{"id":40434,"date":"2026-06-23T09:33:33","date_gmt":"2026-06-23T06:33:33","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/unternehmensgruendung-tuerkei-auslaendische-investoren\/"},"modified":"2026-06-23T09:33:33","modified_gmt":"2026-06-23T06:33:33","slug":"unternehmensgruendung-tuerkei-auslaendische-investoren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/unternehmensgruendung-tuerkei-auslaendische-investoren\/","title":{"rendered":"Unternehmensgr\u00fcndung in der T\u00fcrkei: Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/20-how-to-start-a-business-in-turkey.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Unternehmensgr\u00fcndung in der T\u00fcrkei: Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/20-how-to-start-a-business-in-turkey.jpg 1376w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/20-how-to-start-a-business-in-turkey-768x429.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p>Um in der T\u00fcrkei ein Unternehmen zu gr\u00fcnden, w\u00e4hlt ein ausl\u00e4ndischer Investor eine Gesellschaftsform nach dem t\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (meist eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft), reicht die notariell beglaubigte Satzung \u00fcber das elektronische Handelsregistersystem MERSiS ein, beantragt eine Steueridentifikationsnummer und meldet die Gesellschaft bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) an. Nach dem Gesetz \u00fcber ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen Nr. 4875 d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische Gesellschafter eine t\u00fcrkische Gesellschaft zu 100 Prozent und gleichberechtigt mit inl\u00e4ndischen Investoren halten \u2013 ohne vorherige Genehmigung und in den meisten Branchen ohne verpflichtenden lokalen Partner.<\/p>\n<h2>Welches Recht regelt die Gr\u00fcndung einer Gesellschaft in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Die Gesellschaftsgr\u00fcndung in der T\u00fcrkei wird in erster Linie durch das t\u00fcrkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 geregelt, das Gesellschaftsformen, Kapitalvorschriften und die Eintragung festlegt. Das ausl\u00e4ndische Eigentum wird durch das Gesetz \u00fcber ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen Nr. 4875 gesichert, vertragliche Beziehungen fallen unter das Obligationengesetz Nr. 6098, und das Arbeitsverh\u00e4ltnis wird durch das t\u00fcrkische Arbeitsgesetz geregelt. Zusammen er\u00f6ffnen diese Rechtsakte inl\u00e4ndischen und ausl\u00e4ndischen Gr\u00fcndern denselben Gr\u00fcndungsweg, sodass ein grenz\u00fcberschreitender Investor einem einheitlichen Rahmen folgt und nicht einem gesonderten Regime f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren.<\/p>\n<h2>Welche Gesellschaftsform sollte ein ausl\u00e4ndischer Investor w\u00e4hlen?<\/h2>\n<p>Das t\u00fcrkische Handelsgesetzbuch Nr. 6102 bietet mehrere Rechtsformen, und die praktische Wahl f\u00e4llt f\u00fcr die meisten ausl\u00e4ndischen Investoren zwischen einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung und einer Aktiengesellschaft. Eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung eignet sich f\u00fcr eng gef\u00fchrte oder inhabergef\u00fchrte Vorhaben, w\u00e4hrend eine Aktiengesellschaft f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Strukturen, mehrere Investoren und einen sp\u00e4teren Ausstieg oder eine Anteils\u00fcbertragung geeignet ist. Zweigniederlassungen und Verbindungsb\u00fcros dienen ausl\u00e4ndischen Gesellschaften, die eine Pr\u00e4senz ohne eine eigenst\u00e4ndige t\u00fcrkische Rechtspers\u00f6nlichkeit w\u00fcnschen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Ltd. Sti.):<\/strong> Haftung der Gesellschafter beschr\u00e4nkt auf das gezeichnete Kapital, flexible Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, beliebt bei KMU und Holdingstrukturen.<\/li>\n<li><strong>Aktiengesellschaft (A.S.):<\/strong> anteilsbasiertes Eigentum, einfachere \u00dcbertragung von Anteilen, die Standardform f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten und den Einstieg von Investoren.