{"id":40362,"date":"2026-06-23T08:05:32","date_gmt":"2026-06-23T05:05:32","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/vollmacht-tuerkei-leitfaden-auslaendische-investoren\/"},"modified":"2026-06-23T08:05:32","modified_gmt":"2026-06-23T05:05:32","slug":"vollmacht-tuerkei-leitfaden-auslaendische-investoren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/vollmacht-tuerkei-leitfaden-auslaendische-investoren\/","title":{"rendered":"Vollmacht in der T\u00fcrkei: Ein Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/24-ultimate-guide-to-power-of-attorney-poa.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Vollmacht in der T\u00fcrkei: Ein Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/24-ultimate-guide-to-power-of-attorney-poa.jpg 1376w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/24-ultimate-guide-to-power-of-attorney-poa-768x429.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p>Eine Vollmacht (vekaletname) in der T\u00fcrkei unterliegt den Auftragsvorschriften des t\u00fcrkischen Obligationengesetzes Nr. 6098 (Artikel 502 bis 514) und verleiht einem benannten Vertreter die Befugnis, innerhalb der genau in der Urkunde festgelegten Grenzen f\u00fcr den Vollmachtgeber zu handeln. T\u00fcrkische Notare und Gerichte legen diese Grenzen eng aus, weshalb die Urkunde jedes Rechtsgesch\u00e4ft, zu dem sie erm\u00e4chtigt, ausdr\u00fccklich benennen muss; eine allgemeine Erm\u00e4chtigung erstreckt sich nicht stillschweigend auf Grundst\u00fccksverk\u00e4ufe, die Vertretung vor Gericht oder gesellschaftsrechtliche Handlungen, die das Gesetz als Angelegenheiten besonderer Vollmacht behandelt.<\/p>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren, Unternehmensjuristen und grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tige Unternehmen, die nicht pers\u00f6nlich erscheinen k\u00f6nnen, ist eine korrekt abgefasste Vollmacht die eine Urkunde, mit der t\u00fcrkische Rechtsanw\u00e4lte einen Eigentums\u00fcbergang vollziehen, ein Unternehmen eintragen oder einen Rechtsstreit f\u00fchren k\u00f6nnen, ohne dass der Vollmachtgeber reisen muss. Die folgenden Abschnitte beantworten die Fragen, die Mandanten tats\u00e4chlich stellen, wobei in jeder Antwort die ma\u00dfgeblichen Rechtsgrundlagen benannt werden.<\/p>\n<h2>Was ist eine Vollmacht nach t\u00fcrkischem Recht?<\/h2>\n<p>Eine Vollmacht ist eine einseitige Erm\u00e4chtigung, die nach den Auftragsregeln des t\u00fcrkischen Obligationengesetzes Nr. 6098, Artikel 502 bis 514, erteilt wird. Sie erm\u00e4chtigt einen Bevollm\u00e4chtigten (vekil), Rechtsgesch\u00e4fte vorzunehmen, die den Vollmachtgeber (muvekkil) gegen\u00fcber Dritten binden. Der Umfang wird durch die Urkunde selbst bestimmt: Das t\u00fcrkische Recht unterscheidet zwischen gew\u00f6hnlichen Handlungen, die eine allgemeine Vollmacht abdecken kann, und Handlungen, die das Gesetz einer ausdr\u00fccklichen besonderen Vollmacht vorbeh\u00e4lt. Der Bevollm\u00e4chtigte muss innerhalb dieses Umfangs und im Interesse des Vollmachtgebers handeln, und der Vollmachtgeber haftet f\u00fcr Handlungen, die innerhalb der erteilten Befugnis vorgenommen werden.<\/p>\n<h2>Welche Arten von Vollmachten gibt es in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Die t\u00fcrkische Praxis arbeitet nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 mit zwei Grundkategorien: einer allgemeinen Vollmacht (genel vekaletname) f\u00fcr routinem\u00e4\u00dfige, allt\u00e4gliche Gesch\u00e4fte und einer besonderen Vollmacht (ozel vekaletname) f\u00fcr bestimmte Handlungen wie einen Grundst\u00fccksverkauf, eine Eheschlie\u00dfung oder die Vertretung vor Gericht. Eine dritte Form, die unwiderrufliche Vollmacht, ist nur in den begrenzten F\u00e4llen zul\u00e4ssig, die nach TBK Artikel 512 anerkannt sind, typischerweise dort, wo die Vollmacht das Interesse des Bevollm\u00e4chtigten oder eines Dritten sichert und nicht der Bequemlichkeit des Vollmachtgebers dient.