{"id":40380,"date":"2026-06-23T08:06:00","date_gmt":"2026-06-23T05:06:00","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/mieter-in-der-tuerkei-kuendigen-gruende-und-verfahren\/"},"modified":"2026-06-23T08:06:00","modified_gmt":"2026-06-23T05:06:00","slug":"mieter-in-der-tuerkei-kuendigen-gruende-und-verfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/mieter-in-der-tuerkei-kuendigen-gruende-und-verfahren\/","title":{"rendered":"Mieter in der T\u00fcrkei k\u00fcndigen: Gr\u00fcnde und Verfahren"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/21-how-to-evict-a-tenant-in-turkey.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Mieter in der T\u00fcrkei k\u00fcndigen: Gr\u00fcnde und Verfahren\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/21-how-to-evict-a-tenant-in-turkey.jpg 1376w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/21-how-to-evict-a-tenant-in-turkey-768x429.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p>Die K\u00fcndigung eines Mietverh\u00e4ltnisses in der T\u00fcrkei richtet sich nach den mietrechtlichen Bestimmungen des t\u00fcrkischen Obligationengesetzes Nr. 6098, das die R\u00e4umung von Wohnraum und \u00fcberdachten Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen auf eine abschlie\u00dfende Liste gesetzlicher Gr\u00fcnde beschr\u00e4nkt. Die wichtigsten Gr\u00fcnde sind der echte Wohn- oder Gesch\u00e4ftsbedarf des Vermieters oder naher Angeh\u00f6riger (Artikel 350), der Bedarf des neuen Eigent\u00fcmers nach dem Erwerb (Artikel 351), wiederholter Zahlungsverzug nach zwei schriftlichen Mahnungen innerhalb desselben Mietjahres (Artikel 352) sowie die Beendigung am Ende der Verl\u00e4ngerungszeitr\u00e4ume, die auf einen befristeten Mietvertrag folgen (Artikel 347). Ein Vermieter kann ein Mietverh\u00e4ltnis nicht nach Belieben beenden, die Schl\u00f6sser nicht austauschen und die Versorgung nicht abstellen. Die R\u00e4umung wird entweder durch eine R\u00e4umungsklage vor dem Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) oder, im Fall des Zahlungsverzugs, durch ein Verfahren beim Vollstreckungsamt nach dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004 erreicht. F\u00fcr ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer und grenz\u00fcberschreitende Familien mit Immobilienbesitz in der T\u00fcrkei besteht die praktische Herausforderung darin, den richtigen Grund zu w\u00e4hlen, die richtige Mitteilung innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist zuzustellen und den Anspruch mit Urkundenbeweisen zu belegen.<\/p>\n<h2>Welche gesetzlichen Gr\u00fcnde gibt es, um einen Mieter in der T\u00fcrkei zu k\u00fcndigen?<\/h2>\n<p>Das t\u00fcrkische Recht l\u00e4sst eine R\u00e4umung nur aus bestimmten, im Obligationengesetz Nr. 6098 geregelten Gr\u00fcnden zu. Die Gr\u00fcnde lassen sich zwei Gruppen zuordnen: solchen, die auf dem Verhalten oder dem Verzug des Mieters beruhen, und solchen, die auf dem eigenen echten Bedarf des Vermieters oder einem qualifizierten Erwerb beruhen. Ein Vermieter muss den Sachverhalt einem anerkannten Grund zuordnen, denn der allgemeine Wunsch, die Immobilie zur\u00fcckzuerhalten, gen\u00fcgt f\u00fcr sich allein nicht.<\/p>\n<p>Zu den wichtigsten anerkannten Gr\u00fcnden geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Wiederholter Zahlungsverzug und die Zwei-Mahnungen-Regel (Artikel 352).