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Firmengründung in der Türkei: Leitfaden für ausländische Gründer

Von Rechtsanwalt Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.

Um in der Türkei eine Gesellschaft zu gründen, errichten Sie diese nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 über das Zentrale Registrierungssystem (MERSIS) und das örtliche Handelsregisteramt: Sie wählen eine Gesellschaftsform, reservieren einen eindeutigen Firmennamen, erstellen und beglaubigen den Gesellschaftsvertrag notariell, hinterlegen das erforderliche Kapital bei einer Bank, reichen die Anmeldung über MERSIS ein, legen die Unterlagen der Handelsregisterdirektion vor und erwirken die Veröffentlichung im Handelsregisterblatt. Die Direktion vergibt eine MERSIS-Nummer, die das Unternehmen über sämtliche Behördensysteme hinweg identifiziert; anschließend folgen die Mitgliedschaft in der Handelskammer, die steuerliche Registrierung und die Anmeldung bei der Sozialversicherung (SGK). Ausländische Gesellschafter werden nach dem Handelsgesetzbuch ebenso behandelt wie türkische Staatsangehörige und benötigen eine mit Apostille versehene Passkopie sowie, sofern sie nicht persönlich erscheinen können, eine notariell beglaubigte Vollmacht. Die Eintragung ist in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen.

Dieser Leitfaden führt durch die Gesellschaftsformen, den MERSIS-Prozess Schritt für Schritt, die Unterlagen, die ausländische Gründer benötigen, den Zeitrahmen, den grenzüberschreitenden Aspekt und die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und einer Aktiengesellschaft. Die Firmengründung ist das Kernstück unserer Tätigkeit im Bereich Firmengründung in der Türkei.

Was bedeutet die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei?

Eine Gesellschaft in der Türkei zu gründen bedeutet, eine juristische Person nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 zu errichten und sie über MERSIS, das vom Handelsministerium betriebene Zentrale Registrierungssystem, bei der Handelsregisterdirektion eintragen zu lassen. Mit der Eintragung erlangt das Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine MERSIS-Nummer und eine Steueridentifikationsnummer; es kann Vermögen halten, Verträge schließen und im eigenen Namen am Geschäftsverkehr teilnehmen.

Für ausländische Investoren gibt es kein gesondertes Registrierungsverfahren. Nach dem Handelsgesetzbuch nutzen ausländische und türkische Gründer dieselben Strukturen, dieselbe MERSIS-Anmeldung und dasselbe Handelsregister; deshalb hat eine in ausländischem Eigentum stehende Gesellschaft denselben Status wie eine inländische. Die praktischen Unterschiede sind dokumentarischer Natur: Ein ausländischer Gründer benötigt einen mit Apostille versehenen Pass und eine türkische Steuernummer, bevor er im MERSIS-Vertrag als Gesellschafter geführt werden kann.

Welche Gesellschaftsform sollten Sie wählen?

Die beiden Strukturen, die ausländische Investoren am häufigsten wählen, sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Sirket, Ltd. Sti.) und die Aktiengesellschaft (Anonim Sirket, A.S.), die beide dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 unterliegen. Eine GmbH ist einfacher zu verwalten und kann mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden, während sich eine Aktiengesellschaft für Vorhaben eignet, die Kapital aufnehmen, Aktien ausgeben oder mehrere Investoren beteiligen wollen. Zweigniederlassungen und Verbindungsbüros sind Alternativen, wenn eine ausländische Muttergesellschaft eine Präsenz ohne eine eigenständige türkische Gesellschaft wünscht.

Am deutlichsten unterscheiden sich die Strukturen in der Behandlung des Kapitals bei der Eintragung. Bei einer Aktiengesellschaft muss ein Viertel des gezeichneten Kapitals vor der Eintragung auf ein gesperrtes Bankkonto eingezahlt werden, wobei der Bankbeleg dem Handelsregister vorzulegen ist. Eine GmbH kann ihr gezeichnetes Kapital über einen Zeitraum nach der Eintragung einzahlen, anstatt es zuvor zu sperren. Das Handelsgesetzbuch legt für jede Form ein gesetzliches Mindestkapital fest; da diese Mindestbeträge in regelmäßigen Abständen angepasst werden, sollten Sie den nach dem Handelsgesetzbuch zum Zeitpunkt der Gründung geltenden Betrag bestätigen, anstatt sich auf eine online kursierende Zahl zu verlassen.

