{"id":40443,"date":"2026-06-23T09:33:47","date_gmt":"2026-06-23T06:33:47","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/firmengruendung-tuerkei-auslaendische-gruender\/"},"modified":"2026-06-23T09:33:47","modified_gmt":"2026-06-23T06:33:47","slug":"firmengruendung-tuerkei-auslaendische-gruender","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/firmengruendung-tuerkei-auslaendische-gruender\/","title":{"rendered":"Firmengr\u00fcndung in der T\u00fcrkei: Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/30-how-do-i-register-company-in-turkey.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Firmengr\u00fcndung in der T\u00fcrkei: Leitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/30-how-do-i-register-company-in-turkey.jpg 1376w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/30-how-do-i-register-company-in-turkey-768x429.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p>Um in der T\u00fcrkei eine Gesellschaft zu gr\u00fcnden, errichten Sie diese nach dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 \u00fcber das Zentrale Registrierungssystem (MERSIS) und das \u00f6rtliche Handelsregisteramt: Sie w\u00e4hlen eine Gesellschaftsform, reservieren einen eindeutigen Firmennamen, erstellen und beglaubigen den Gesellschaftsvertrag notariell, hinterlegen das erforderliche Kapital bei einer Bank, reichen die Anmeldung \u00fcber MERSIS ein, legen die Unterlagen der Handelsregisterdirektion vor und erwirken die Ver\u00f6ffentlichung im Handelsregisterblatt. Die Direktion vergibt eine MERSIS-Nummer, die das Unternehmen \u00fcber s\u00e4mtliche Beh\u00f6rdensysteme hinweg identifiziert; anschlie\u00dfend folgen die Mitgliedschaft in der Handelskammer, die steuerliche Registrierung und die Anmeldung bei der Sozialversicherung (SGK). Ausl\u00e4ndische Gesellschafter werden nach dem Handelsgesetzbuch ebenso behandelt wie t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige und ben\u00f6tigen eine mit Apostille versehene Passkopie sowie, sofern sie nicht pers\u00f6nlich erscheinen k\u00f6nnen, eine notariell beglaubigte Vollmacht. Die Eintragung ist in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen.<\/p>\n<p>Dieser Leitfaden f\u00fchrt durch die Gesellschaftsformen, den MERSIS-Prozess Schritt f\u00fcr Schritt, die Unterlagen, die ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder ben\u00f6tigen, den Zeitrahmen, den grenz\u00fcberschreitenden Aspekt und die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung und einer Aktiengesellschaft. Die Firmengr\u00fcndung ist das Kernst\u00fcck unserer T\u00e4tigkeit im Bereich <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/firmengruendung-tuerkei\/\">Firmengr\u00fcndung in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<h2>Was bedeutet die Gr\u00fcndung einer Gesellschaft in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Eine Gesellschaft in der T\u00fcrkei zu gr\u00fcnden bedeutet, eine juristische Person nach dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 zu errichten und sie \u00fcber MERSIS, das vom Handelsministerium betriebene Zentrale Registrierungssystem, bei der Handelsregisterdirektion eintragen zu lassen. Mit der Eintragung erlangt das Unternehmen eine eigene Rechtspers\u00f6nlichkeit, eine MERSIS-Nummer und eine Steueridentifikationsnummer; es kann Verm\u00f6gen halten, Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen und im eigenen Namen am Gesch\u00e4ftsverkehr teilnehmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren gibt es kein gesondertes Registrierungsverfahren. Nach dem Handelsgesetzbuch nutzen