<\/strong> Zahlt ein Mieter die Miete nicht p\u00fcnktlich, kann der Vermieter innerhalb desselben Mietjahres zwei schriftliche Verzugsmahnungen f\u00fcr zwei gesonderte Zahlungszeitr\u00e4ume zustellen. Wiederholt der Mieter nach rechtm\u00e4\u00dfigen Mahnungen die versp\u00e4tete Zahlung, st\u00fctzt dies eine R\u00e4umungsklage.<\/li>\n<li><strong>Echter Wohn- oder Gesch\u00e4ftsbedarf des Vermieters, des Ehegatten oder naher Angeh\u00f6riger (Artikel 350).<\/strong> Der Bedarf muss real, aufrichtig und zwingend sein und darf kein Vorwand sein, um zu einer h\u00f6heren Miete neu zu vermieten.<\/li>\n<li><strong>Bedarf des neuen Eigent\u00fcmers nach dem Erwerb (Artikel 351).<\/strong> Ein K\u00e4ufer, der eine vermietete Immobilie erwirbt, kann durch eine schriftliche Mitteilung an den Mieter innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach dem Erwerb die Immobilie f\u00fcr den eigenen echten Bedarf oder den naher Angeh\u00f6riger beanspruchen.<\/li>\n<li><strong>Ablauf der Festlaufzeit und des Verl\u00e4ngerungszyklus (Artikel 347).<\/strong> Ein befristeter Wohnraummietvertrag endet nicht einfach mit Ablauf des Enddatums; er verl\u00e4ngert sich, und das Recht des Vermieters zur Beendigung am Ende der Verl\u00e4ngerungszeitr\u00e4ume folgt dem im Gesetz vorgesehenen Zeitplan.<\/li>\n<li><strong>Schriftliche R\u00e4umungsverpflichtung des Mieters<\/strong> zu einem festen Termin, die nach Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses abgegeben wurde und die das Gesetz als durchsetzbar behandelt.<\/li>\n<li><strong>Eigentum des Mieters oder des Ehegatten an einer weiteren geeigneten Wohnung<\/strong> am selben Ort, von dem der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags nichts wusste; das Gericht w\u00e4gt dies vor seiner Entscheidung ab.<\/li>\n<li><strong>Tod des Mieters.<\/strong> Der Tod des Mieters wirkt sich auf das Mietverh\u00e4ltnis aus; sind gesetzliche Erben vorhanden, k\u00f6nnen die Mietrechte auf sie \u00fcbergehen, und eine etwaige R\u00e4umung muss dann gegen die Erben dem ordentlichen Verfahren folgen und darf nicht formlos erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die R\u00e4umung ist im t\u00fcrkischen Mietrecht ein Mittel des letzten Auswegs. Die hier genannten Gr\u00fcnde, Mitteilungsfristen und Klagewege sind gesetzlich festgelegt und werden von den Gerichten anhand des Sachverhalts des Einzelfalls angewandt; pr\u00fcfen Sie f\u00fcr Ihr konkretes Mietverh\u00e4ltnis, ob sie aktuell sind, bevor Sie einen Schritt unternehmen.<\/p>\n<h2>Wie verl\u00e4uft das R\u00e4umungsverfahren Schritt f\u00fcr Schritt?<\/h2>\n<p>Das R\u00e4umungsverfahren in der T\u00fcrkei verl\u00e4uft in drei groben Phasen: eine rechtm\u00e4\u00dfige schriftliche Mitteilung, die zum gew\u00e4hlten Grund passt, anschlie\u00dfend entweder eine gerichtliche R\u00e4umungsklage vor dem Friedensgericht in Zivilsachen oder ein Verfahren beim Vollstreckungsamt und schlie\u00dflich die zwangsweise Herausgabe der Immobilie, falls der Mieter immer noch nicht auszieht. Eine Selbsthilfe-R\u00e4umung, der Austausch von Schl\u00f6ssern oder das Abstellen der Versorgung ist rechtswidrig und setzt den Vermieter der Haftung aus.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Den richtigen Grund bestimmen und die Fristen best\u00e4tigen.<\/strong> Jeder Grund hat seine eigene Mitteilungsform und Frist. Bei einer bedarfsbedingten R\u00e4umung, die an das Verl\u00e4ngerungsdatum des Mietvertrags gebunden ist, muss der Vermieter die Klage innerhalb eines Monats nach diesem Datum einreichen. Die Wahl des falschen Grundes oder das Vers\u00e4umen der gesetzlichen Frist ist der h\u00e4ufigste Grund, weshalb R\u00e4umungsanspr\u00fcche scheitern.