist erfüllt, wenn mehr als 50 Prozent des gesamten internationalen Handelsvolumens des Händlers zwischen den USA und dem Abkommensland abgewickelt werden.

Zu den zentralen E-1-Voraussetzungen gehören die folgenden.

Wer ist für ein E-2-Visum als Treaty Investor berechtigt?

Ein E-2-Antragsteller muss Staatsangehöriger eines Abkommenslandes sein, der einen erheblichen Kapitalbetrag in ein echtes US-Unternehmen, das der Investor entwickeln und leiten wird, investiert hat oder aktiv dabei ist zu investieren. Das Investitionskapital muss im wirtschaftlichen Sinne dem Risiko ausgesetzt sein und im Falle des Scheiterns des Vorhabens einem teilweisen oder vollständigen Verlust unterliegen.

Zu den zentralen E-2-Voraussetzungen gehören die folgenden.

Wie viel müssen Sie für ein E-2-Visum investieren?

Es gibt keinen festen Mindestbetrag in Dollar für eine E-2-Investition. Die US-Einwanderungsvorschriften verlangen, dass die Investition im Verhältnis zu den Gesamtkosten des Kaufs oder der Gründung des jeweiligen Unternehmens „erheblich“ ist, was bedeutet, dass der Verhältnistest wichtiger ist als jede plakative Zahl. Je niedriger die Kosten des Unternehmens, desto höher muss das eingebrachte Kapital im Verhältnis sein, um als erheblich zu gelten.

Jeder konkrete Betrag, den Sie online lesen, sollte als grober Marktrichtwert und nicht als rechtliche Schwelle behandelt werden. Entscheidend sind die Fragen, ob das Kapital tatsächlich dem Risiko ausgesetzt ist, ob es ausreicht, um das Unternehmen betriebsfähig zu machen, und ob das Unternehmen mehr als marginale Einnahmen erzielen kann – wobei von einem neuen Unternehmen im Allgemeinen erwartet wird, dass es diese Kapazität innerhalb von etwa fünf Jahren nach der E-2-Einstufung erreicht. Überprüfen Sie die aktuellen Anforderungen zum Zeitpunkt der Antragstellung anhand der offiziellen Vorgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren für E-1 und E-2 ab?

Das Verfahren hängt davon ab, ob sich der Antragsteller im Ausland oder bereits innerhalb der Vereinigten Staaten befindet. Antragsteller außerhalb der USA beantragen das Visum in der Regel bei einer US-Botschaft oder einem US-Konsulat, während eine Person, die sich bereits mit einem anderen Status in den USA aufhält, einen Statuswechsel bei der US-Einwanderungsbehörde (U.S. Citizenship and Immigration Services) beantragen kann. Beide Wege hängen von einem dokumentierten Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie einer glaubwürdigen Handels- oder Investitionsakte ab.

Zu den typischen Nachweisunterlagen gehören die folgenden.

Wie lange sind E-1- und E-2-Visa gültig und können sie verlängert werden?

Einem qualifizierenden Treaty Trader oder Treaty Investor wird in der Regel zunächst eine Einreise in die Vereinigten Staaten für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gewährt. Aufenthaltsverlängerungen können in Schritten von jeweils bis zu zwei Jahren gewährt werden, und die US-Vorschriften setzen keine Obergrenze für die Anzahl der Verlängerungen, sodass der Status grundsätzlich auf unbestimmte Zeit aufrechterhalten werden kann, solange der zugrunde liegende Handel oder die Investition fortbesteht.

Der im US-Einreisedokument vermerkte Aufenthaltszeitraum ist von der auf dem Visumsaufkleber aufgedruckten Gültigkeitsdauer zu unterscheiden, die durch Gegenseitigkeitsvereinbarungen festgelegt wird, welche von Land zu Land variieren. Bestätigen Sie sowohl die aktuellen Einreiseregeln als auch den Gegenseitigkeitsplan für türkische Staatsangehörige zum Zeitpunkt der Antragstellung, da sich diese Bedingungen ändern können.

Welche Dokumente und Nachweise machen eine E-1- oder E-2-Akte überzeugend?

Eine überzeugende Abkommensvisum-Akte verknüpft jedes angestrebte Ergebnis mit einer Tatsache und jede Tatsache mit einem Dokument. Schwache Akten scheitern meist daran, dass die rechtliche Darstellung nicht mit Belegen verbunden ist oder dass sich die Herkunft des investierten Kapitals nicht lückenlos nachvollziehen lässt.

