Das türkische Steuersystem besteuert ausländische Investoren nach einer ersten Frage: Wer in der Türkei ansässig ist, zahlt auf sein Welteinkommen, wer es nicht ist, nur auf seine türkischen Einkünfte (Artikel 3, 4 und 6 Einkommensteuergesetz Nr. 193, Gelir Vergisi Kanunu; Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520, Kurumlar Vergisi Kanunu). Die Sätze für 2026: Einkommensteuer 15 bis 40 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Quellensteuer auf Dividenden 15 Prozent; ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Staat kann den Quellensteuersatz senken und wird für jeden Fall gelesen.
Neu seit dem 4. Juni 2026: Wer ab 2026 in der Türkei ansässig wird und in den drei Kalenderjahren davor dort weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatte, zahlt 20 Jahre lang keine türkische Einkommensteuer auf seine Einkünfte aus dem Ausland (Artikel 20/D Einkommensteuergesetz). Wer den Zuzug plant, schreibt uns, wo er in den letzten drei Kalenderjahren steuerpflichtig war, auf WhatsApp unter +90 530 127 59 35 oder an info@serkalaw.com.
Wann sind Sie in der Türkei steuerlich ansässig?
Ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (ikametgah) in der Türkei hat oder sich in einem Kalenderjahr ununterbrochen mehr als sechs Monate dort aufhält; vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen diese Zeit nicht (Artikel 4). Nicht ansässig werden trotz längeren Aufenthalts Ausländer, die für eine bestimmte, vorübergehende Aufgabe kommen, etwa Geschäftsleute, Experten oder Korrespondenten, und wer zum Studium, zur Behandlung, zur Erholung oder zur Reise in der Türkei ist (Artikel 5). Eine türkische Einkunft liegt bei einem nicht Ansässigen unter anderem vor, wenn die Arbeit in der Türkei geleistet oder dort verwertet wird, wenn die vermietete Immobilie in der Türkei liegt oder das Kapital dort angelegt ist (Artikel 7). Eine Gesellschaft ist unbeschränkt steuerpflichtig, wenn ihr Sitz oder ihre Geschäftsleitung in der Türkei liegt (Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz).
Um die Ansässigkeit gegenüber einer ausländischen Steuerbehörde zu belegen, stellt der Staat der Ansässigkeit eine Ansässigkeitsbescheinigung (mukimlik belgesi) aus; sie gilt für ein Kalenderjahr bis zum vierten Monat des Folgejahres, und ohne sie wird das Abkommen nicht angewendet (Allgemeines Rundschreiben Nr. 4 zu den Doppelbesteuerungsabkommen, Amtsblatt vom 26. September 2017).
Welche Einkommensteuersätze gelten 2026?
Der Tarif 2026 (Artikel 103, Allgemeines Einkommensteuer-Rundschreiben Nr. 332) beträgt bis 190.000 TL 15 Prozent; bis 400.000 TL 28.500 TL zuzüglich 20 Prozent des Mehrbetrags; bis 1.000.000 TL, bei Löhnen bis 1.500.000 TL, 70.500 TL zuzüglich 27 Prozent; bis 5.300.000 TL 232.500 TL, bei Löhnen 367.500 TL, zuzüglich 35 Prozent; darüber 1.737.500 TL, bei Löhnen 1.697.500 TL, zuzüglich 40 Prozent. Die Jahreserklärung wird vom 1. bis 25. März des Folgejahres abgegeben, die Steuer in zwei gleichen Raten im März und Juli gezahlt (Artikel 92 und 117). Ein nicht Ansässiger erklärt Löhne, Mieten und Kapitalerträge nicht, die in der Türkei vollständig durch Quellensteuer besteuert wurden; die Quellensteuer ist dann die endgültige Steuer (Artikel 86 Absatz 2). Einen Veräußerungsgewinn aus einer Immobilie erklärt er binnen 15 Tagen beim Finanzamt des Ortes, an dem die Immobilie liegt (Artikel 101). Mehr auf unserer Seite Einkommensteuer in der Türkei 2026.
Was bringt die zwanzigjährige Befreiung für Zuzügler?
Artikel 20/D, eingefügt durch das Gesetz Nr. 7582 und in Kraft seit dem 4. Juni 2026, befreit alle im Ausland erzielten Einkünfte einer Person 20 Jahre lang von der Einkommensteuer, wenn sie in den drei Kalenderjahren vor ihrer Ansässigkeit in der Türkei weder Wohnsitz noch Steuerpflicht hatte; er gilt für Personen, die ab dem 1. Januar 2026 als ansässig gelten. Eine frühere türkische Steuerpflicht nur aus Mieten, Kapitalerträgen oder einem Veräußerungsgewinn in der Türkei schadet nicht; das ist der Satz für den ausländischen Wohnungseigentümer. Der Preis: Aufwendungen für die befreiten Einkünfte sind nicht abziehbar, im Ausland gezahlte Steuer auf sie wird in der Türkei nicht angerechnet, und stellt sich später heraus, dass die Voraussetzungen fehlten, gilt die Steuer als verkürzt. Die Staatsangehörigkeit nennt die Vorschrift nicht.
Wie wird eine Gesellschaft besteuert?
