{"id":40458,"date":"2026-06-23T09:34:09","date_gmt":"2026-06-23T06:34:09","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/immobilienkauf-tuerkei-rechtsleitfaden-auslaendische-kaeufer\/"},"modified":"2026-06-23T09:34:09","modified_gmt":"2026-06-23T06:34:09","slug":"immobilienkauf-tuerkei-rechtsleitfaden-auslaendische-kaeufer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/immobilienkauf-tuerkei-rechtsleitfaden-auslaendische-kaeufer\/","title":{"rendered":"Immobilienkauf in der T\u00fcrkei: Rechtsleitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer"},"content":{"rendered":"<figure class=\"serka-lead-fig\" style=\"margin:0 0 1.6rem;text-align:center;\"><img fetchpriority=\"high\" width=\"800\" height=\"447\" src=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/41-turkish-real-estate-law-1600x893.jpg\" class=\"serka-lead-img\" alt=\"Immobilienkauf in der T\u00fcrkei: Rechtsleitfaden f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer\" loading=\"eager\" fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" srcset=\"https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/41-turkish-real-estate-law-1600x893.jpg 1600w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/41-turkish-real-estate-law-768x429.jpg 768w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/41-turkish-real-estate-law-1536x857.jpg 1536w, https:\/\/serkalaw.com\/wp-content\/uploads\/2026\/02\/41-turkish-real-estate-law-2048x1143.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n<p><strong>Von Av. Serkan Kara<\/strong>, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen in der T\u00fcrkei nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 Immobilien mit vollem Volleigentum erwerben, vorbehaltlich der Berechtigung nach Staatsangeh\u00f6rigkeit, gesetzlicher Fl\u00e4chen- und Bezirksobergrenzen sowie einer f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer geltenden milit\u00e4rischen Unbedenklichkeitspr\u00fcfung. Der Kauf wird erst dann rechtsverbindlich, wenn die neue Eigentumsurkunde (Tapu) beim Grundbuchamt auf den Namen des K\u00e4ufers eingetragen wird \u2013 nicht bereits mit der Zahlung einer Anzahlung oder der Unterzeichnung eines privaten Reservierungsvertrags. \u00dcber diesen einen entscheidenden Moment hinaus ist ein grenz\u00fcberschreitender Kauf eine Abfolge von Schritten zu Due Diligence, Bewertung, Nachweis der Geldherkunft und Eintragung, und die Schutzmechanismen f\u00fcr einen ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufer greifen vor allem, bevor Geld flie\u00dft. Die folgenden Abschnitte beantworten die Fragen, die grenz\u00fcberschreitende K\u00e4ufer am h\u00e4ufigsten stellen, in der Reihenfolge, in der sie \u00fcblicherweise auftreten.<\/p>\n<h2>Darf ein Ausl\u00e4nder in der T\u00fcrkei rechtm\u00e4\u00dfig Immobilien erwerben?<\/h2>\n<p>Ja. Nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Privatpersonen aus den meisten L\u00e4ndern in der T\u00fcrkei Immobilien mit vollen Eigentumsrechten erwerben, und das fr\u00fchere Gegenseitigkeitserfordernis gilt nicht mehr in der Form, wie es einst bestand. Die Berechtigung h\u00e4ngt von der Staatsangeh\u00f6rigkeit des K\u00e4ufers, der Lage und der baurechtlichen Einstufung der Immobilie sowie von gesetzlichen Obergrenzen f\u00fcr die Fl\u00e4che und Anzahl ab, die ein Ausl\u00e4nder halten darf. Eine kleine Zahl von Staatsangeh\u00f6rigkeiten bleibt eingeschr\u00e4nkt, und kein ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger darf Immobilien innerhalb gesperrter Milit\u00e4rzonen erwerben.