Zu den praktischen Dokumentenprioritäten gehören die folgenden.

Können E-1- oder E-2-Familienangehörige mitreisen und arbeiten?

Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren dürfen den Hauptinhaber des E-1- oder E-2-Visums in der Regel als unterhaltsberechtigte Angehörige begleiten. Ehegatten von E-2- (und E-1-)Beschäftigten mit gültigem Status gelten kraft ihres Status als zur Arbeit in den Vereinigten Staaten berechtigt, was für eine gemeinsam umziehende Familie von erheblicher Bedeutung sein kann. Als unterhaltsberechtigte Angehörige eingereiste Kinder erhalten diese Arbeitserlaubnis nicht.

Da die Regeln zur Berechtigung von Familienangehörigen und zur Arbeitserlaubnis von Zeit zu Zeit aktualisiert werden, bestätigen Sie die aktuelle Handhabung für Ehegatten und Kinder, bevor Sie sich in einer Umzugsplanung darauf verlassen.

Führen E-1- oder E-2-Visa zu einer US-Green-Card?

Nein. E-1 und E-2 sind Nichteinwanderungskategorien und führen für sich genommen nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt. Sie können auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange der qualifizierende Handel oder die Investition fortbesteht; aus diesem Grund nutzen viele Treaty Investors den Status als stabile Basis, während sie parallel einen Einwanderungsweg prüfen, für den sie möglicherweise in Betracht kommen.

Das Anstreben einer Green Card aus einer E-2-Position heraus erfordert einen gesonderten Einwanderungsantrag nach anderen Kriterien. Betrachten Sie das E-2-Visum als dauerhafte Nichteinwanderungslösung und nicht als automatischen Schritt zur Green Card.

Wie passen die türkische Staatsbürgerschaft und der E-2-Weg zusammen?

Die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition wird nach türkischem Recht erworben, in erster Linie auf Grundlage des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Gesetz Nr. 5901) und seiner Durchführungsverordnung, während Fragen zu Ausländern und Aufenthalt durch das Gesetz über Ausländer und internationalen Schutz (Gesetz Nr. 6458) geregelt werden. Die qualifizierenden Investitionsschwellen für die Staatsbürgerschaft werden durch Verordnung festgelegt und im Laufe der Zeit angepasst, sodass der jeweils geltende Betrag zum Datum der Antragstellung bestätigt und nicht aus einer älteren Angabe übernommen werden sollte.

Sobald die türkische Staatsangehörigkeit vorliegt, kann sie als staatsangehörigkeitsbezogene Grundlage für einen gesonderten US-amerikanischen E-1- oder E-2-Antrag dienen. Die beiden Systeme bestätigen sich nicht automatisch gegenseitig: Die türkische Akte muss die türkischen Behörden überzeugen, und die US-Akte muss eigenständig den von den US-Behörden angewandten Prüfungen zu Handel, Investition, Kontrolle und Marginalität genügen. Die Mittelherkunftsnachweise so zu strukturieren, dass sie in beiden Rechtsordnungen einer Prüfung standhalten, gehört zu den wichtigsten grenzüberschreitenden Aufgaben.

Welches sind die wichtigsten Risiken bei einer E-1- oder E-2-Planung?

Die häufigsten Schwachstellen sind, die Abkommensstaatsangehörigkeit als Garantie für eine Genehmigung zu behandeln, sich auf einen allgemeinen Geschäftsplan zu verlassen, schwache oder unzureichend belegte Mittelherkunftsnachweise vorzulegen und eine Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Kontrolle über das Unternehmen und der im Antrag dargestellten Geschichte entstehen zu lassen. Jeder dieser Punkte kann zu einer Ablehnung führen, selbst wenn die plakativen Zahlen angemessen erscheinen.

Risikokontrolle bedeutet, vor der Einreichung zu bestätigen, dass die Unterlagen genau das vom Antragsteller gewünschte Ergebnis tragen, dass der gewählte Weg zum aktuellen Status des Antragstellers und zu etwaigen Fristen passt und dass die Investitionsstruktur über die türkische Staatsbürgerschaftsakte und die US-Visumsakte hinweg stimmig wirkt.