<\/li>\n<li><strong>Zweigniederlassung und Verbindungsb\u00fcro:<\/strong> Optionen f\u00fcr eine ausl\u00e4ndische Gesellschaft, am Markt t\u00e4tig zu sein oder ihn zu beobachten, ohne eine eigenst\u00e4ndige t\u00fcrkische Gesellschaft zu gr\u00fcnden.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>GmbH gegen\u00fcber AG: Was zu grenz\u00fcberschreitenden Vorhaben passt<\/h3>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Faktor<\/th>\n<th>Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Ltd. Sti.)<\/th>\n<th>Aktiengesellschaft (A.S.)<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Typischer Einsatz<\/td>\n<td>KMU, inhabergef\u00fchrt, Holdinggesellschaften<\/td>\n<td>Gr\u00f6\u00dfere Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten, mehrere Investoren, Ausstiege<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Eigentum<\/td>\n<td>Gesch\u00e4ftsanteile<\/td>\n<td>Frei \u00fcbertragbare Aktien<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Anteils\u00fcbertragung<\/td>\n<td>Notariell beglaubigt, im Handelsregister eingetragen<\/td>\n<td>In der Regel einfacher, unterst\u00fctzt den Einstieg von Investoren<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mindestkapital<\/td>\n<td>Gesetzlich festgelegtes Mindestkapital; den bei Einreichung geltenden Betrag best\u00e4tigen<\/td>\n<td>H\u00f6heres gesetzliches Mindestkapital; den bei Einreichung geltenden Betrag best\u00e4tigen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>B\u00f6rsengang<\/td>\n<td>Nicht m\u00f6glich<\/td>\n<td>M\u00f6glich nach den kapitalmarktrechtlichen Vorschriften<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>F\u00fcr einen ausf\u00fchrlicheren Vergleich siehe <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/llc-oder-jsc-in-der-turkei-fur-auslandische-investoren\/\">GmbH gegen\u00fcber AG in der T\u00fcrkei f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren<\/a>.<\/p>\n<h2>Wie viel Kapital ist f\u00fcr die Gr\u00fcndung einer t\u00fcrkischen Gesellschaft erforderlich?<\/h2>\n<p>Das Mindeststammkapital nach dem t\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 h\u00e4ngt von der Gesellschaftsform ab, wobei f\u00fcr eine Aktiengesellschaft eine h\u00f6here Untergrenze gilt als f\u00fcr eine Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung. Diese gesetzlichen Mindestbetr\u00e4ge sind gesetzlich festgelegt und wurden in den letzten Jahren \u00fcberarbeitet, sodass ein Gr\u00fcnder den genauen, zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Betrag best\u00e4tigen sollte, statt sich auf einen festen historischen Wert zu verlassen. Bei einer Aktiengesellschaft muss ein Teil des Bareinlagekapitals (gesetzlich festgelegt) vor der Eintragung eingezahlt werden, wobei der Restbetrag innerhalb der gesetzlichen Frist zu leisten ist.<\/p>\n<h2>Welche Unterlagen sind f\u00fcr die Eintragung einer Gesellschaft in der T\u00fcrkei erforderlich?<\/h2>\n<p>Die Eintragung \u00fcber das Handelsregister MERSiS erfordert eine definierte Aktenmappe an Unterlagen, und eine vollst\u00e4ndige Akte entscheidet dar\u00fcber, ob die Gr\u00fcndung in Tagen statt in Wochen abgeschlossen wird. Die zentralen Unterlagen sind die Satzung sowie der Nachweis, dass die Kapital- und Identit\u00e4tsanforderungen erf\u00fcllt sind. \u00dcbersetzung, Apostille und konsularische Beglaubigung sind erforderlich, wenn Gesellschafter oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer ausl\u00e4ndisch sind.<\/p>\n<ul>\n<li>Firmenname und notariell beglaubigte Satzung<\/li>\n<li>Identit\u00e4ts- und Passkopien der Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>Adressnachweis der Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>Nachweis \u00fcber die H\u00f6he des Kapitals und dessen Herkunft<\/li>\n<li>Steueridentifikationsnummern der Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/li>\n<li>Unterschriftserkl\u00e4rungen und, f\u00fcr nicht ans\u00e4ssige Gesellschafter, eine Vollmacht f\u00fcr den lokalen Vertreter<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Welche Schritte umfasst die Gr\u00fcndung einer Gesellschaft in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Die Gr\u00fcndung folgt einem geordneten Ablauf nach dem t\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und reicht von der Namensreservierung \u00fcber die Einreichung beim Handelsregister bis hin zur Steuer- und Sozialversicherungsanmeldung. Das Arbeiten in der richtigen Reihenfolge vermeidet erneute Einreichungen, da jeder Schritt auf den Unterlagen des vorangehenden aufbaut.