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Allgemein (genel)<\/strong>: weitreichende Befugnis f\u00fcr gew\u00f6hnliche Gesch\u00e4fte; sie erfasst von sich aus keine Handlungen, die das Gesetz einer besonderen Vollmacht vorbeh\u00e4lt.<\/li>\n<li><strong>Besonders (ozel)<\/strong>: gezielte Befugnis, die die Handlung benennen muss, zum Beispiel den Verkauf eines bestimmten Grundst\u00fccks oder das Auftreten in einem bestimmten Verfahren.<\/li>\n<li><strong>Unwiderruflich (azledilemez)<\/strong>: nur innerhalb der engen Voraussetzungen des TBK Artikel 512 verf\u00fcgbar; keine standardm\u00e4\u00dfige Komfortl\u00f6sung.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie erteilt ein ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger aus dem Ausland eine t\u00fcrkische Vollmacht?<\/h2>\n<p>Ein ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger hat zwei nach t\u00fcrkischem Recht anerkannte Wege. Der erste besteht darin, ein t\u00fcrkisches Konsulat im Ausland aufzusuchen, wo der Konsularbeamte die vekaletname unmittelbar in der von den t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden akzeptierten Form ausstellt. Der zweite besteht darin, die Urkunde vor einem \u00f6rtlichen Notar im Wohnsitzland zu errichten und sie anschlie\u00dfend durch eine Apostille nach dem Haager Apostille-\u00dcbereinkommen von 1961 legalisieren zu lassen, begleitet von einer beeidigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung. Beide Wege f\u00fchren zu einer Urkunde, die ein t\u00fcrkischer Notar, das Grundbuchamt oder ein Gericht akzeptiert. In der Regel werden die Passdaten des Vollmachtgebers sowie ein Lichtbild verlangt, damit das Grundbuchamt den Aussteller \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/p>\n<h2>Was muss eine Grundst\u00fccksvollmacht ausdr\u00fccklich enthalten?<\/h2>\n<p>Eine f\u00fcr Immobilien verwendete Vollmacht muss das Grundst\u00fcck ausdr\u00fccklich bezeichnen und zu dem konkreten Rechtsgesch\u00e4ft erm\u00e4chtigen, da das t\u00fcrkische Grundbuchamt (Tapu) und die Gerichte diese Befugnisse nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 eng auslegen. Eine vage Befugnis zur Erledigung von Angelegenheiten tr\u00e4gt keine Tapu-\u00dcbertragung. Die Urkunde sollte die Parzellen- und Grundbuchangaben nennen, das Rechtsgesch\u00e4ft benennen (Verkauf, Kauf, Hypothek oder Anmerkung) und dem Bevollm\u00e4chtigten die ausdr\u00fcckliche Befugnis erteilen, die Urkunde vor dem Grundbuchamt zu unterzeichnen. Wird dieselbe Vollmacht f\u00fcr ein Verfahren der Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition verwendet, sollte sie auch die nachstehend beschriebenen unterst\u00fctzenden Schritte abdecken.<\/p>\n<h2>Wie wird eine Vollmacht in einem Verfahren der Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition eingesetzt?<\/h2>\n<p>In einem t\u00fcrkischen Verfahren der Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition ist die Vollmacht das, was es den \u00f6rtlichen Rechtsanw\u00e4lten erm\u00f6glicht, das Gesch\u00e4ft von Anfang bis Ende ohne Anwesenheit des Investors abzuwickeln. Eine ordnungsgem\u00e4\u00df abgefasste Vollmacht erm\u00e4chtigt den Bevollm\u00e4chtigten, die Tapu-\u00dcbertragung (Eigentums\u00fcbergang) zu vollziehen, das von der SPK lizenzierte Wertgutachten zu koordinieren, die beh\u00f6rdlichen Antr\u00e4ge zu bearbeiten und den Antrag auf Staatsb\u00fcrgerschaft im Namen des Investors einzureichen. Da jede dieser Handlungen ein eigenst\u00e4ndiges Rechtsgesch\u00e4ft ist, sollte die Urkunde sie ausdr\u00fccklich auflisten, statt sich auf eine allgemeine Erm\u00e4chtigung zu verlassen. Der Erwerbsweg selbst richtet sich nach dem t\u00fcrkischen Staatsb\u00fcrgerschaftsgesetz Nr. 5901 und seiner Durchf\u00fchrungsverordnung; zum umfassenderen Verfahren siehe unsere Hinweise zu den <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/internationale-investitionen-rechtliche-aspekte\/\">rechtlichen Aspekten ausl\u00e4ndischer Investitionen in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<h2>Kann eine Vollmacht widerrufen werden, und wann ist sie unwiderruflich?