ausl\u00e4ndische und t\u00fcrkische Gr\u00fcnder dieselben Strukturen, dieselbe MERSIS-Anmeldung und dasselbe Handelsregister; deshalb hat eine in ausl\u00e4ndischem Eigentum stehende Gesellschaft denselben Status wie eine inl\u00e4ndische. Die praktischen Unterschiede sind dokumentarischer Natur: Ein ausl\u00e4ndischer Gr\u00fcnder ben\u00f6tigt einen mit Apostille versehenen Pass und eine t\u00fcrkische Steuernummer, bevor er im MERSIS-Vertrag als Gesellschafter gef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<h2>Welche Gesellschaftsform sollten Sie w\u00e4hlen?<\/h2>\n<p>Die beiden Strukturen, die ausl\u00e4ndische Investoren am h\u00e4ufigsten w\u00e4hlen, sind die Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung (Limited Sirket, Ltd. Sti.) und die Aktiengesellschaft (Anonim Sirket, A.S.), die beide dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 unterliegen. Eine GmbH ist einfacher zu verwalten und kann mit einem einzigen Gesellschafter gegr\u00fcndet werden, w\u00e4hrend sich eine Aktiengesellschaft f\u00fcr Vorhaben eignet, die Kapital aufnehmen, Aktien ausgeben oder mehrere Investoren beteiligen wollen. Zweigniederlassungen und Verbindungsb\u00fcros sind Alternativen, wenn eine ausl\u00e4ndische Muttergesellschaft eine Pr\u00e4senz ohne eine eigenst\u00e4ndige t\u00fcrkische Gesellschaft w\u00fcnscht.<\/p>\n<p>Am deutlichsten unterscheiden sich die Strukturen in der Behandlung des Kapitals bei der Eintragung. Bei einer Aktiengesellschaft muss ein Viertel des gezeichneten Kapitals vor der Eintragung auf ein gesperrtes Bankkonto eingezahlt werden, wobei der Bankbeleg dem Handelsregister vorzulegen ist. Eine GmbH kann ihr gezeichnetes Kapital \u00fcber einen Zeitraum nach der Eintragung einzahlen, anstatt es zuvor zu sperren. Das Handelsgesetzbuch legt f\u00fcr jede Form ein gesetzliches Mindestkapital fest; da diese Mindestbetr\u00e4ge in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden angepasst werden, sollten Sie den nach dem Handelsgesetzbuch zum Zeitpunkt der Gr\u00fcndung geltenden Betrag best\u00e4tigen, anstatt sich auf eine online kursierende Zahl zu verlassen.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Merkmal<\/th>\n<th>GmbH (Ltd. Sti.)<\/th>\n<th>Aktiengesellschaft (A.S.)<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Anwendbares Recht<\/td>\n<td>T\u00fcrkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102<\/td>\n<td>T\u00fcrkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Gesellschafter<\/td>\n<td>Ab einem einzigen Gesellschafter; nach dem Gesetzbuch begrenzt<\/td>\n<td>Ab einem einzigen Gesellschafter; keine gesetzliche H\u00f6chstgrenze<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Kapital bei der Eintragung<\/td>\n<td>Gezeichnetes Kapital kann \u00fcber einen Zeitraum nach der Eintragung eingezahlt werden<\/td>\n<td>Ein Viertel des gezeichneten Kapitals wird vor der Eintragung bei einer Bank gesperrt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Am besten geeignet f\u00fcr<\/td>\n<td>Gr\u00fcnder, die eine schnelle, schlanke Struktur w\u00fcnschen<\/td>\n<td>Vorhaben, die Kapital aufnehmen oder Aktien ausgeben<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Mindestkapital<\/td>\n<td>Gesetzliches Mindestkapital nach dem Gesetzbuch; bei der Gr\u00fcndung den geltenden Betrag best\u00e4tigen<\/td>\n<td>Gesetzliches Mindestkapital nach dem Gesetzbuch; bei der Gr\u00fcndung den geltenden Betrag best\u00e4tigen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Wir unterst\u00fctzen Gr\u00fcnder bereits in der Strukturierungsphase bei der Wahl zwischen beiden Formen. Einen ausf\u00fchrlicheren Vergleich, der f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder geschrieben wurde, finden Sie in unserem Leitfaden zur <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/llc-oder-jsc-in-der-turkei-fur-auslandische-investoren\/\">Wahl zwischen einer GmbH und einer Aktiengesellschaft in der T\u00fcrkei<\/a>.