<\/p>\n<ul>\n<li>Den Firmennamen reservieren<\/li>\n<li>Die Satzung entwerfen und notariell beglaubigen lassen<\/li>\n<li>Die Akte \u00fcber MERSiS beim Handelsregisteramt einreichen<\/li>\n<li>Die Steueridentifikationsnummer und die Handelsregisterbescheinigung erhalten<\/li>\n<li>Sich bei der zust\u00e4ndigen Industrie- und Handelskammer registrieren<\/li>\n<li>Ein Gesch\u00e4ftskonto er\u00f6ffnen und das Kapital einzahlen, sofern erforderlich<\/li>\n<li>Sich bei der Sozialversicherungsanstalt (SGK) anmelden und etwaige Branchenlizenzen einholen<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Welche Lizenz-, Steuer- und Arbeitspflichten folgen auf die Gr\u00fcndung?<\/h2>\n<p>Nach der Eintragung \u00fcbernimmt eine t\u00fcrkische Gesellschaft laufende Pflichten in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Arbeit. K\u00f6rperschaftsteuer, Mehrwertsteuer und SGK-Beitr\u00e4ge werden durch eigene Gesetze und Verordnungen geregelt, und die geltenden S\u00e4tze und Schwellenwerte \u00e4ndern sich, sodass sie f\u00fcr das Jahr der Einreichung best\u00e4tigt und nicht angenommen werden sollten. Branchenspezifische Lizenzen gelten f\u00fcr regulierte T\u00e4tigkeiten wie Bankwesen, Energie, Lebensmittel und Gesundheitswesen, und diese m\u00fcssen vorliegen, bevor die jeweiligen T\u00e4tigkeiten aufgenommen werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Steuern:<\/strong> Steueridentifikationsnummer, Mehrwertsteuerregistrierung, K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rungen und regelm\u00e4\u00dfige Mehrwertsteuervoranmeldungen nach dem gesetzlich vorgesehenen Zeitplan.<\/li>\n<li><strong>Sozialversicherung:<\/strong> SGK-Anmeldung der Gesellschaft und ihrer Besch\u00e4ftigten vor Arbeitsbeginn.<\/li>\n<li><strong>Arbeit:<\/strong> rechtskonforme Arbeitsvertr\u00e4ge und betriebliche Aufzeichnungen nach dem t\u00fcrkischen Arbeitsgesetz; Arbeitserlaubnisse, wenn ausl\u00e4ndisches Personal besch\u00e4ftigt wird.<\/li>\n<li><strong>Branchenlizenzen:<\/strong> t\u00e4tigkeitsspezifische Genehmigungen f\u00fcr regulierte Branchen vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wie wirkt sich der grenz\u00fcberschreitende Aspekt auf einen ausl\u00e4ndischen Investor aus?<\/h2>\n<p>Das Gesetz \u00fcber ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen Nr. 4875 stellt ausl\u00e4ndische und inl\u00e4ndische Investoren gleich, sodass der zus\u00e4tzliche Aufwand in einer grenz\u00fcberschreitenden Angelegenheit verfahrensbezogen und nicht einschr\u00e4nkend ist. Die wiederkehrenden Reibungspunkte sind die Erstellung von Dokumenten im Ausland, Vollmachten, Apostille oder konsularische Beglaubigung sowie die Dokumentation des Kapitaltransfers. Wo ausl\u00e4ndisches und t\u00fcrkisches Recht aufeinandertreffen, bestimmt das Gesetz \u00fcber das Internationale Privat- und Verfahrensrecht Nr. 5718 das anwendbare Recht sowie die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Dokumente und Entscheidungen, was f\u00fcr bei der Gr\u00fcndung entworfene Gesellschaftervereinbarungen und Streitbeilegungsklauseln von Bedeutung ist.<\/p>\n<h2>Was geht schief, und wie wird das Risiko beherrscht?