{"id":40335,"date":"2026-06-23T08:04:44","date_gmt":"2026-06-23T05:04:44","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/mehrwertsteuer-kdv-tuerkei-saetze-reverse-charge-erstattungen\/"},"modified":"2026-06-23T08:04:44","modified_gmt":"2026-06-23T05:04:44","slug":"mehrwertsteuer-kdv-tuerkei-saetze-reverse-charge-erstattungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/mehrwertsteuer-kdv-tuerkei-saetze-reverse-charge-erstattungen\/","title":{"rendered":"Mehrwertsteuer (KDV) in der T\u00fcrkei: S\u00e4tze, Reverse-Charge und Erstattungen"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/37-value-added-tax-vat-kdv-1600x893.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Mehrwertsteuer (KDV) in der T\u00fcrkei: S\u00e4tze, Reverse-Charge und Erstattungen\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/37-value-added-tax-vat-kdv-1600x893.jpg 1600w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/37-value-added-tax-vat-kdv-768x429.jpg 768w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/37-value-added-tax-vat-kdv-1536x857.jpg 1536w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/37-value-added-tax-vat-kdv-2048x1143.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p><strong>Die Mehrwertsteuer in der T\u00fcrkei, Katma De\u011fer Vergisi (KDV), ist im Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 geregelt und gilt f\u00fcr die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen im Inland.<\/strong> Die KDV ist eine mehrstufige Verbrauchsteuer: Ein registriertes Unternehmen berechnet auf seine Ums\u00e4tze die Umsatzsteuer (Output-KDV), zieht die auf Eingangsleistungen gezahlte Vorsteuer (Input-KDV) ab und f\u00fchrt die Differenz an das Finanzamt ab. Der allgemeine Regelsatz wird h\u00e4ufig mit 20 Prozent angegeben, daneben bestehen erm\u00e4\u00dfigte S\u00e4tze f\u00fcr bestimmte Waren und Dienstleistungen; S\u00e4tze und Schwellenwerte werden jedoch durch Gesetz und Verordnungen festgelegt und \u00e4ndern sich von Zeit zu Zeit, sodass Sie den zum Zeitpunkt Ihrer Transaktion geltenden Wert \u00fcberpr\u00fcfen sollten. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren, Exporteure und grenz\u00fcberschreitende Dienstleister sind die entscheidenden Fragen die Registrierung, der Reverse-Charge-Mechanismus nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065, die Erstattungsf\u00e4higkeit f\u00fcr nullbesteuerte Ums\u00e4tze sowie die f\u00fcr Freizonenaktivit\u00e4ten geltenden Befreiungen.<\/p>\n<h2>Was bedeutet KDV und wie funktioniert die t\u00fcrkische Mehrwertsteuer?<\/h2>\n<p>KDV, Katma De\u011fer Vergisi, ist die t\u00fcrkische Mehrwertsteuer, geregelt im Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065. Besteuert wird der auf jeder Stufe der Produktion und des Vertriebs hinzugef\u00fcgte Wert, nicht der volle Verkaufspreis an einem einzigen Punkt. Ein KDV-registriertes Unternehmen erhebt Steuer auf seine steuerpflichtigen Ums\u00e4tze (Output-KDV), rechnet die an die eigenen Lieferanten gezahlte Steuer an (Input-KDV) und f\u00fchrt nur die Nettodifferenz an die Finanzbeh\u00f6rde ab. Wegen dieser Vorsteuerabzugskette sind eine korrekte Rechnungsstellung und Buchf\u00fchrung keine blo\u00dfen Verwaltungsformalit\u00e4ten, sondern die rechtliche Grundlage f\u00fcr jeden Abzug, den Sie geltend machen.<\/p>\n<h2>Wie hoch sind die KDV-S\u00e4tze und welche Ums\u00e4tze sind befreit?