<\/p>\n<h2>Wie gr\u00fcnden Sie eine Gesellschaft \u00fcber MERSIS \u2013 Schritt f\u00fcr Schritt?<\/h2>\n<p>Die Firmengr\u00fcndung l\u00e4uft \u00fcber MERSIS, das Zentrale Registrierungssystem, und wird bei der \u00f6rtlichen Handelsregisterdirektion am Sitz des Unternehmens abgeschlossen. Sie legen ein MERSIS-Konto an, entwerfen den Gesellschaftsvertrag, f\u00fchren die Gesellschafter auf, hinterlegen das erforderliche Kapital, reichen die Anmeldung ein, und die Direktion schlie\u00dft die Eintragung ab und veranlasst die Ver\u00f6ffentlichung im Handelsregisterblatt. Die folgende Reihenfolge entspricht dem \u00fcblichen Ablauf nach dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>W\u00e4hlen Sie die Struktur.<\/strong> Entscheiden Sie zwischen einer GmbH, einer Aktiengesellschaft, einer Zweigniederlassung oder einem Verbindungsb\u00fcro, bevor Sie etwas anderes entwerfen.<\/li>\n<li><strong>Reservieren Sie den Namen.<\/strong> Pr\u00fcfen Sie die Verf\u00fcgbarkeit und reservieren Sie den Firmennamen \u00fcber MERSIS oder das Handelsregisteramt.<\/li>\n<li><strong>Erstellen Sie den Gesellschaftsvertrag.<\/strong> Entwerfen Sie den Gesellschaftsvertrag (ana sozlesme) und lassen Sie die Unterschriften der Gr\u00fcnder beglaubigen. Der MERSIS-Vertrag wird in t\u00fcrkischer Sprache erstellt.<\/li>\n<li><strong>Richten Sie die Gr\u00fcnder in MERSIS ein.<\/strong> T\u00fcrkische Gr\u00fcnder werden mit ihrer Personalausweisnummer hinzugef\u00fcgt; ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder werden mit ihrer Passnummer hinzugef\u00fcgt und m\u00fcssen zuvor eine t\u00fcrkische Steuernummer beim Finanzamt erhalten, die MERSIS w\u00e4hrend der Anmeldung automatisch vergeben kann.<\/li>\n<li><strong>Hinterlegen Sie das Kapital.<\/strong> Zahlen Sie das erforderliche Kapital bei einer Bank ein \u2013 gesperrt, sofern eine Aktiengesellschaft dies verlangt \u2013 und beschaffen Sie einen Nachweis wie einen Kontoauszug oder gegebenenfalls einen Bewertungsbericht.<\/li>\n<li><strong>Entrichten Sie die Eintragungsgeb\u00fchren.<\/strong> Begleichen Sie die Geb\u00fchren, die Stempelsteuer und den Anteil f\u00fcr die Wettbewerbsbeh\u00f6rde, dessen Satz durch Verordnung festgelegt ist; best\u00e4tigen Sie den aktuellen Satz zum Zeitpunkt der Einreichung, anstatt von einem festen Prozentsatz auszugehen.<\/li>\n<li><strong>Lassen Sie die Unterschriften beglaubigen.<\/strong> Die Gr\u00fcnder oder ihre bevollm\u00e4chtigten Vertreter lassen die Unterschriften auf dem Vertrag von der zust\u00e4ndigen Stelle beglaubigen.<\/li>\n<li><strong>Reichen Sie die Anmeldung bei der Handelsregisterdirektion ein.<\/strong> Legen Sie den Vertrag und die Begleitunterlagen der Direktion des Bezirks vor, in dem sich der Sitz befindet; diese schlie\u00dft die Eintragung ab.<\/li>\n<li><strong>Erwirken Sie die Ver\u00f6ffentlichung im Handelsregisterblatt und lassen Sie die Gesch\u00e4ftsb\u00fccher beglaubigen.<\/strong> Die Eintragung wird im Handelsregisterblatt ver\u00f6ffentlicht, die Handelsb\u00fccher werden beglaubigt und die Mitgliedschaft in der Handelskammer wird automatisch bearbeitet. Anschlie\u00dfend folgen die Registrierung beim Finanzamt und bei der SGK, damit das Unternehmen t\u00e4tig sein und Personal besch\u00e4ftigen kann.