<\/h2>\n<p>Die meisten Gr\u00fcndungsprobleme lassen sich auf eine fehlerhafte Satzung, eine Kapitaleinzahlung, die nicht mit der Einreichung \u00fcbereinstimmt, fehlende oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df beglaubigte ausl\u00e4ndische Dokumente oder die Aufnahme einer regulierten T\u00e4tigkeit vor Erteilung der Lizenz zur\u00fcckf\u00fchren. Jedes dieser Probleme kann die Eintragung verz\u00f6gern oder die Gesellschaft sp\u00e4ter belasten. Die Risikobeherrschung gelingt, indem die Satzung mit der beabsichtigten Anteils- und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungsstruktur in Einklang gebracht wird, jedes Kapital- und Identit\u00e4tsdokument zur Akte passt und die Branchenanforderungen vor und nicht nach Aufnahme der T\u00e4tigkeit best\u00e4tigt werden. Bei der Gr\u00fcndung entworfene Gesellschaftervereinbarungen sollten die Governance- und Pattsituations-Mechanismen festlegen, bevor ein Streit sie streitig macht.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<p><strong>Kann ein Ausl\u00e4nder eine t\u00fcrkische Gesellschaft zu 100 Prozent besitzen?<\/strong> Ja. Nach dem Gesetz \u00fcber ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen Nr. 4875 d\u00fcrfen ausl\u00e4ndische Investoren das volle Eigentum an einer t\u00fcrkischen Gesellschaft zu denselben Bedingungen wie inl\u00e4ndische Investoren halten \u2013 ohne vorherige Genehmigung und in den meisten Branchen ohne verpflichtenden lokalen Partner. Beschr\u00e4nkungen gelten nur in eigens regulierten Bereichen, die durch Branchengesetze definiert sind.<\/p>\n<p><strong>Kann die Gr\u00fcndung aus der Ferne abgeschlossen werden?<\/strong> In den meisten F\u00e4llen kann der Vorgang ohne Reise abgewickelt werden. Eine ordnungsgem\u00e4\u00df ausgestellte und beglaubigte Vollmacht erm\u00f6glicht es dem lokalen Rechtsbeistand, den Namen zu reservieren, die notariell beglaubigte Satzung \u00fcber MERSiS einzureichen und die Steuer- und SGK-Anmeldung abzuschlie\u00dfen. Die pers\u00f6nliche Anwesenheit des Investors ist in der Regel nur f\u00fcr bestimmte Schritte zur Kontoer\u00f6ffnung erforderlich, die je nach Bank unterschiedlich sind.<\/p>\n<p><strong>Ist ein lokaler Partner oder steuerlicher Vertreter erforderlich?<\/strong> F\u00fcr die meisten Branchen nein. Das Gesetz \u00fcber ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen Nr. 4875 verlangt keinen t\u00fcrkischen Partner. Ein lokaler Vertreter ist erforderlich, wenn Gesellschafter oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nicht ans\u00e4ssig sind, haupts\u00e4chlich um amtliche Korrespondenz entgegenzunehmen und w\u00e4hrend der Gr\u00fcndung aufgrund einer Vollmacht zu handeln.<\/p>\n<p><strong>Wie lange dauert die Gesellschaftsgr\u00fcndung?<\/strong> Eine vollst\u00e4ndige, beim Handelsregister eingereichte Akte wird in der Regel innerhalb weniger Werktage bearbeitet, doch der realistische Zeitrahmen h\u00e4ngt von der Vollst\u00e4ndigkeit der Unterlagen, der Beglaubigung ausl\u00e4ndischer Dokumente und etwaigen Branchenlizenzen ab. Die korrekte Zusammenstellung der Aktenmappe ist es, die den Zeitrahmen verk\u00fcrzt.<\/p>\n<h2>Verwandte gesellschaftsrechtliche Hinweise<\/h2>\n<p>Um von der Gr\u00fcndung zum laufenden Betrieb \u00fcberzugehen, siehe <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/firmengruendung-tuerkei-auslaendische-gruender\/\">wie man ein Unternehmen in der T\u00fcrkei registriert<\/a>, den ausf\u00fchrlicheren Leitfaden zur <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/unternehmensgrundung-in-der-turkei-2026-ein-juristischer-leitfaden-fuer-auslaendische-gruender\/\">Unternehmensgr\u00fcndung in der T\u00fcrkei und internationalen Gesellschaftsgr\u00fcndung<\/a> sowie die laufende <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/unternehmensrechtsberatung\/\">gesellschaftsrechtliche Beratung in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine durchg\u00e4ngige Gr\u00fcndung, Strukturierung und Compliance nach der Gr\u00fcndung durch anwaltliche Begleitung wenden Sie sich an unser <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/gesellschafts-und-handelsrecht-tuerkei\/\">Team f\u00fcr Gesellschafts- und Handelsrecht<\/a>.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; lassen Sie Ihren konkreten Sachverhalt von qualifizierten Rechtsbeist\u00e4nden pr\u00fcfen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. 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