Wie die Anwaltskanzlei Serka bei der grenzüberschreitenden E-1- und E-2-Planung unterstützt

Die Anwaltskanzlei Serka strukturiert die Akte von der türkischen Rechtsseite aus und koordiniert die Staatsbürgerschafts- und Investitionsunterlagen mit dem US-amerikanischen Einwanderungsanwalt des Antragstellers, sofern eine US-Einreichung beteiligt ist. Wir ordnen die Nachweise zu, erkennen Lücken, bevor sie zu Ablehnungen werden, und stimmen die Darstellung der Mittelherkunft so ab, dass sie sowohl im türkischen als auch im US-amerikanischen Verfahren Bestand hat.

Die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition wird im Rahmen unserer Leistungen zur Staatsbürgerschaft durch Investition sowie zu Einwanderung und Aufenthaltsgenehmigungen bearbeitet. Die zugrunde liegende gesellschafts- und investitionsrechtliche Strukturierung stützt sich auf unsere Arbeit in den Bereichen Unternehmensgründung, ausländische Direktinvestitionen und Immobilienrecht und Immobilienerwerb, sofern der qualifizierende Vermögenswert eine Immobilie ist. Sieht sich ein Vorhaben später einem Rechtsstreit gegenüber, kann unser Team für internationale Handelsstreitigkeiten eingreifen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Türkei ein Abkommensland für E-1- und E-2-Visa?

Die Türkei ist für die Zwecke von E-1 und E-2 ein US-Abkommensland, sodass türkische Staatsangehörige einen türkischen Pass als staatsangehörigkeitsbezogene Grundlage für diese Visa nutzen können. Der Abkommensstatus und die Gegenseitigkeitsbedingungen werden vom US-Außenministerium (U.S. Department of State) veröffentlicht und sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung anhand der offiziellen Liste der Abkommensländer bestätigt werden.

Kann die türkische Staatsbürgerschaft durch Investition für ein US-E-2-Visum genutzt werden?

Ja. Nachdem die türkische Staatsbürgerschaft nach türkischem Recht erworben wurde, kann die daraus resultierende Staatsangehörigkeit einen gesonderten US-E-2-Antrag tragen. Die US-amerikanischen Anforderungen an Investition, Kontrolle und Marginalität werden unabhängig von der türkischen Staatsbürgerschaftsentscheidung beurteilt.

Gibt es einen Mindestinvestitionsbetrag für ein E-2-Visum?

Es gilt kein fester Mindestbetrag. Die Investition muss im Verhältnis zu den Kosten des jeweiligen Unternehmens erheblich, tatsächlich dem Risiko ausgesetzt und ausreichend sein, um das Unternehmen betriebsfähig und mehr als marginal zu machen.

Verleiht ein E-2-Visum einen dauerhaften Aufenthalt?

Nein. Das E-2-Visum ist ein verlängerbarer Nichteinwanderungsstatus. Eine Green Card erfordert einen gesonderten Einwanderungsantrag nach anderen Vorschriften.

Kann die Arbeit aus der Türkei heraus aus der Ferne beginnen?

Ein Großteil der Aktenvorbereitung – einschließlich der Staatsbürgerschaftsunterlagen, der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung und der Mittelherkunftsnachweise – kann mittels einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht aus der Ferne organisiert werden. Das US-Visumsinterview selbst wird von der zuständigen US-Behörde durchgeführt.

Vertrauliche Fallbewertung anfordern

Planen Sie die Schritte zur türkischen Staatsbürgerschaft und zum US-Abkommensvisum als eine koordinierte Akte und nicht als zwei voneinander getrennte Anträge. Fordern Sie eine vertrauliche Fallbewertung an, und unser Team prüft Ihre staatsangehörigkeitsrechtliche Ausgangslage, Ihre Investitionsstruktur und Ihren Dokumentennachweis und legt anschließend die nächsten Schritte dar. Sie können uns auch über die Kontaktdaten auf unserer Website erreichen, um Zeitrahmen und Umfang zu besprechen.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen zu US-amerikanischen und türkischen Rechtsrahmen und stellt keine Rechtsberatung dar. Entscheidungen im US-Einwanderungsrecht werden von US-Behörden getroffen; ein Mandatsverhältnis mit der Anwaltskanzlei Serka entsteht ausschließlich durch eine unterzeichnete Mandatsvereinbarung.