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Wenn Sie sich noch in einer fr\u00fcheren Ideenphase befinden, behandelt unser Begleitleitfaden zur <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/unternehmensgruendung-tuerkei-auslaendische-investoren\/\">Unternehmensgr\u00fcndung in der T\u00fcrkei<\/a> die gesch\u00e4ftlichen Entscheidungen, die der Gr\u00fcndung vorausgehen.<\/p>\n<h2>Welche Unterlagen sind f\u00fcr die Firmengr\u00fcndung in der T\u00fcrkei erforderlich?<\/h2>\n<p>Die Firmengr\u00fcndung ist dokumentenbasiert, und der grundlegende Unterlagensatz ist \u00fcber alle Anmeldungen nach dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 hinweg einheitlich. Sie stellen Identit\u00e4ts- und Kapitalnachweise bereit, und wir stellen die Registeranmeldungen zusammen. F\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen Gr\u00fcnder, der nicht pers\u00f6nlich erscheinen kann, sind ein mit Apostille versehener Pass und eine notariell beglaubigte Vollmacht die beiden Dinge, die zuerst zu organisieren sind.<\/p>\n<ul>\n<li>Gesellschaftsvertrag (ana sozlesme) mit den beglaubigten Unterschriften der Gr\u00fcnder.<\/li>\n<li>Mit Apostille versehene Kopie des Passes jedes ausl\u00e4ndischen Gesellschafters, nebst notariell beglaubigter t\u00fcrkischer \u00dcbersetzung.<\/li>\n<li>Eine notariell beglaubigte Vollmacht, sofern ein ausl\u00e4ndischer Gr\u00fcnder vertreten wird, anstatt pers\u00f6nlich zu erscheinen.<\/li>\n<li>Unterschriftserkl\u00e4rungen der zur Vertretung der Gesellschaft befugten Personen.<\/li>\n<li>Unterlagen, die die Kapitalzeichnung und -einzahlung belegen, wie ein Kontoauszug oder gegebenenfalls ein Bewertungsbericht.<\/li>\n<li>Nachweis \u00fcber die Zahlung des Anteils f\u00fcr die Wettbewerbsbeh\u00f6rde.<\/li>\n<li>Schriftliche Erkl\u00e4rungen etwaiger Vorstandsmitglieder, die nicht Gesellschafter sind, soweit zutreffend.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sobald die Gesellschaft besteht, ergibt die Registrierung beim Finanzamt die Steueridentifikationsnummer, und die Anmeldung bei der SGK erm\u00f6glicht es dem Unternehmen, Personal zu besch\u00e4ftigen. Wir koordinieren diese Schritte nach der Eintragung, damit das Unternehmen betriebsbereit und nicht nur gegr\u00fcndet ist.<\/p>\n<h2>Wie kann ein ausl\u00e4ndischer Investor eine Gesellschaft aus dem Ausland gr\u00fcnden?<\/h2>\n<p>Ein ausl\u00e4ndischer Investor kann eine t\u00fcrkische Gesellschaft ohne Anreise gr\u00fcnden, indem er eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht an einen \u00f6rtlichen Rechtsbeistand erteilt, der die MERSIS-Anmeldung, die Bankeinzahlung und die Einreichung beim Handelsregister \u00fcbernimmt. Voraussetzung sind der mit Apostille versehene Pass des Investors und seine t\u00fcrkische Steuernummer; alles \u00dcbrige kann auf Grundlage der Vollmacht ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Dieser grenz\u00fcberschreitende Weg ist \u00fcblich bei Holdingstrukturen, Zweigniederlassungen und Freizonengesellschaften, bei denen der Gr\u00fcnder das Unternehmen aus einem anderen Land f\u00fchrt. Da die Unterlagen aus dem Ausland stammen, m\u00fcssen die Apostille und die notariell beglaubigten t\u00fcrkischen \u00dcbersetzungen in Ordnung sein, bevor der MERSIS-Vertrag abgeschlossen wird \u2013 jener Schritt, an dem Ferngr\u00fcndungen am h\u00e4ufigsten ins Stocken geraten. Unser Team f\u00fcr <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/gesellschafts-und-handelsrecht-tuerkei\/\">Gesellschafts- und Handelsrecht<\/a> verwaltet die Dokumentenkette, damit die Anmeldung bei der Direktion nicht aufgehalten wird.