<\/p>\n<p>F\u00fcr ausl\u00e4ndische Privatk\u00e4ufer gelten drei gesetzliche Grenzen, die f\u00fcr jede Transaktion \u00fcberpr\u00fcft werden sollten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Gesamtfl\u00e4chenobergrenze.<\/strong> Das Gesetz legt eine landesweite H\u00f6chstgesamtfl\u00e4che fest, die eine einzelne ausl\u00e4ndische Person besitzen darf. Dies ist eine gesetzliche Schwelle; lassen Sie den geltenden Wert vor dem Kauf best\u00e4tigen, statt sich auf eine Zahl aus \u00e4lteren Ratgebern zu verlassen.<\/li>\n<li><strong>Bezirksobergrenze.<\/strong> Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige d\u00fcrfen insgesamt nicht mehr als einen festgelegten Anteil der Fl\u00e4che eines einzelnen Bezirks besitzen, in dem privates Eigentum zul\u00e4ssig ist. Hat ein Bezirk diesen Anteil erreicht, kann ein weiterer Erwerb durch Ausl\u00e4nder dort verweigert werden.<\/li>\n<li><strong>Sperr- und Milit\u00e4rzonen.<\/strong> Immobilien innerhalb gesperrter Milit\u00e4rzonen d\u00fcrfen nicht an Ausl\u00e4nder verkauft werden, und Immobilien in besonderen Sicherheitszonen erfordern eine Genehmigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde. Diese Genehmigung wird im Rahmen des Eintragungsverfahrens eingeholt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ausl\u00e4ndische Gesellschaften erwerben Immobilien nach einer gesonderten Regelung, die an den Rahmen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen ankn\u00fcpft, w\u00e4hrend eine t\u00fcrkische Gesellschaft mit ausl\u00e4ndischen Gesellschaftern f\u00fcr Erwerbszwecke in der Regel als inl\u00e4ndische juristische Person behandelt wird. Die Wahl des richtigen Erwerbstr\u00e4gers ist eine rechtliche Entscheidung mit steuerlichen und erbrechtlichen Folgen, keine blo\u00dfe Formalit\u00e4t.<\/p>\n<h2>Wie l\u00e4uft der Immobilienkauf in der T\u00fcrkei Schritt f\u00fcr Schritt ab?<\/h2>\n<p>Der Kauf verl\u00e4uft von der Due Diligence bis zur Grundbucheintragung in einer festgelegten Abfolge, und der rechtlich ma\u00dfgebliche Schritt ist die Eintragung der neuen Eigentumsurkunde beim Grundbuchamt nach dem Grundbuchgesetz Nr. 2644. Alles vor der Eintragung ist Vorbereitung, alles danach ist administrative Nachbereitung. Ein typischer grenz\u00fcberschreitender Kauf durchl\u00e4uft die folgenden Phasen.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Pr\u00fcfung von Titel und Belastungen.<\/strong> Holen Sie den aktuellen Grundbuchauszug (Takyidat) ein und best\u00e4tigen Sie das Eigentum des Verk\u00e4ufers, die genaue Parzelle, den baurechtlichen Status (\u0130mar durumu) sowie etwaige Vermerke wie Hypotheken, Pfandrechte, Dienstbarkeiten, gerichtliche Verf\u00fcgungen oder Vorkaufsrechte, die zulasten der Immobilie eingetragen sind.<\/li>\n<li><strong>T\u00fcrkische Steuernummer und Bankkonto.<\/strong> Der ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer beantragt eine t\u00fcrkische Steueridentifikationsnummer (Vergi numaras\u0131) und er\u00f6ffnet in den meisten F\u00e4llen ein t\u00fcrkisches Bankkonto, damit der Kaufpreis \u00fcber das Bankensystem gezahlt und dokumentiert werden kann.