<\/li>\n<li><strong>Eine rechtm\u00e4\u00dfige schriftliche Mitteilung zustellen.<\/strong> Bei einer bedarfsbedingten Beendigung ist es \u00fcblich, drei Monate im Voraus schriftlich Mitteilung zu machen, gefolgt von einer zweiten Mitteilung \u00fcber einen Notar (ihtarname) f\u00fcnfzehn Tage vor dem beabsichtigten R\u00e4umungstermin. Eine notarielle Mitteilung schafft eine datierte, beweisbare Zustellung; m\u00fcndliche Aufforderungen sind schwer zu beweisen und reichen selten aus.<\/li>\n<li><strong>Das geeignete Verfahren einleiten.<\/strong> F\u00fcr die meisten Gr\u00fcnde ist dies eine R\u00e4umungsklage vor dem f\u00fcr die Immobilie zust\u00e4ndigen Friedensgericht in Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi). Bei Zahlungsverzug l\u00e4sst das Gesetz zudem ein Verfahren beim Vollstreckungsamt zur R\u00e4umung und Beitreibung nach dem Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004 zu.<\/li>\n<li><strong>Den Rechtsstreit f\u00fchren und eine Entscheidung erwirken.<\/strong> Das Gericht pr\u00fcft, ob der Grund vorliegt, ob die Mitteilung rechtm\u00e4\u00dfig und fristgerecht war und ob der Bedarf (sofern einschl\u00e4gig) echt ist. Das Verfahren richtet sich nach der Zivilprozessordnung Nr. 6100.<\/li>\n<li><strong>Das Urteil vollstrecken.<\/strong> R\u00e4umt der Mieter nach einer rechtskr\u00e4ftigen, vollstreckbaren Entscheidung nicht freiwillig, beantragt der Vermieter beim Vollstreckungsamt die Herausgabe der Immobilie, die durch Vollstreckungsbeamte und nicht durch den Vermieter pers\u00f6nlich durchgef\u00fchrt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Wie lange dauert die R\u00e4umung eines Mieters in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Es gibt keinen einheitlichen, festen R\u00e4umungszeitrahmen; die Dauer h\u00e4ngt vom Grund, von der Gesch\u00e4ftslast des Gerichts, davon, ob der Mieter sich wehrt, und davon ab, ob Rechtsmittel eingelegt werden. Ein unkomplizierter, gut belegter Fall wird schneller erledigt als ein streitiger, doch sollten Vermieter mit einem mehrstufigen Verfahren statt mit einer sofortigen Abhilfe rechnen. Behandeln Sie jede konkrete Dauersch\u00e4tzung als einzelfallabh\u00e4ngig und best\u00e4tigen Sie sie f\u00fcr das jeweilige Gericht und den jeweiligen Grund.<\/p>\n<p>Drei Faktoren bestimmen die Dauer mehr als alle anderen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Der gew\u00e4hlte Grund.<\/strong> Wege wegen Zahlungsverzugs \u00fcber das Vollstreckungsamt k\u00f6nnen anders verlaufen als bedarfsbedingte Klagen vor dem Friedensgericht in Zivilsachen.<\/li>\n<li><strong>Ob der Mieter Einspruch erhebt.<\/strong> Ein Einspruch in einem Vollstreckungsverfahren kann die Angelegenheit vor Gericht bringen und so den Zeitrahmen verl\u00e4ngern.<\/li>\n<li><strong>Rechtsmittel.<\/strong> Eine erstinstanzliche Entscheidung kann angefochten werden, und die zwangsweise Herausgabe setzt im Regelfall ein rechtskr\u00e4ftiges, vollstreckbares Urteil voraus.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Welche Unterlagen werden f\u00fcr ein R\u00e4umungsverfahren ben\u00f6tigt?<\/h2>\n<p>Eine gut vorbereitete R\u00e4umungsakte st\u00fctzt sich auf den urkundlichen Nachweis des Mietverh\u00e4ltnisses, des Grundes und der rechtm\u00e4\u00dfigen Mitteilung. Fehlende oder undatierte Unterlagen sind eine h\u00e4ufige Ursache f\u00fcr Verz\u00f6gerungen und Klageabweisungen; ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer, die ihre Immobilie aus der Ferne verwalten, sollten diese daher fr\u00fchzeitig zusammenstellen und beglaubigte Kopien aufbewahren.