<\/p>\n<h2>Wie lange dauert die Firmengr\u00fcndung und welche Kosten entstehen?<\/h2>\n<p>Die Eintragung bei der Handelsregisterdirektion ist in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen abgeschlossen, sofern der Gesellschaftsvertrag, der Kapitalnachweis und die Unterschriftserkl\u00e4rungen vollst\u00e4ndig sind. Der zeitintensivere Teil ist die Vorbereitung: das Erstellen des Gesellschaftsvertrags, das Organisieren der Apostille und der \u00dcbersetzungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder sowie das Beschaffen der Steuernummer vor dem Abschluss des MERSIS-Vertrags.<\/p>\n<p>Die Kosten h\u00e4ngen von der Gesellschaftsform, der Zahl der Gr\u00fcnder, der Kapitalh\u00f6he sowie dem erforderlichen Notar- und \u00dcbersetzungsaufwand ab; mehrere Posten \u2013 die Eintragungsgeb\u00fchren, die Stempelsteuer und der Anteil f\u00fcr die Wettbewerbsbeh\u00f6rde \u2013 sind durch Gesetz oder Verordnung festgelegt. Da sich diese gesetzlichen Abgaben und die Mindestkapitalbetr\u00e4ge im Laufe der Zeit \u00e4ndern, sollten Sie die zum Zeitpunkt der Einreichung geltenden Betr\u00e4ge best\u00e4tigen, anstatt sich auf eine feste Zahl zu verlassen. Wir geben f\u00fcr Ihre konkrete Struktur vor Beginn der Arbeiten einen schriftlichen, alles umfassenden Kostenvoranschlag.<\/p>\n<h2>Was sind die wesentlichen Risiken und wann sollte die rechtliche Pr\u00fcfung beginnen?<\/h2>\n<p>Das Hauptrisiko bei der Firmengr\u00fcndung ist dokumentarischer Natur: eine fehlende Apostille auf einem ausl\u00e4ndischen Pass, eine zu eng gefasste Vollmacht, die die Anmeldung nicht abdeckt, oder ein Kapitalnachweis, der nicht mit dem Gesellschaftsvertrag \u00fcbereinstimmt, halten die Eintragung bei der Direktion auf. Ein zweites Risiko besteht in der Wahl der falschen Struktur f\u00fcr das gesch\u00e4ftliche Vorhaben, etwa der Gr\u00fcndung einer GmbH, obwohl das Vorhaben Aktien ausgeben muss \u2013 ein Fehler, dessen sp\u00e4tere Korrektur kostspieliger ist, als ihn von Anfang an zu vermeiden.<\/p>\n<p>Die rechtliche Pr\u00fcfung sollte beginnen, bevor der Gesellschaftsvertrag entworfen wird, denn die Gesellschaftsform, der Kapitalweg und die Unterlagen der ausl\u00e4ndischen Gr\u00fcnder m\u00fcssen alle aufeinander abgestimmt sein, bevor der MERSIS-Vertrag festgelegt wird. Eine fr\u00fche Strukturierung erm\u00f6glicht es zudem, die steuerliche Registrierung und etwaige Branchenlizenzen parallel zur Gr\u00fcndung zu planen. F\u00fcr die laufenden rechtlichen Bed\u00fcrfnisse nach der Eintragung deckt unser Service <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/unternehmensanwalt-und-rechtsberatung\/\">Unternehmensanwalt und Rechtsberatung<\/a> Governance, Vertr\u00e4ge und Compliance ab, nachdem das Unternehmen aktiv ist.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<h3>Kann ein Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei eine Gesellschaft gr\u00fcnden?<\/h3>\n<p>Ja. Nach dem T\u00fcrkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 werden ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige bei der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft ebenso behandelt wie t\u00fcrkische Staatsangeh\u00f6rige, und es gibt kein gesondertes Verfahren f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren bei der Gr\u00fcndung. Ein ausl\u00e4ndischer Gr\u00fcnder ben\u00f6tigt einen mit Apostille versehenen Pass und eine t\u00fcrkische Steuernummer und kann die Eintragung mittels einer notariell beglaubigten Vollmacht an einen \u00f6rtlichen Rechtsbeistand aus der Ferne abschlie\u00dfen.