<\/h2>\n<p>Das Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 sieht neben einem Regelsatz auch erm\u00e4\u00dfigte S\u00e4tze sowie nullbesteuerte und befreite Kategorien vor; die konkreten Prozents\u00e4tze werden jedoch durch das Gesetz und seine Durchf\u00fchrungsbeschl\u00fcsse festgelegt und haben sich in den letzten Jahren mehrfach ge\u00e4ndert. Behandeln Sie jeden einzelnen Wert als Richtwert und \u00fcberpr\u00fcfen Sie den aktuellen Satz, bevor Sie Preise kalkulieren oder Erkl\u00e4rungen einreichen. Stabil bleibt die Struktur, nicht die konkrete Zahl:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Regelsatz:<\/strong> gilt f\u00fcr die meisten Waren und Dienstleistungen und bestimmt Preisgestaltung, Margen und Cashflow. Der h\u00e4ufig genannte aktuelle Regelsatz betr\u00e4gt 20 Prozent; \u00fcberpr\u00fcfen Sie jedoch den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Satz.<\/li>\n<li><strong>Erm\u00e4\u00dfigte S\u00e4tze:<\/strong> gelten f\u00fcr bestimmte Grundbedarfsg\u00fcter wie ausgew\u00e4hlte Lebensmittel, Gesundheitsprodukte und Beherbergungsleistungen, die in den Anlagen zum Gesetz aufgef\u00fchrt sind.<\/li>\n<li><strong>Nullsatz:<\/strong> Ausfuhren sowie bestimmte internationale Bef\u00f6rderungs- und Dienstleistungen sind nullbesteuert und erm\u00f6glichen die Vorsteuererstattung nach Art. 11 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065.<\/li>\n<li><strong>Befreit:<\/strong> definierte Ums\u00e4tze sind vollst\u00e4ndig von der KDV befreit, was die Steuer entfallen l\u00e4sst, aber auch den damit verbundenen Vorsteuerabzug einschr\u00e4nken kann.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wann muss sich ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen f\u00fcr die KDV registrieren und Erkl\u00e4rungen einreichen?<\/h2>\n<p>Ein Unternehmen mit steuerpflichtigen Transaktionen in der T\u00fcrkei ist nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 verpflichtet, sich zu registrieren und regelm\u00e4\u00dfige KDV-Erkl\u00e4rungen abzugeben, wobei die Pflichten in der Regel monatlich anfallen. Die monatliche KDV-Erkl\u00e4rung ist bis zum 24. Tag des Folgemonats einzureichen, und die fristgerechte Zahlung ist wichtig, da versp\u00e4tete Einreichung und versp\u00e4tete Zahlung nach den steuerverfahrensrechtlichen Vorschriften Strafzuschl\u00e4ge und Zinsen ausl\u00f6sen. Ausl\u00e4ndische Unternehmen, die digitale oder elektronische Dienstleistungen an t\u00fcrkische Verbraucher erbringen, m\u00fcssen sich f\u00fcr die KDV registrieren, soweit das Gesetz die Steuerschuld dem Leistungserbringer zuweist. Die Vers\u00e4umung einer Registrierungspflicht beseitigt die Steuerschuld nicht, sondern f\u00fcgt zus\u00e4tzlich zur geschuldeten Steuer ein Strafzuschlagsrisiko hinzu.<\/p>\n<h2>Wie funktioniert das KDV-Reverse-Charge-Verfahren bei grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungen?<\/h2>\n<p>Bei vielen grenz\u00fcberschreitenden Dienstleistungen, die von einem nicht ans\u00e4ssigen Anbieter bezogen werden, schuldet der t\u00fcrkische Leistungsempf\u00e4nger die Steuer als verantwortlicher Steuerpflichtiger nach Art. 9 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065 und erkl\u00e4rt sie \u00fcber die Erkl\u00e4rung des Steuerverantwortlichen (KDV2), anstatt dass der Anbieter t\u00fcrkische KDV berechnet. Dieses Reverse-Charge-Verfahren verlagert die Befolgungslast auf den in der T\u00fcrkei ans\u00e4ssigen Empf\u00e4nger, und eine fehlerhafte Anwendung bei eingehenden Dienstleistungen z\u00e4hlt zu den h\u00e4ufigsten Pr\u00fcfungsfeststellungen bei internationalen Konzernen. Welche eingehenden Dienstleistungen unter Art. 9 fallen und ob ein entsprechender Vorsteuerabzug m\u00f6glich ist, ist eine Gestaltungsfrage, die am besten vor Vertragsunterzeichnung gekl\u00e4rt wird.<\/p>\n<h2>Kann Vorsteuer-KDV erstattet werden, und wann?