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Der schriftliche Mietvertrag<\/strong> sowie etwaige Anlagen oder Mieterh\u00f6hungsnachweise.<\/li>\n<li><strong>Eigentumsnachweis,<\/strong> der Grundbucheintrag (tapu) und bei Anspr\u00fcchen aus dem Bedarf des neuen Eigent\u00fcmers das Erwerbsdatum.<\/li>\n<li><strong>Zahlungsnachweise,<\/strong> die den Mietverlauf, R\u00fcckst\u00e4nde und die Daten etwaiger Zahlungsverz\u00fcge belegen.<\/li>\n<li><strong>Zugestellte Mitteilungen,<\/strong> idealerweise f\u00f6rmliche notarielle Mitteilungen (ihtarname) mit datiertem Zustellungsnachweis.<\/li>\n<li><strong>Die schriftliche R\u00e4umungsverpflichtung des Mieters,<\/strong> sofern sich der Anspruch darauf st\u00fctzt.<\/li>\n<li><strong>Identit\u00e4ts- und Vertretungsunterlagen,<\/strong> einschlie\u00dflich einer Vollmacht, wenn ein Anwalt oder Vertreter f\u00fcr einen im Ausland befindlichen Eigent\u00fcmer handelt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine im Ausland erstellte Vollmacht bedarf in der Regel einer Apostille oder konsularischen Legalisation sowie einer beglaubigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung, bevor sie in der T\u00fcrkei verwendet werden kann, im Einklang mit den einschl\u00e4gigen Haager \u00dcbereinkommen zur Legalisation. Vergewissern Sie sich, welche genaue Form f\u00fcr Ihr Land erforderlich ist, bevor Sie sich darauf verlassen.<\/p>\n<h2>Welche Rechte hat der Mieter w\u00e4hrend der R\u00e4umung?<\/h2>\n<p>Mieter genie\u00dfen in der T\u00fcrkei einen starken gesetzlichen Schutz, und das Gesetz erlaubt es einem Vermieter nicht, sie formlos zu entfernen. Ein Mieter kann ohne wirksamen Grund, rechtm\u00e4\u00dfige Mitteilung und \u2013 im Streitfall \u2013 ohne gerichtliche Entscheidung nicht ger\u00e4umt werden. Der Mieter hat das Recht, ordnungsgem\u00e4\u00df zugestellt zu bekommen, sich gegen den Anspruch zu verteidigen, ein Vollstreckungsverfahren anzufechten und im Besitz zu bleiben, bis eine rechtskr\u00e4ftige, vollstreckbare Anordnung die Herausgabe verlangt.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Schutz vor vorgeschobenem Bedarf.<\/strong> Erlangt ein Vermieter die Immobilie auf dem Grund des echten Bedarfs zur\u00fcck, darf sie ohne Zustimmung des fr\u00fcheren Mieters drei Jahre lang nicht an einen Dritten neu vermietet werden; ein Missbrauch kann den Vermieter einem Schadensersatzanspruch aussetzen.<\/li>\n<li><strong>Recht auf rechtm\u00e4\u00dfige Zustellung und Verteidigung.<\/strong> Der Mieter muss vor jeder zwangsweisen Entfernung eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.<\/li>\n<li><strong>Schutz vor Selbsthilfe-R\u00e4umung.<\/strong> Schl\u00f6sserwechsel, das Abstellen der Versorgung und die physische Entfernung ohne Vollstreckungsanordnung sind rechtswidrig.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Welche Risiken und h\u00e4ufigen Fehler gibt es?<\/h2>\n<p>Die sch\u00e4dlichsten Fehler sind verfahrensrechtlicher und nicht tats\u00e4chlicher Natur. Vermieter verlieren ansonsten begr\u00fcndete Verfahren, indem sie die falsche Mitteilung zustellen, eine gesetzliche Frist vers\u00e4umen, den falschen Grund w\u00e4hlen oder eine Selbsthilfe-R\u00e4umung versuchen. Jeder dieser Fehler kann das Verfahren zur\u00fccksetzen oder eine Haftung begr\u00fcnden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Selbsthilfe-R\u00e4umung.