<\/p>\n<h3>Was ist eine MERSIS-Nummer?<\/h3>\n<p>Eine MERSIS-Nummer ist die eindeutige Kennung, die das Handelsregister \u00fcber das Zentrale Registrierungssystem (MERSIS) bei der Eintragung einer Gesellschaft vergibt. Sie identifiziert das Unternehmen \u00fcber die t\u00fcrkischen Beh\u00f6rdensysteme hinweg, einschlie\u00dflich der Steuer- und Sozialversicherungsdaten, und bleibt dem Unternehmen w\u00e4hrend seiner gesamten Lebensdauer erhalten. Sie wird im Rahmen der Eintragung ausgestellt und nicht gesondert beantragt.<\/p>\n<h3>Muss ich das gesamte Kapital vor der Eintragung einzahlen?<\/h3>\n<p>Das h\u00e4ngt von der Gesellschaftsform ab. Bei einer Aktiengesellschaft (A.S.) muss ein Viertel des gezeichneten Kapitals vor der Eintragung bei einer Bank gesperrt werden. Bei einer GmbH (Ltd. Sti.) kann das gezeichnete Kapital in der Regel \u00fcber einen Zeitraum nach der Eintragung eingezahlt werden, anstatt es zuvor zu sperren. Best\u00e4tigen Sie die aktuellen Mindestkapitalbetr\u00e4ge nach dem Handelsgesetzbuch zum Zeitpunkt der Gr\u00fcndung.<\/p>\n<h3>Wie lange dauert es, eine Gesellschaft in der T\u00fcrkei zu gr\u00fcnden?<\/h3>\n<p>Die Handelsregisterdirektion schlie\u00dft die Eintragung in der Regel innerhalb von einem bis drei Werktagen nach Einreichung der Unterlagen ab. Der realistische Gesamtzeitrahmen ist aufgrund der Vorbereitung l\u00e4nger: das Erstellen des Gesellschaftsvertrags und \u2013 f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder \u2013 das Organisieren der Apostille, der notariell beglaubigten \u00dcbersetzungen und der Steuernummer vor dem Abschluss des MERSIS-Vertrags.<\/p>\n<h3>Ist die Mitgliedschaft in der Handelskammer von der Eintragung getrennt?<\/h3>\n<p>Nein. Die Mitgliedschaft in der Handelskammer wird automatisch als Teil der Firmengr\u00fcndung bearbeitet, sodass Sie keine gesonderte Anmeldung einreichen. Die Registrierung beim Finanzamt zur Erlangung der Steueridentifikationsnummer und die Anmeldung zur SGK-Sozialversicherung sind die zus\u00e4tzlichen Schritte, die folgen und es dem Unternehmen erm\u00f6glichen, am Gesch\u00e4ftsverkehr teilzunehmen und Personal zu besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<h2>Gr\u00fcnden Sie Ihre t\u00fcrkische Gesellschaft von Anfang an mit anwaltlicher Begleitung<\/h2>\n<p>Wenn Sie die Gr\u00fcndung einer Gesellschaft in der T\u00fcrkei planen, w\u00e4hlen wir die richtige Struktur, entwerfen den Gesellschaftsvertrag, \u00fcbernehmen die MERSIS-Anmeldung und die Einreichung beim Handelsregister und k\u00fcmmern uns um die Apostille und die Vollmacht f\u00fcr ausl\u00e4ndische Gr\u00fcnder. <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/firmengruendung-tuerkei\/\">Sprechen Sie mit unserem Team f\u00fcr Firmengr\u00fcndung<\/a> f\u00fcr einen schriftlichen Kostenvoranschlag und eine auf Ihre Struktur zugeschnittene Unterlagen-Checkliste. Sie erreichen uns unter <a href=\"mailto:info@serkalaw.com\">info@serkalaw.com<\/a>.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; lassen Sie Ihre konkrete Situation von qualifizierten Rechtsbeist\u00e4nden pr\u00fcfen. Gesetzliche Geb\u00fchren, der Anteil f\u00fcr die Wettbewerbsbeh\u00f6rde und die Mindestkapitalbetr\u00e4ge sind durch Gesetz oder Verordnung festgelegt und \u00e4ndern sich im Laufe der Zeit; best\u00e4tigen Sie die an Ihrem Einreichungsdatum geltenden Betr\u00e4ge.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. 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