<\/h2>\n<p>\u00dcbersch\u00fcssige Input-KDV wird in den meisten Branchen auf k\u00fcnftige Output-KDV vorgetragen und nicht in bar erstattet. Der wichtigste Weg zu einer Barerstattung ergibt sich aus Ausfuhren und nullbesteuerten Ums\u00e4tzen nach Art. 11 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065, wonach Exporteure und vergleichbare Steuerpflichtige die auf diese Ums\u00e4tze entfallende Input-KDV zur\u00fcckfordern k\u00f6nnen. Erstattungsantr\u00e4ge sind unterlagengest\u00fctzt und unterliegen einer \u00dcberpr\u00fcfung oder Betriebspr\u00fcfung; ausschlaggebend sind daher die Vollst\u00e4ndigkeit Ihrer Ausfuhr- und Zollunterlagen sowie die Konsistenz Ihrer Rechnungen. Planen Sie den Nachweispfad vor der Leistung, nicht erst dann, wenn die Erstattung beanstandet wird.<\/p>\n<h2>Welche KDV-Erleichterungen gelten f\u00fcr Freizonen, Touristen und digitale Dienstleistungen?<\/h2>\n<p>Neben den allgemeinen Regelungen des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065 bestehen mehrere Sonderregime, die f\u00fcr grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen besonders bedeutsam sind:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Freihandelszonen:<\/strong> Transaktionen innerhalb einer Freihandelszone k\u00f6nnen nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 in Verbindung mit dem Freizonengesetz Nr. 3218 von der KDV befreit sein, wobei die genaue Behandlung von der Art der Transaktion und der Richtung der Leistung abh\u00e4ngt.<\/li>\n<li><strong>Touristenerstattung:<\/strong> berechtigte Reisende k\u00f6nnen die KDV auf qualifizierende Waren zur\u00fcckfordern, die innerhalb der gesetzlichen Frist mit Zollbest\u00e4tigung ausgef\u00fchrt werden, vorbehaltlich der im Gesetz vorgesehenen Voraussetzungen.<\/li>\n<li><strong>Digitaldienstleistungssteuer:<\/strong> Die T\u00fcrkei hat 2020 eine gesonderte Digitaldienstleistungssteuer auf bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen nicht ans\u00e4ssiger Anbieter eingef\u00fchrt; sie ist von der KDV zu unterscheiden, und ein digitales Unternehmen kann gleichzeitig unter beide Regime fallen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Da jede dieser Erleichterungen von der Transaktionsart und den Unterlagen abh\u00e4ngt, sollten Sie die Anspruchsberechtigung anhand Ihrer tats\u00e4chlichen Vertr\u00e4ge pr\u00fcfen und sich nicht auf die allgemeine Bezeichnung verlassen.<\/p>\n<h2>Vortragsf\u00e4higes Guthaben oder Barerstattung: welche Position gilt?<\/h2>\n<p>Die folgenreichste KDV-Entscheidung f\u00fcr ein Handels- oder Exportunternehmen ist die Frage, ob seine \u00fcbersch\u00fcssige Input-KDV als vortragsf\u00e4higes Guthaben verbleibt oder f\u00fcr eine Barerstattung in Betracht kommt. Die beiden Ergebnisse haben sehr unterschiedliche Cashflow-Folgen, und die Trennlinie ist die Art Ihrer ausgehenden Ums\u00e4tze.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Faktor<\/th>\n<th>Vortragsf\u00e4higes Guthaben (die meisten Branchen)<\/th>\n<th>Barerstattung (Ausfuhr und Nullsatz)<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Rechtsgrundlage<\/td>\n<td>Allgemeiner Verrechnungsmechanismus, Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065<\/td>\n<td>Nullbesteuerung und Erstattung, Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 Art. 11<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Was Sie erhalten<\/td>\n<td>Auf k\u00fcnftige Output-KDV angerechnetes Guthaben<\/td>\n<td>R\u00fcckzahlung der zurechenbaren Input-KDV<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Cashflow-Wirkung<\/td>\n<td>Liquidit\u00e4t bis zur Verrechnung