<\/li>\n<li><strong>Devisenumtausch und DAB-Dokumentation.<\/strong> Fremdw\u00e4hrungsgelder werden \u00fcber offizielle Bankkan\u00e4le in T\u00fcrkische Lira umgetauscht, und der daraus resultierende Devisenankaufsbeleg (DAB) wird eingeholt. Ohne ordnungsgem\u00e4\u00dfen Devisennachweis schlie\u00dft das Grundbuchamt die \u00dcbertragung nicht ab.<\/li>\n<li><strong>Kaufvertrag.<\/strong> Die Parteien halten ihre Vereinbarung schriftlich fest. Nach dem Obligationengesetz Nr. 6098 und dem Zivilgesetzbuch Nr. 4721 muss ein Vertrag, der selbst das Eigentum an einer Immobilie \u00fcbertr\u00e4gt, in der vorgeschriebenen amtlichen Form vor dem Grundbuchamt geschlossen werden; eine private Anzahlungs- oder Reservierungsvereinbarung \u00fcbertr\u00e4gt f\u00fcr sich genommen kein Eigentum.<\/li>\n<li><strong>Verpflichtendes Wertgutachten.<\/strong> Es wird ein Wertgutachten durch einen lizenzierten Immobiliensachverst\u00e4ndigen eingeholt. Diese unabh\u00e4ngige Bewertung sch\u00fctzt den K\u00e4ufer vor \u00dcberteuerung und ist f\u00fcr die Eintragungstransaktion erforderlich; ein Gutachten ist insbesondere dann vorgeschrieben, wenn der Kauf auf den Erwerb der Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition ausgerichtet ist.<\/li>\n<li><strong>Erdbebenversicherung und Pr\u00fcfung der Versorgungslage.<\/strong> Die obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) wird abgeschlossen, der Status der Nutzungsgenehmigung (\u0130sk\u00e2n) best\u00e4tigt und etwaige offene Versorgungs- oder Gemeinschaftskostenschulden der Immobilie ermittelt.<\/li>\n<li><strong>Milit\u00e4rische Unbedenklichkeitspr\u00fcfung f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer.<\/strong> Das Grundbuchamt leitet den Antrag zu einer Sicherheitspr\u00fcfung weiter, mit der best\u00e4tigt wird, dass die Immobilie nicht in einer Sperrzone liegt. Dies ist ein zus\u00e4tzlicher, speziell f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer geltender Schritt.<\/li>\n<li><strong>Eigentums\u00fcbertragung und Zahlung.<\/strong> Beide Parteien (oder ihre bevollm\u00e4chtigten Vertreter aufgrund einer Vollmacht) erscheinen beim Grundbuchamt, die Geb\u00fchr wird entrichtet, der Kaufpreis wird \u00fcber dokumentierte Bankkan\u00e4le beglichen, und die neue Eigentumsurkunde wird auf den Namen des K\u00e4ufers ausgestellt. F\u00fcr einen K\u00e4ufer, der kein T\u00fcrkisch spricht, wird ein vereidigter \u00dcbersetzer gestellt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ein K\u00e4ufer, der nicht in die T\u00fcrkei reisen kann, kann die gesamte Transaktion \u00fcber eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht zugunsten eines t\u00fcrkischen Rechtsanwalts abwickeln \u2013 eine der h\u00e4ufigsten Gestaltungen, die grenz\u00fcberschreitende Mandanten nutzen.<\/p>\n<h2>Wie lange dauert der Immobilienkauf in der T\u00fcrkei?