<\/strong> Schl\u00f6sser auszutauschen, Gegenst\u00e4nde zu entfernen oder die Versorgung abzustellen ist rechtswidrig und kann zu Schadensersatzanspr\u00fcchen und sogar zu strafrechtlicher Verantwortlichkeit f\u00fchren.<\/li>\n<li><strong>Mangelhafte oder versp\u00e4tete Mitteilung.<\/strong> Mitteilungen, die nicht der gesetzlichen Form entsprechen oder au\u00dferhalb der gesetzlich festgelegten Frist liegen (zum Beispiel die einmonatige Klagefrist oder die Mitteilungsabfolge von drei Monaten plus f\u00fcnfzehn Tagen bei bedarfsbedingten Gr\u00fcnden), werden h\u00e4ufig zur\u00fcckgewiesen.<\/li>\n<li><strong>Vorgeschobener Bedarf.<\/strong> Eine Immobilie auf dem Grund des echten Bedarfs zur\u00fcckzuerlangen und sie dann innerhalb der dreij\u00e4hrigen Schutzfrist neu zu vermieten, kann den Vermieter einem Schadensersatzanspruch aussetzen.<\/li>\n<li><strong>Falsches Forum oder falscher Grund.<\/strong> Die Einleitung der falschen Verfahrensart oder vor dem falschen Gericht verursacht Verz\u00f6gerung und Kosten.<\/li>\n<li><strong>L\u00fccken bei der grenz\u00fcberschreitenden Zustellung.<\/strong> Bei Mietern oder Eigent\u00fcmern im Ausland untergr\u00e4bt eine mangelhafte Zustellung von Schriftst\u00fccken das gesamte Verfahren.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>R\u00e4umungsklage oder Vollstreckungsverfahren: welcher Weg?<\/h2>\n<p>Das t\u00fcrkische Recht bietet zwei Hauptwege, und die richtige Wahl h\u00e4ngt vom Grund ab. Bei Zahlungsverzug erlaubt das Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004 ein Verfahren beim Vollstreckungsamt, das sowohl auf Beitreibung als auch auf R\u00e4umung gerichtet ist; erhebt der Mieter Einspruch, kann die Angelegenheit vor Gericht gehen. Bei bedarfsbedingten und den meisten anderen Gr\u00fcnden ist eine R\u00e4umungsklage vor dem Friedensgericht in Zivilsachen der Standardweg nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 und der Zivilprozessordnung Nr. 6100.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Merkmal<\/th>\n<th>R\u00e4umungsklage (Gericht)<\/th>\n<th>Vollstreckungsverfahren (Amt)<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Typische Anwendung<\/td>\n<td>Echter Bedarf (Art. 350\u2013351), Ende des Verl\u00e4ngerungszyklus (Art. 347), R\u00e4umungsverpflichtung, sonstige Gr\u00fcnde<\/td>\n<td>Zahlungsverzug und R\u00fcckst\u00e4nde (Art. 352)<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Forum<\/td>\n<td>Friedensgericht in Zivilsachen am Ort der Immobilie<\/td>\n<td>Vollstreckungsamt, dann Gericht bei Einspruch des Mieters<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Anwendbares Recht<\/td>\n<td>Obligationengesetz Nr. 6098; Zivilprozessordnung Nr. 6100<\/td>\n<td>Vollstreckungs- und Insolvenzgesetz Nr. 2004<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Einspruch des Mieters<\/td>\n<td>Verteidigung innerhalb der Klage<\/td>\n<td>Einspruch kann das Verfahren aussetzen und vor Gericht bringen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Ergebnis<\/td>\n<td>Gerichtliche R\u00e4umungsentscheidung, dann zwangsweise Herausgabe<\/td>\n<td>R\u00e4umung und Beitreibung, vorbehaltlich eines Einspruchs<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Bereits zu Beginn zwischen diesen Wegen zu w\u00e4hlen und den Weg auf den Grund und die Beweislage abzustimmen, ist der Punkt, an dem erfahrene rechtliche Begleitung den gr\u00f6\u00dften praktischen Unterschied macht. Unser Team erl\u00e4utert den weiteren Rahmen unter <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/rechte-mieter-vermieter-tuerkei-rechtsleitfaden\/\">Rechte von Mietern und Vermietern in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<h2>Wie funktioniert die R\u00e4umung f\u00fcr ausl\u00e4ndische Immobilieneigent\u00fcmer?