<\/h2>\n<p>Eine Vollmacht in der T\u00fcrkei ist nach dem dispositiven Auftragsrecht des Obligationengesetzes Nr. 6098 jederzeit durch den Vollmachtgeber widerruflich, und der Vollmachtgeber kann die Befugnis \u00fcber denselben Notar zur\u00fccknehmen, der sie ausgestellt oder beurkundet hat. Die Ausnahme bildet die nach TBK Artikel 512 zul\u00e4ssige unwiderrufliche Vollmacht, die nur in den vom Gesetz anerkannten begrenzten F\u00e4llen wirksam ist, in der Regel dort, wo die Befugnis das Interesse des Bevollm\u00e4chtigten oder eines Dritten sch\u00fctzt. Au\u00dferhalb dieser Voraussetzungen bindet ein angeblicher Verzicht auf das Widerrufsrecht den Vollmachtgeber nicht, weshalb eine unwiderrufliche Vollmacht mit Sorgfalt und auf einer klaren Rechtsgrundlage abgefasst werden sollte.<\/p>\n<h2>Allgemeine oder besondere Vollmacht: welche ben\u00f6tigen Sie?<\/h2>\n<p>Die Wahl h\u00e4ngt davon ab, was der Bevollm\u00e4chtigte tats\u00e4chlich tun muss. Eine allgemeine Vollmacht eignet sich f\u00fcr die routinem\u00e4\u00dfige Verwaltung; eine besondere Vollmacht ist zwingend erforderlich, wenn das t\u00fcrkische Recht die Handlung einer ausdr\u00fccklichen Befugnis vorbeh\u00e4lt, etwa beim Verkauf eines Grundst\u00fccks, der Beilegung eines Streits oder der Vertretung des Vollmachtgebers in einem Rechtsstreit. Die Tabelle vergleicht beide anhand der Punkte, die \u00fcber die G\u00fcltigkeit entscheiden.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Merkmal<\/th>\n<th>Allgemeine Vollmacht<\/th>\n<th>Besondere Vollmacht<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Typische Verwendung<\/td>\n<td>Routinem\u00e4\u00dfige, allt\u00e4gliche Gesch\u00e4fte<\/td>\n<td>Eine benannte Handlung (Grundst\u00fccksverkauf, Gerichtsverfahren, Vergleich)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Umfang<\/td>\n<td>Weitreichend, aber auf gew\u00f6hnliche Handlungen beschr\u00e4nkt<\/td>\n<td>Auf die ausdr\u00fccklich genannte Handlung begrenzt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Eigentums\u00fcbergang beim Tapu<\/td>\n<td>F\u00fcr sich allein nicht ausreichend<\/td>\n<td>Erforderlich, mit Angabe der Parzellendaten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vertretung vor Gericht<\/td>\n<td>In der Regel nicht ausreichend<\/td>\n<td>Erforderlich, unter Benennung der Angelegenheit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Abfassungsrisiko<\/td>\n<td>Zu weit gefasste Erm\u00e4chtigungen werden von Gerichten eingeschr\u00e4nkt ausgelegt<\/td>\n<td>Fehlt die genaue Handlung, ist das Rechtsgesch\u00e4ft unwirksam<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>Warum ist eine pr\u00e4zise Abfassung so wichtig?<\/h2>\n<p>T\u00fcrkische Gerichte und das Grundbuchamt legen eine Vollmacht eng aus, weshalb das h\u00e4ufigste Versagen nicht die F\u00e4lschung, sondern der Umfang ist: eine Befugnis, die die vom Bevollm\u00e4chtigten vorgenommene Handlung nicht klar benennt. Nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 bindet ein Bevollm\u00e4chtigter, der die erteilte Befugnis \u00fcberschreitet, den Vollmachtgeber nicht, und der Dritte kann ohne durchsetzbares Rechtsgesch\u00e4ft dastehen. Bei grenz\u00fcberschreitenden Angelegenheiten sollte die Urkunde zudem \u00fcber den richtigen Kanal ausgestellt werden (Konsulat oder Notar zuz\u00fcglich Apostille und beeidigter \u00dcbersetzung), damit eine t\u00fcrkische Beh\u00f6rde sie bei der ersten Vorlage akzeptiert. Hier verhindert erfahrener anwaltlicher Rat, dass ein Beurkundungstermin oder eine Einreichungsfrist durch eine mangelhafte Vollmacht verloren geht.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<h3>Muss eine t\u00fcrkische Vollmacht notariell beurkundet werden?<\/h3>\n<p>F\u00fcr Handlungen, die Dritte binden, etwa einen Grundst\u00fccksverkauf oder die Vertretung vor Gericht, wird die vekaletname \u00fcber einen t\u00fcrkischen Notar oder ein t\u00fcrkisches Konsulat ausgestellt, das die von den t\u00fcrkischen Beh\u00f6rden akzeptierte amtliche Form bereitstellt. Eine vor einem ausl\u00e4ndischen Notar unterzeichnete Urkunde wird anerkannt, sobald sie eine Apostille nach dem Haager \u00dcbereinkommen von 1961 sowie eine beeidigte t\u00fcrkische \u00dcbersetzung tr\u00e4gt. Private, nicht beglaubigte Erm\u00e4chtigungsschreiben tragen weder Eigentums\u00fcberg\u00e4nge noch Rechtsstreitigkeiten.