<\/h2>\n<p>Bei einem unbelasteten Wohnimmobilienkauf wird die Eigentums\u00fcbertragung selbst in der Regel innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen, sobald der Antrag gestellt und die Unterlagen vollst\u00e4ndig sind, wobei die Sicherheitspr\u00fcfung f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer die wesentliche Variable bildet. Der Gesamtzeitrahmen h\u00e4ngt davon ab, ob die Unterlagen vollst\u00e4ndig sind, ob der K\u00e4ufer eine Vollmacht nutzt und wie schnell die Sicherheitspr\u00fcfung zur\u00fcckkommt. Immobilien in eindeutig nicht eingeschr\u00e4nkten st\u00e4dtischen Lagen werden schneller abgewickelt als solche in K\u00fcstenn\u00e4he oder nahe sensibler Zonen. Streitiges Eigentum, ungekl\u00e4rte Erbf\u00e4lle auf Verk\u00e4uferseite oder baurechtliche Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten k\u00f6nnen den Zeitrahmen erheblich verl\u00e4ngern \u2013 genau deshalb ist die Due-Diligence-Phase vor Vertragsschluss wichtiger als jede andere.<\/p>\n<h2>Welche Rechte hat ein ausl\u00e4ndischer Eigent\u00fcmer nach dem Kauf?<\/h2>\n<p>Ein eingetragener ausl\u00e4ndischer Eigent\u00fcmer hat dieselben grundlegenden Eigentumsrechte wie ein t\u00fcrkischer Staatsb\u00fcrger, einschlie\u00dflich des Rechts, die Immobilie zu nutzen, zu vermieten, mit einer Hypothek zu belasten, zu verkaufen, zu verschenken und durch Erbschaft weiterzugeben. Eigentum ist in der T\u00fcrkei ein absolutes Recht (Ayni hak), das durch das Zivilgesetzbuch Nr. 4721 gesch\u00fctzt wird, und sobald der Titel eingetragen ist, ist der Name des Eigent\u00fcmers in der Urkunde der ma\u00dfgebliche Eigentumsnachweis. Ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer d\u00fcrfen die Immobilie vermieten, im Rahmen der baurechtlichen Vorgaben renovieren und frei dar\u00fcber verf\u00fcgen, vorbehaltlich derselben Fl\u00e4chen- und Zonengrenzen, die beim Kauf galten.<\/p>\n<p>Zwei Punkte verdienen die Aufmerksamkeit grenz\u00fcberschreitender Eigent\u00fcmer:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Erbschaft.<\/strong> T\u00fcrkisches Immobilieneigentum geht nach t\u00fcrkischem Erbrecht \u00fcber, wobei das anwendbare Recht \u00fcber das Gesetz \u00fcber das Internationale Privat- und Verfahrensrecht Nr. 5718 bestimmt wird. Kann ein berechtigter Erbe die Immobilie wegen seiner Staatsangeh\u00f6rigkeit oder wegen Fl\u00e4chengrenzen nicht halten, wird die Immobilie verwertet und der Erl\u00f6s an den Erben ausgezahlt. Ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer mit Erben im Ausland sollten die Nachfolge bewusst planen, denn das Pflichtteilsrecht des Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 kann sich erheblich von den Regeln im Heimatland des Eigent\u00fcmers unterscheiden.<\/li>\n<li><strong>W\u00e4hrung und R\u00fcck\u00fcberweisung.<\/strong> Verkaufserl\u00f6se k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich ins Ausland zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, doch sollten sowohl der Kaufpreis beim Erwerb als auch der Erl\u00f6s beim Weiterverkauf von Anfang an \u00fcber dokumentierte Bankkan\u00e4le flie\u00dfen, um die Transaktion transparent zu halten und einen sp\u00e4teren Transfer ins Ausland zu st\u00fctzen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Welche Unterlagen ben\u00f6tigt ein ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer?<\/h2>\n<p>Zu den wesentlichen Unterlagen z\u00e4hlen ein g\u00fcltiger Reisepass, eine t\u00fcrkische Steuernummer, biometrische Lichtbilder, das Wertgutachten eines lizenzierten Sachverst\u00e4ndigen, der Devisenankaufsbeleg (DAB), die obligatorische Erdbebenversicherung (DASK) sowie der Grundbuchauszug der betreffenden Immobilie. Fremdsprachige Unterlagen sind in der Regel mit einer beglaubigten \u00dcbersetzung vorzulegen, und im Ausland errichtete Urkunden (etwa eine Vollmacht) bed\u00fcrfen im Allgemeinen einer Apostille nach dem Haager Apostille-\u00dcbereinkommen oder \u2013 f\u00fcr Nichtvertragsstaaten \u2013 einer konsularischen Legalisation.