<\/h2>\n<p>Ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer k\u00f6nnen eine R\u00e4umung in der T\u00fcrkei auf denselben gesetzlichen Gr\u00fcnden verfolgen wie t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige, stehen jedoch vor zus\u00e4tzlichen praktischen H\u00fcrden: dem Handeln \u00fcber einen Vertreter, der Legalisation im Ausland erstellter Unterlagen und der Sicherstellung einer rechtm\u00e4\u00dfigen grenz\u00fcberschreitenden Zustellung. Die meisten nicht ans\u00e4ssigen Eigent\u00fcmer wickeln das gesamte Verfahren \u00fcber einen t\u00fcrkischen Anwalt mit einer g\u00fcltigen Vollmacht ab, was die Anreise f\u00fcr jeden einzelnen Schritt erspart.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Vertretung durch Vollmacht.<\/strong> Eine ordnungsgem\u00e4\u00df legalisierte und \u00fcbersetzte Vollmacht erm\u00f6glicht es einem t\u00fcrkischen Anwalt, im Namen des Eigent\u00fcmers Klage zu erheben, den Rechtsstreit zu f\u00fchren und zu vollstrecken.<\/li>\n<li><strong>Grenz\u00fcberschreitende Familien und ererbte Immobilien.<\/strong> Geht das Eigentum durch Erbschaft \u00fcber, muss der Erbenstatus gegebenenfalls gekl\u00e4rt werden, bevor die R\u00e4umung fortschreiten kann; eine grenz\u00fcberschreitende Erbfolge kann das Gesetz \u00fcber das Internationale Privat- und Verfahrensrecht Nr. 5718 ber\u00fchren.<\/li>\n<li><strong>Legalisation von Unterlagen.<\/strong> Ausl\u00e4ndische Unterlagen bed\u00fcrfen in der Regel einer Apostille oder konsularischen Legalisation sowie einer beglaubigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung nach den anwendbaren Haager \u00dcbereinkommen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer, die vorausschauend planen, k\u00f6nnen sp\u00e4tere Streitigkeiten verringern, indem sie den Erwerb von Anfang an richtig gestalten, wie in unserem Leitfaden zum <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/immobilienkauf-tuerkei-rechtsleitfaden-auslaendische-kaeufer\/\">Immobilienkauf in der T\u00fcrkei<\/a> und unserer <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/checkliste-zur-immobilien-due-diligence-in-der-turkei-fur-auslandische-kaufer\/\">Due-Diligence-Checkliste f\u00fcr Immobilien f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer<\/a> dargelegt.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<h3>Kann ein Vermieter einen Mieter in der T\u00fcrkei ohne Gericht k\u00fcndigen?<\/h3>\n<p>Nicht durch Selbsthilfe. Bei Zahlungsverzug nach Artikel 352 kann der Vermieter ein Verfahren beim Vollstreckungsamt nutzen, doch erhebt der Mieter Einspruch, geht die Angelegenheit im Regelfall vor Gericht. Die meisten anderen Gr\u00fcnde erfordern eine R\u00e4umungsklage vor dem Friedensgericht in Zivilsachen. Schl\u00f6sser auszutauschen oder den Mieter ohne rechtm\u00e4\u00dfige Anordnung zu entfernen ist rechtswidrig und setzt den Vermieter der Haftung aus.<\/p>\n<h3>Kann ein neuer Eigent\u00fcmer einen bestehenden Mieter nach dem Kauf der Immobilie k\u00fcndigen?