Merkmal GmbH (Ltd. Sti.) Aktiengesellschaft (A.S.)
Anwendbares Recht Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102
Gesellschafter Ab einem einzigen Gesellschafter; nach dem Gesetzbuch begrenzt Ab einem einzigen Gesellschafter; keine gesetzliche Höchstgrenze
Kapital bei der Eintragung Gezeichnetes Kapital kann über einen Zeitraum nach der Eintragung eingezahlt werden Ein Viertel des gezeichneten Kapitals wird vor der Eintragung bei einer Bank gesperrt
Am besten geeignet für Gründer, die eine schnelle, schlanke Struktur wünschen Vorhaben, die Kapital aufnehmen oder Aktien ausgeben
Mindestkapital Gesetzliches Mindestkapital nach dem Gesetzbuch; bei der Gründung den geltenden Betrag bestätigen Gesetzliches Mindestkapital nach dem Gesetzbuch; bei der Gründung den geltenden Betrag bestätigen

Wir unterstützen Gründer bereits in der Strukturierungsphase bei der Wahl zwischen beiden Formen. Einen ausführlicheren Vergleich, der für ausländische Gründer geschrieben wurde, finden Sie in unserem Leitfaden zur Wahl zwischen einer GmbH und einer Aktiengesellschaft in der Türkei.

Wie gründen Sie eine Gesellschaft über MERSIS – Schritt für Schritt?

Die Firmengründung läuft über MERSIS, das Zentrale Registrierungssystem, und wird bei der örtlichen Handelsregisterdirektion am Sitz des Unternehmens abgeschlossen. Sie legen ein MERSIS-Konto an, entwerfen den Gesellschaftsvertrag, führen die Gesellschafter auf, hinterlegen das erforderliche Kapital, reichen die Anmeldung ein, und die Direktion schließt die Eintragung ab und veranlasst die Veröffentlichung im Handelsregisterblatt. Die folgende Reihenfolge entspricht dem üblichen Ablauf nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102.

  1. Wählen Sie die Struktur. Entscheiden Sie zwischen einer GmbH, einer Aktiengesellschaft, einer Zweigniederlassung oder einem Verbindungsbüro, bevor Sie etwas anderes entwerfen.
  2. Reservieren Sie den Namen. Prüfen Sie die Verfügbarkeit und reservieren Sie den Firmennamen über MERSIS oder das Handelsregisteramt.
  3. Erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag. Entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag (ana sozlesme) und lassen Sie die Unterschriften der Gründer beglaubigen. Der MERSIS-Vertrag wird in türkischer Sprache erstellt.
  4. Richten Sie die Gründer in MERSIS ein. Türkische Gründer werden mit ihrer Personalausweisnummer hinzugefügt; ausländische Gründer werden mit ihrer Passnummer hinzugefügt und müssen zuvor eine türkische Steuernummer beim Finanzamt erhalten, die MERSIS während der Anmeldung automatisch vergeben kann.
  5. Hinterlegen Sie das Kapital. Zahlen Sie das erforderliche Kapital bei einer Bank ein – gesperrt, sofern eine Aktiengesellschaft dies verlangt – und beschaffen Sie einen Nachweis wie einen Kontoauszug oder gegebenenfalls einen Bewertungsbericht.
  6. Entrichten Sie die Eintragungsgebühren. Begleichen Sie die Gebühren, die Stempelsteuer und den Anteil für die Wettbewerbsbehörde, dessen Satz durch Verordnung festgelegt ist; bestätigen Sie den aktuellen Satz zum Zeitpunkt der Einreichung, anstatt von einem festen Prozentsatz auszugehen.
  7. Lassen Sie die Unterschriften beglaubigen. Die Gründer oder ihre bevollmächtigten Vertreter lassen die Unterschriften auf dem Vertrag von der zuständigen Stelle beglaubigen.
  8. Reichen Sie die Anmeldung bei der Handelsregisterdirektion ein. Legen Sie den Vertrag und die Begleitunterlagen der Direktion des Bezirks vor, in dem sich der Sitz befindet; diese schließt die Eintragung ab.
  9. Erwirken Sie die Veröffentlichung im Handelsregisterblatt und lassen Sie die Geschäftsbücher beglaubigen. Die Eintragung wird im Handelsregisterblatt veröffentlicht, die Handelsbücher werden beglaubigt und die Mitgliedschaft in der Handelskammer wird automatisch bearbeitet. Anschließend folgen die Registrierung beim Finanzamt und bei der SGK, damit das Unternehmen tätig sein und Personal beschäftigen kann.