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Unterlage<\/th>\n<th>Zweck<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>G\u00fcltiger Reisepass (mit beglaubigter \u00dcbersetzung, falls erforderlich)<\/td>\n<td>Identit\u00e4t und Berechtigung des ausl\u00e4ndischen K\u00e4ufers<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>T\u00fcrkische Steueridentifikationsnummer<\/td>\n<td>Erforderlich f\u00fcr die Eintragungstransaktion und das Bankgesch\u00e4ft<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Devisenankaufsbeleg (DAB)<\/td>\n<td>Belegt den Devisenumtausch; das Grundbuchamt ben\u00f6tigt ihn f\u00fcr die Eigentums\u00fcbertragung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Wertgutachten eines lizenzierten Sachverst\u00e4ndigen<\/td>\n<td>F\u00fcr die \u00dcbertragung erforderliche unabh\u00e4ngige Bewertung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK)<\/td>\n<td>F\u00fcr die Immobilie vor der Eintragung zwingend vorgeschrieben<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Grundbuchauszug der Immobilie<\/td>\n<td>Best\u00e4tigt Eigentum und etwaige Belastungen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht (bei Fernabwicklung)<\/td>\n<td>Erm\u00f6glicht einem Vertreter, die \u00dcbertragung abzuschlie\u00dfen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<h2>Was sind die wichtigsten rechtlichen Risiken und wie werden sie vermieden?<\/h2>\n<p>Die schwerwiegendsten Risiken sind der Kauf einer Immobilie mit verdeckten Belastungen, das Vertrauen auf einen Verk\u00e4ufer, der nicht der wahre Eigent\u00fcmer ist, und die Zahlung von Anzahlungen vor jeder Titelpr\u00fcfung beim Grundbuchamt. Jedes davon l\u00e4sst sich durch konsequente Due Diligence vermeiden, bevor Geld den Besitzer wechselt. Die wiederkehrenden Probleme, mit denen grenz\u00fcberschreitende K\u00e4ufer konfrontiert sind, sind vorhersehbar \u2013 und ebenso die Schutzma\u00dfnahmen.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Fehlerhafter oder streitiger Titel.<\/strong> Ein Kauf vor Best\u00e4tigung des Grundbucheintrags kann bedeuten, Hypotheken, gerichtliche Verf\u00fcgungen oder eine Parzelle zu \u00fcbernehmen, die nicht der Vermarktung entspricht. Die Schutzma\u00dfnahme ist eine vollst\u00e4ndige Titel- und Vermerkspr\u00fcfung beim Grundbuchamt vor jeder bindenden Verpflichtung.<\/li>\n<li><strong>Zahlung an die falsche Partei.<\/strong> An Makler oder Dritte, die nicht der eingetragene Eigent\u00fcmer sind, gezahlte Anzahlungen sind schwer zur\u00fcckzuerlangen. Die Zahlung sollte \u00fcber dokumentierte Bankkan\u00e4le dem eingetragenen Verk\u00e4ufer folgen.<\/li>\n<li><strong>Verzicht auf Wertgutachten oder DAB-Dokumentation.<\/strong> Ohne das vorgeschriebene Wertgutachten und einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Devisennachweis \u00fcbertr\u00e4gt das Grundbuchamt das Eigentum nicht, und ein Kauf ohne Bewertung setzt den K\u00e4ufer der \u00dcberteuerung aus. Beides ist f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer nicht verhandelbar.<\/li>\n<li><strong>Baurecht und Nutzung.