<\/p>\n<h3>Kann eine einzige Vollmacht sowohl einen Grundst\u00fcckskauf als auch einen Antrag auf Staatsb\u00fcrgerschaft abdecken?<\/h3>\n<p>Ja, sofern die Urkunde jede Handlung ausdr\u00fccklich auflistet. Eine einzige Vollmacht kann die Tapu-\u00dcbertragung, die Koordination des von der SPK lizenzierten Wertgutachtens, die beh\u00f6rdlichen Antr\u00e4ge und den Antrag auf Staatsb\u00fcrgerschaft erm\u00e4chtigen, aber da das t\u00fcrkische Recht diese als eigenst\u00e4ndige Rechtsgesch\u00e4fte behandelt, sollte jede benannt werden. Eine allgemeine Erm\u00e4chtigung, die die konkreten Gesch\u00e4fte ausl\u00e4sst, birgt das Risiko einer Ablehnung beim Grundbuchamt oder der Staatsb\u00fcrgerschaftsbeh\u00f6rde, weshalb f\u00fcr Investitionsverfahren in der Regel eine ma\u00dfgeschneiderte besondere Vollmacht abgefasst wird.<\/p>\n<h3>Ist eine t\u00fcrkische Vollmacht g\u00fcltig, wenn der Vollmachtgeber sp\u00e4ter die Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit verliert?<\/h3>\n<p>Das t\u00fcrkische Auftragsrecht nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 kn\u00fcpft die Befugnis an die Rechtsstellung des Vollmachtgebers, sodass Fragen der Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit den Fortbestand der Wirkung einer Vollmacht beeinflussen k\u00f6nnen, und die Regeln unterscheiden sich von den dauerhaften oder aufschiebend bedingten Instrumenten des Common Law. Wo die Kontinuit\u00e4t von Bedeutung ist, sollte die Rechtslage f\u00fcr die konkrete Situation mit anwaltlichem Rat gekl\u00e4rt und nicht aus einem ausl\u00e4ndischen Modell abgeleitet werden, da das Schutzsystem in der T\u00fcrkei anders ausgestaltet ist als die dauerhaften Vollmachten des Common Law.<\/p>\n<h3>Wie schnell l\u00e4sst sich eine Vollmacht f\u00fcr ein grenz\u00fcberschreitendes Gesch\u00e4ft beschaffen?<\/h3>\n<p>Der Zeitrahmen h\u00e4ngt vom Ausstellungskanal ab und nicht von einer festen gesetzlichen Frist. Ein Konsulatstermin oder eine notarielle Beurkundung zuz\u00fcglich Apostille und beeidigter \u00dcbersetzung bestimmt den Zeitplan, und diese variieren je nach Land und Arbeitsaufkommen des Konsulats. Planen Sie die Vollmacht als ersten Schritt, damit sie vor jedem Beurkundungstermin oder jeder Einreichungsfrist vorliegt; kl\u00e4ren Sie die aktuellen konsularischen und Apostille-Zeitrahmen f\u00fcr Ihre Rechtsordnung zum Zeitpunkt der Beauftragung.<\/p>\n<h2>Sprechen Sie mit Rechtsanw\u00e4lten f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Angelegenheiten \u00fcber Ihre Vollmacht<\/h2>\n<p>Eine mangelhafte oder zu weit gefasste Vollmacht ist eine der am leichtesten vermeidbaren Ursachen daf\u00fcr, ein Gesch\u00e4ft in der T\u00fcrkei zu verlieren. Unser Team entwirft und pr\u00fcft Vollmachtsurkunden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren und Unternehmen und koordiniert den konsularischen oder Apostille-Weg, damit die Urkunde bei der ersten Verwendung akzeptiert wird. Um eine konkrete Angelegenheit zu besprechen, sehen Sie sich unsere <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/gesellschafts-und-handelsrecht-tuerkei\/\">Leistungen im Gesellschafts- und Handelsrecht<\/a> an oder lesen Sie unsere verwandten Hinweise zum <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/datenschutzrecht-tuerkei-kvkk-compliance-leitfaden\/\">Datenschutzrecht und zur KVKK-Compliance<\/a> sowie zu <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/insolvenz-konkursrecht-tuerkei-praxisleitfaden\/\">Schuld- und Insolvenzverfahren in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; pr\u00fcfen Sie Ihre konkrete Situation mit qualifizierten Rechtsanw\u00e4lten.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. 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