Wenn Sie sich noch in einer früheren Ideenphase befinden, behandelt unser Begleitleitfaden zur Unternehmensgründung in der Türkei die geschäftlichen Entscheidungen, die der Gründung vorausgehen.

Welche Unterlagen sind für die Firmengründung in der Türkei erforderlich?

Die Firmengründung ist dokumentenbasiert, und der grundlegende Unterlagensatz ist über alle Anmeldungen nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 hinweg einheitlich. Sie stellen Identitäts- und Kapitalnachweise bereit, und wir stellen die Registeranmeldungen zusammen. Für einen ausländischen Gründer, der nicht persönlich erscheinen kann, sind ein mit Apostille versehener Pass und eine notariell beglaubigte Vollmacht die beiden Dinge, die zuerst zu organisieren sind.

Sobald die Gesellschaft besteht, ergibt die Registrierung beim Finanzamt die Steueridentifikationsnummer, und die Anmeldung bei der SGK ermöglicht es dem Unternehmen, Personal zu beschäftigen. Wir koordinieren diese Schritte nach der Eintragung, damit das Unternehmen betriebsbereit und nicht nur gegründet ist.

Wie kann ein ausländischer Investor eine Gesellschaft aus dem Ausland gründen?

Ein ausländischer Investor kann eine türkische Gesellschaft ohne Anreise gründen, indem er eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht an einen örtlichen Rechtsbeistand erteilt, der die MERSIS-Anmeldung, die Bankeinzahlung und die Einreichung beim Handelsregister übernimmt. Voraussetzung sind der mit Apostille versehene Pass des Investors und seine türkische Steuernummer; alles Übrige kann auf Grundlage der Vollmacht ausgeführt werden.

Dieser grenzüberschreitende Weg ist üblich bei Holdingstrukturen, Zweigniederlassungen und Freizonengesellschaften, bei denen der Gründer das Unternehmen aus einem anderen Land führt. Da die Unterlagen aus dem Ausland stammen, müssen die Apostille und die notariell beglaubigten türkischen Übersetzungen in Ordnung sein, bevor der MERSIS-Vertrag abgeschlossen wird – jener Schritt, an dem Ferngründungen am häufigsten ins Stocken geraten. Unser Team für Gesellschafts- und Handelsrecht verwaltet die Dokumentenkette, damit die Anmeldung bei der Direktion nicht aufgehalten wird.

Wie lange dauert die Firmengründung und welche Kosten entstehen?

Die Eintragung bei der Handelsregisterdirektion ist in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen, sofern der Gesellschaftsvertrag, der Kapitalnachweis und die Unterschriftserklärungen vollständig sind. Der zeitintensivere Teil ist die Vorbereitung: das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, das Organisieren der Apostille und der Übersetzungen für ausländische Gründer sowie das Beschaffen der Steuernummer vor dem Abschluss des MERSIS-Vertrags.

Die Kosten hängen von der Gesellschaftsform, der Zahl der Gründer, der Kapitalhöhe sowie dem erforderlichen Notar- und Übersetzungsaufwand ab; mehrere Posten – die Eintragungsgebühren, die Stempelsteuer und der Anteil für die Wettbewerbsbehörde – sind durch Gesetz oder Verordnung festgelegt. Da sich diese gesetzlichen Abgaben und die Mindestkapitalbeträge im Laufe der Zeit ändern, sollten Sie die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Beträge bestätigen, anstatt sich auf eine feste Zahl zu verlassen. Wir geben für Ihre konkrete Struktur vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen, alles umfassenden Kostenvoranschlag.

Was sind die wesentlichen Risiken und wann sollte die rechtliche Prüfung beginnen?

Das Hauptrisiko bei der Firmengründung ist dokumentarischer Natur: eine fehlende Apostille auf einem ausländischen Pass, eine zu eng gefasste Vollmacht, die die Anmeldung nicht abdeckt, oder ein Kapitalnachweis, der nicht mit dem Gesellschaftsvertrag übereinstimmt, halten die Eintragung bei der Direktion auf. Ein zweites Risiko besteht in der Wahl der falschen Struktur für das geschäftliche Vorhaben, etwa der Gründung einer GmbH, obwohl das Vorhaben Aktien ausgeben muss – ein Fehler, dessen spätere Korrektur kostspieliger ist, als ihn von Anfang an zu vermeiden.