Der allgemeine Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent, für Banken, Versicherungen, Zahlungs- und Kapitalmarktinstitute 30 Prozent (Artikel 32 Absatz 1). Exportgewinne tragen 5 Prozentpunkte weniger (Absatz 7); Produktionsgewinne eines Unternehmens mit Industrieregisterbescheinigung einen Punkt weniger für 2025 und 2026 und ab den Gewinnen 2027 12,5 Prozent (Absatz 8). Die Steuer darf 10 Prozent des Gewinns vor Befreiungen und Abzügen nicht unterschreiten, außer in den ersten drei Geschäftsjahren (Artikel 32/C). Die Erklärung wird vom 1. bis 25. des vierten Monats nach dem Geschäftsjahr abgegeben, bei einem Kalenderjahr also im April, und die Steuer bis zum Monatsende gezahlt (Artikel 14 Absatz 3 und 21 Absatz 1). Einzelheiten: Körperschaftsteuer in der Türkei 2026.
Welche Quellensteuer fällt an?
Die angewandten Sätze setzt der Staatspräsident fest; in Kraft sind unter anderem: 15 Prozent auf Dividenden an natürliche Personen und an nicht ansässige Gesellschaften sowie auf den Gewinntransfer einer Zweigniederlassung an den Hauptsitz (Beschluss Nr. 9286, seit 22. Dezember 2024); 20 Prozent auf Mieten, die ein zum Abzug verpflichteter Zahler leistet, auf freiberufliche Honorare und auf Lizenzgebühren an nicht ansässige Gesellschaften; 0 Prozent auf Darlehenszinsen an eine ausländische Bank und 10 Prozent auf die übrigen Zinsen an nicht ansässige Gesellschaften; 30 Prozent auf jede Zahlung an eine Gesellschaft in einem vom Staatspräsidenten gelisteten Niedrigsteuergebiet (Artikel 94 Einkommensteuergesetz, Artikel 30 Körperschaftsteuergesetz). Ein niedrigerer Abkommenssatz geht vor, wenn die Ansässigkeitsbescheinigung vorliegt. Einzelheiten: Quellensteuer in der Türkei 2026.
Wie wird der Verkauf einer Immobilie besteuert?
Ein Veräußerungsgewinn aus einer Immobilie ist nur steuerpflichtig, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert wird; eine geerbte oder geschenkte Immobilie fällt nicht unter die Vorschrift (Artikel 80 der Zusatzbestimmungen Einkommensteuergesetz). Steuerfrei bleiben 2026 150.000 TL Veräußerungsgewinn im Jahr, Wertpapiere ausgenommen; die Anschaffungskosten werden um den Anstieg des Preisindex erhöht, wenn dieser mindestens 10 Prozent beträgt (Artikel 81 der Zusatzbestimmungen); der Rest wird nach dem Tarif besteuert. Beim Erwerb zahlen Verkäufer und Käufer je 2 Prozent Grundbuchgebühr (tapu harcı, Gebührengesetz Nr. 492, Tarif 4, Nummer 20/a), und die erste Lieferung eines als Wohnung oder Arbeitsstätte gebauten Gebäudes an einen nicht in der Türkei niedergelassenen Ausländer ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn der Preis in Devisen in die Türkei gebracht wird (Artikel 13 Buchstabe i Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065). Einzelheiten: Wertzuwachssteuer auf Immobilien: die Fünfjahresregel.
Was bedeutet die Vermögensanzeige bis 2027?
Bis zum 31. Juli 2027 können Geld, Gold, Devisen und Wertpapiere im Ausland einer Bank in der Türkei angezeigt werden; sie werden binnen zwei Monaten in die Türkei gebracht, die Bank erhebt 5 Prozent, bei einer Bindung als Termineinlage, Staatsanleihe oder Wagniskapitalfonds 0 bis 4 Prozent je nach Dauer, für Anzeigen ab dem 1. Januar 2027 jeweils einen halben Punkt mehr, und für die angezeigten Beträge findet keine Steuerprüfung und keine Festsetzung statt (Übergangsartikel 19 Körperschaftsteuergesetz). Einzelheiten: Vermögensanzeige 2027 in der Türkei.
Wie wird ein Steuerbescheid angefochten?
Die Klage beim Steuergericht ist binnen 30 Tagen zu erheben (Artikel 7 Absatz 1 Gesetz Nr. 2577 über das Verwaltungsgerichtsverfahren); die Frist beginnt am Tag nach der schriftlichen Bekanntgabe (Absatz 2 Buchstabe a).
Prüfung Ihrer Steuerposition in der Türkei
Die Kanzlei bestimmt Ihre Ansässigkeit, prüft die Befreiung nach Artikel 20/D, die Quellensteuer mit dem Abkommen Ihres Staates und die Folgen eines Immobilienverkaufs. Kontakt zu Serka Law Firm.
Siehe auch: Steuerrecht in der Türkei: Verrechnungspreise und Zoll.
Diese Seite gibt das Einkommensteuergesetz Nr. 193, das Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520, das Gebührengesetz Nr. 492, das Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 und das Gesetz Nr. 2577 nach den konsolidierten Texten auf mevzuat.gov.tr wieder, die Quellensteuersätze nach den Tabellen der Steuerverwaltung und den Beschlüssen des Staatspräsidenten, die Beträge 2026 nach dem Allgemeinen Rundschreiben Nr. 332. Sie ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall; ein Mandat entsteht erst mit einer unterschriebenen Vereinbarung.