<\/h3>\n<p>Ja, auf dem Grund des echten Bedarfs nach Artikel 351, sofern der K\u00e4ufer den Mieter innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist nach dem Erwerb schriftlich benachrichtigt und der Bedarf real ist. Der Bedarf darf kein Vorwand sein, um zu einer h\u00f6heren Miete neu zu vermieten, und es gilt dieselbe dreij\u00e4hrige Neuvermietungsbeschr\u00e4nkung, wenn die Immobilie zur Eigennutzung zur\u00fcckerlangt wird.<\/p>\n<h3>Was geschieht, wenn der Mieter sich nach einer gerichtlichen Entscheidung weigert auszuziehen?<\/h3>\n<p>Sobald die Entscheidung rechtskr\u00e4ftig und vollstreckbar ist, beantragt der Vermieter beim Vollstreckungsamt, und Vollstreckungsbeamte f\u00fchren die Herausgabe der Immobilie durch. Der Vermieter darf die Entfernung nicht pers\u00f6nlich versuchen, da eine Selbsthilfe-R\u00e4umung rechtswidrig ist und zu Schadensersatz und strafrechtlicher Verantwortlichkeit f\u00fchren kann.<\/p>\n<h3>Erh\u00e4lt der Mieter eine Entsch\u00e4digung, wenn er wegen des Bedarfs des Vermieters ger\u00e4umt wird?<\/h3>\n<p>Erlangt der Vermieter die Immobilie auf dem Grund des echten Bedarfs zur\u00fcck und vermietet sie dann innerhalb von drei Jahren ohne Zustimmung des fr\u00fcheren Mieters an einen Dritten neu, kann dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zustehen. Eine echte, dauerhafte Nutzung durch den Vermieter oder qualifizierte Angeh\u00f6rige l\u00f6st dies nicht aus.<\/p>\n<h3>Kann ein ausl\u00e4ndischer Eigent\u00fcmer eine R\u00e4umung aus der Ferne abwickeln?<\/h3>\n<p>Ja. Ein nicht ans\u00e4ssiger Eigent\u00fcmer kann einen t\u00fcrkischen Anwalt durch eine legalisierte und \u00fcbersetzte Vollmacht bevollm\u00e4chtigen, das gesamte Verfahren zu f\u00fchren, ohne f\u00fcr jeden Schritt in die T\u00fcrkei reisen zu m\u00fcssen. Die Vollmacht bedarf in der Regel einer Apostille oder konsularischen Legalisation sowie einer beglaubigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzung nach den einschl\u00e4gigen Haager \u00dcbereinkommen.<\/p>\n<h2>Sprechen Sie mit einem Anwalt f\u00fcr grenz\u00fcberschreitendes Mietrecht<\/h2>\n<p>Wenn Sie Immobilien in der T\u00fcrkei besitzen und den Besitz zur\u00fcckerlangen m\u00fcssen, ist der sicherste Weg, den richtigen Grund zu w\u00e4hlen, die richtige Mitteilung fristgerecht zuzustellen und \u00fcber das richtige Forum zu klagen oder zu vollstrecken. Serka Law Firm ber\u00e4t ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer, Auslandst\u00fcrken und grenz\u00fcberschreitende Familien zu R\u00e4umungsstrategie, Dokumentenlegalisation und Fernabwicklung \u00fcber eine Vollmacht. Um Ihr Mietverh\u00e4ltnis und den effizientesten Weg zu besprechen, lernen Sie unsere <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/immobilienrecht-tuerkei\/\">Leistungen im Immobilienrecht und beim Immobilienerwerb<\/a> kennen und kontaktieren Sie Serka Law Firm, um eine Beratung und eine schriftliche Einsch\u00e4tzung Ihres Falls zu vereinbaren.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; \u00fcberpr\u00fcfen Sie Ihre konkrete Situation mit qualifizierter rechtlicher Beratung.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. Die K\u00fcndigung eines Mietverh\u00e4ltnisses in der T\u00fcrkei richtet sich nach den mietrechtlichen Bestimmungen des t\u00fcrkischen Obligationengesetzes Nr. 6098, das die R\u00e4umung von Wohnraum und \u00fcberdachten Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen auf eine abschlie\u00dfende Liste gesetzlicher Gr\u00fcnde beschr\u00e4nkt. 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