gebunden<\/td>\n<td>Liquidit\u00e4t zur\u00fcckerlangt, vorbehaltlich der Antragsgenehmigung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Unterlagen<\/td>\n<td>\u00dcbliche Rechnungs- und Buchhaltungsunterlagen<\/td>\n<td>Ausfuhr- und Zollnachweise erforderlich, Pr\u00fcfung wahrscheinlich<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Typischer Nutzer<\/td>\n<td>Inl\u00e4ndischer Lieferant mit Output-KDV<\/td>\n<td>Exporteur oder Erbringer nullbesteuerter Dienstleistungen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Ist Ihr Modell exportorientiert, sch\u00fctzt eine Gestaltung, die die Ums\u00e4tze klar dem Weg nach Art. 11 zuordnet, Ihr Betriebskapital. Verkaufen Sie \u00fcberwiegend auf dem Inlandsmarkt, ist die Vortragsposition die realistische Ausgangsbasis f\u00fcr Ihre Planung.<\/p>\n<h2>Was sind die wichtigsten KDV-Compliance-Risiken?<\/h2>\n<p>Die wiederkehrenden Risiken f\u00fcr grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen sind vorhersehbar \u2013 und gerade dadurch vermeidbar. Wird die Registrierung bei Beginn steuerpflichtiger Transaktionen vers\u00e4umt, wird aus einer beherrschbaren Steuer eine Steuer zuz\u00fcglich Strafzuschl\u00e4ge. Eine fehlerhafte Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens nach Art. 9 bei eingehenden Dienstleistungen f\u00fchrt noch Jahre sp\u00e4ter zu Nachforderungen. Unzureichende Rechnungs- und Ausfuhrunterlagen untergraben sowohl den Vorsteuerabzug als auch Erstattungsantr\u00e4ge nach Art. 11. Die Finanzbeh\u00f6rde f\u00fchrt KDV-Pr\u00fcfungen durch, um genau diese Punkte zu kontrollieren; eine korrekte, zeitnahe Dokumentation ist daher die praktische Verteidigung. Wenn es um erhebliche Betr\u00e4ge geht, begrenzt eine rechtliche Vertretung vor und w\u00e4hrend einer Pr\u00fcfung das Risiko.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p><strong>Wie hoch ist der aktuelle KDV-(Mehrwertsteuer-)Satz in der T\u00fcrkei?<\/strong><\/p>\n<p>Der KDV-Regelsatz wird h\u00e4ufig mit 20 Prozent angegeben, daneben bestehen erm\u00e4\u00dfigte S\u00e4tze f\u00fcr bestimmte Waren und Dienstleistungen, s\u00e4mtlich festgelegt nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 und seinen Durchf\u00fchrungsbestimmungen. Diese S\u00e4tze haben sich in den letzten Jahren mehrfach ge\u00e4ndert, sodass der am Tag Ihrer Transaktion geltende Satz ma\u00dfgeblich ist. \u00dcberpr\u00fcfen Sie den anwendbaren Prozentsatz stets, bevor Sie Preise kalkulieren oder Erkl\u00e4rungen einreichen, statt sich auf einen erinnerten Wert zu verlassen.<\/p>\n<p><strong>Muss sich ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen in der T\u00fcrkei f\u00fcr die KDV registrieren?<\/strong><\/p>\n<p>Ein ausl\u00e4ndisches Unternehmen mit steuerpflichtigen Transaktionen in der T\u00fcrkei ist nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 in der Regel verpflichtet, sich zu registrieren und regelm\u00e4\u00dfige \u2013 typischerweise monatliche \u2013 KDV-Erkl\u00e4rungen abzugeben. Auch nicht ans\u00e4ssige Anbieter elektronischer Dienstleistungen an t\u00fcrkische Verbraucher fallen unter die Registrierungsvorschriften. Bei vielen eingehenden Dienstleistungen schuldet jedoch stattdessen der t\u00fcrkische Empf\u00e4nger die Steuer im Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 9, sodass die zutreffende Antwort von der jeweiligen Leistung abh\u00e4ngt.