Die rechtliche Prüfung sollte beginnen, bevor der Gesellschaftsvertrag entworfen wird, denn die Gesellschaftsform, der Kapitalweg und die Unterlagen der ausländischen Gründer müssen alle aufeinander abgestimmt sein, bevor der MERSIS-Vertrag festgelegt wird. Eine frühe Strukturierung ermöglicht es zudem, die steuerliche Registrierung und etwaige Branchenlizenzen parallel zur Gründung zu planen. Für die laufenden rechtlichen Bedürfnisse nach der Eintragung deckt unser Service Unternehmensanwalt und Rechtsberatung Governance, Verträge und Compliance ab, nachdem das Unternehmen aktiv ist.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer in der Türkei eine Gesellschaft gründen?

Ja. Nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 werden ausländische Staatsangehörige bei der Gründung einer Gesellschaft ebenso behandelt wie türkische Staatsangehörige, und es gibt kein gesondertes Verfahren für ausländische Investoren bei der Gründung. Ein ausländischer Gründer benötigt einen mit Apostille versehenen Pass und eine türkische Steuernummer und kann die Eintragung mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht an einen örtlichen Rechtsbeistand aus der Ferne abschließen.

Was ist eine MERSIS-Nummer?

Eine MERSIS-Nummer ist die eindeutige Kennung, die das Handelsregister über das Zentrale Registrierungssystem (MERSIS) bei der Eintragung einer Gesellschaft vergibt. Sie identifiziert das Unternehmen über die türkischen Behördensysteme hinweg, einschließlich der Steuer- und Sozialversicherungsdaten, und bleibt dem Unternehmen während seiner gesamten Lebensdauer erhalten. Sie wird im Rahmen der Eintragung ausgestellt und nicht gesondert beantragt.

Muss ich das gesamte Kapital vor der Eintragung einzahlen?

Das hängt von der Gesellschaftsform ab. Bei einer Aktiengesellschaft (A.S.) muss ein Viertel des gezeichneten Kapitals vor der Eintragung bei einer Bank gesperrt werden. Bei einer GmbH (Ltd. Sti.) kann das gezeichnete Kapital in der Regel über einen Zeitraum nach der Eintragung eingezahlt werden, anstatt es zuvor zu sperren. Bestätigen Sie die aktuellen Mindestkapitalbeträge nach dem Handelsgesetzbuch zum Zeitpunkt der Gründung.

Wie lange dauert es, eine Gesellschaft in der Türkei zu gründen?

Die Handelsregisterdirektion schließt die Eintragung in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen ab. Der realistische Gesamtzeitrahmen ist aufgrund der Vorbereitung länger: das Erstellen des Gesellschaftsvertrags und – für ausländische Gründer – das Organisieren der Apostille, der notariell beglaubigten Übersetzungen und der Steuernummer vor dem Abschluss des MERSIS-Vertrags.

Ist die Mitgliedschaft in der Handelskammer von der Eintragung getrennt?

Nein. Die Mitgliedschaft in der Handelskammer wird automatisch als Teil der Firmengründung bearbeitet, sodass Sie keine gesonderte Anmeldung einreichen. Die Registrierung beim Finanzamt zur Erlangung der Steueridentifikationsnummer und die Anmeldung zur SGK-Sozialversicherung sind die zusätzlichen Schritte, die folgen und es dem Unternehmen ermöglichen, am Geschäftsverkehr teilzunehmen und Personal zu beschäftigen.

Gründen Sie Ihre türkische Gesellschaft von Anfang an mit anwaltlicher Begleitung

Wenn Sie die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei planen, wählen wir die richtige Struktur, entwerfen den Gesellschaftsvertrag, übernehmen die MERSIS-Anmeldung und die Einreichung beim Handelsregister und kümmern uns um die Apostille und die Vollmacht für ausländische Gründer. Sprechen Sie mit unserem Team für Firmengründung für einen schriftlichen Kostenvoranschlag und eine auf Ihre Struktur zugeschnittene Unterlagen-Checkliste. Sie erreichen uns unter info@serkalaw.com.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Türkisches Recht; lassen Sie Ihre konkrete Situation von qualifizierten Rechtsbeiständen prüfen. Gesetzliche Gebühren, der Anteil für die Wettbewerbsbehörde und die Mindestkapitalbeträge sind durch Gesetz oder Verordnung festgelegt und ändern sich im Laufe der Zeit; bestätigen Sie die an Ihrem Einreichungsdatum geltenden Beträge.