<\/p>\n<p><strong>Kann ich eine Barerstattung der t\u00fcrkischen Vorsteuer erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>In den meisten Branchen wird \u00fcbersch\u00fcssige Input-KDV auf k\u00fcnftige Output-KDV vorgetragen und nicht in bar erstattet. Barerstattungen ergeben sich vorrangig aus Ausfuhren und nullbesteuerten Ums\u00e4tzen nach Art. 11 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065. Diese Antr\u00e4ge sind unterlagengest\u00fctzt und werden h\u00e4ufig \u00fcberpr\u00fcft oder einer Betriebspr\u00fcfung unterzogen, sodass die Anspruchsberechtigung davon abh\u00e4ngt, dass vollst\u00e4ndige Ausfuhr- und Zollnachweise vorliegen, die mit Ihren Rechnungen \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p><strong>Wie wirkt sich das KDV-Reverse-Charge-Verfahren auf eingef\u00fchrte Dienstleistungen aus?<\/strong><\/p>\n<p>Bezieht ein t\u00fcrkisches Unternehmen bestimmte Dienstleistungen von einem nicht ans\u00e4ssigen Anbieter, schuldet es die KDV selbst als verantwortlicher Steuerpflichtiger nach Art. 9 des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 3065 \u00fcber die KDV2-Erkl\u00e4rung, anstatt dass der ausl\u00e4ndische Anbieter t\u00fcrkische Mehrwertsteuer berechnet. Eine fehlerhafte Anwendung dieses Verfahrens bei eingehenden Dienstleistungen ist eine h\u00e4ufige Pr\u00fcfungsfeststellung, sodass der Anwendungsbereich des Art. 9 und ein etwaiger entsprechender Vorsteuerabzug vor Vertragsschluss beurteilt werden sollten.<\/p>\n<p><strong>Sind Transaktionen in Freizonen von der KDV befreit?<\/strong><\/p>\n<p>Transaktionen innerhalb einer Freihandelszone k\u00f6nnen nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 in Verbindung mit dem Freizonengesetz Nr. 3218 von der KDV befreit sein, doch die Behandlung h\u00e4ngt von der Transaktionsart und der Richtung der Leistung in die Zone hinein oder aus ihr heraus ab. Da die Befreiung nicht f\u00fcr jeden Vorgang automatisch gilt, sollten Sie die Position f\u00fcr Ihren konkreten Gesch\u00e4ftsvorfall pr\u00fcfen, statt eine pauschale Befreiung anzunehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine ma\u00dfgeschneiderte Beratung zur t\u00fcrkischen KDV-Registrierung, zum Reverse-Charge-Risiko, zu Erstattungsantr\u00e4gen und zur Freizonengestaltung pr\u00fcft unser <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/steuerrecht-tuerkei\/\">Team f\u00fcr Steuerrecht und Zollvorschriften<\/a> Ihre Rechnungen, Zolldokumente und Unternehmensunterlagen, um Ihre KDV-Position nach dem Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 vor der Einreichung zu best\u00e4tigen. Wir vertreten ausl\u00e4ndische Investoren und grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen und integrieren die Mehrwertsteuerplanung in Ihre umfassendere Unternehmensstruktur.<\/p>\n<p>Zur vertiefenden Lekt\u00fcre sehen Sie unsere Leitf\u00e4den zur <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/internationale-steuerplanung-grenzueberschreitende-tuerkische-strukturen\/\">internationalen Steuerplanung in der T\u00fcrkei<\/a>, zum \u00fcbergeordneten <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/tuerkisches-steuersystem-leitfaden-auslaendische-investoren\/\">t\u00fcrkischen Steuersystem<\/a> sowie zum <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/bank-und-finanzrecht\/\">t\u00fcrkischen Bank- und Finanzrecht<\/a> f\u00fcr Unternehmen, die Mittel grenz\u00fcberschreitend bewegen.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; \u00fcberpr\u00fcfen Sie Ihre konkrete Situation mit qualifiziertem Rechtsbeistand.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. Die Mehrwertsteuer in der T\u00fcrkei, Katma De\u011fer Vergisi (KDV), ist im Mehrwertsteuergesetz Nr. 3065 geregelt und gilt f\u00fcr die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen im Inland. 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