<\/strong> Ein Geb\u00e4ude ohne g\u00fcltige Nutzungsgenehmigung (\u0130sk\u00e2n) oder eine Parzelle mit landwirtschaftlicher oder anderweitig einschr\u00e4nkender Widmung kann schwer nutzbar oder weiterverkaufbar sein. Dies wird vor dem Kauf gepr\u00fcft, nicht danach.<\/li>\n<li><strong>Off-Plan- und unfertige Projekte.<\/strong> K\u00e4ufe vor Baufertigstellung bergen Bautr\u00e4ger- und Lieferrisiken. Vertragsklauseln zu Lieferterminen, Vertragsstrafen und Bautr\u00e4gerverzug sind der wesentliche Schutz des K\u00e4ufers und sollten verhandelt und nicht als Standard hingenommen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Sollte es zu einem Streit kommen, werden Anspr\u00fcche aus Immobilieneigentum in der T\u00fcrkei am Belegenheitsort der Immobilie nach der Zivilprozessordnung Nr. 6100 verhandelt, und die Vollstreckung von Geldforderungen richtet sich nach dem Vollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004. Grenz\u00fcberschreitende Eigent\u00fcmer profitieren davon, den Kauf so zu gestalten, dass im Streitfall die Beweismittel (Grundbucheintr\u00e4ge, Wertgutachten, Bankunterlagen, unterzeichnete Vertr\u00e4ge) bereits sauber und vollst\u00e4ndig vorliegen.<\/p>\n<h2>Sollte ich als Privatperson, \u00fcber eine Gesellschaft oder zwecks Staatsb\u00fcrgerschaft kaufen?<\/h2>\n<p>Die richtige Struktur h\u00e4ngt vom Ziel des K\u00e4ufers ab: Eigennutzung, Anlagerendite, Unternehmensbeteiligung oder Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition verweisen jeweils auf einen anderen Erwerbstr\u00e4ger. Es gibt keine einzige beste Antwort, und die falsche Struktur ist nach erfolgter Eintragung des Titels teuer r\u00fcckabzuwickeln.<\/p>\n<table>\n<thead>\n<tr>\n<th>Ziel<\/th>\n<th>Typische Struktur<\/th>\n<th>Zentrale Erw\u00e4gung<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Eigenheim oder Ferienimmobilie<\/td>\n<td>Eigentum als Privatperson<\/td>\n<td>Am einfachsten; unterliegt Fl\u00e4chen- und Zonenobergrenzen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Anlageportfolio oder Mietrendite<\/td>\n<td>Privatperson oder t\u00fcrkische Gesellschaft<\/td>\n<td>Steuerliche Behandlung und Nachfolge unterscheiden sich je nach Tr\u00e4ger<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Unternehmens- oder Konzernbeteiligung<\/td>\n<td>T\u00fcrkische Gesellschaft mit ausl\u00e4ndischen Gesellschaftern<\/td>\n<td>F\u00fcr die meisten Erwerbsregeln als inl\u00e4ndisch behandelt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition<\/td>\n<td>Qualifizierter Immobilienkauf, der die gesetzlichen Vorgaben erf\u00fcllt<\/td>\n<td>Strenge Bewertungs-, Zahlungsnachweis- und Haltebedingungen gelten und m\u00fcssen exakt erf\u00fcllt werden<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Die Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition mittels Immobilien ist ein eigenst\u00e4ndiger Rechtsweg mit einer eigenen Mindestwertregel, einer verpflichtenden Haltefrist und einem eigenen Dokumentationsstandard, und sie ist w\u00e4hrend der Haltefrist mit einem Ver\u00e4u\u00dferungsverbotsvermerk im Grundbuch verbunden. Der qualifizierende Wert und die Bedingungen sind gesetzlich und durch Verordnung festgelegt und \u00e4ndern sich im Laufe der Zeit, weshalb sie als aktuell best\u00e4tigt werden m\u00fcssen, bevor ein Kauf auf die Staatsb\u00fcrgerschaft ausgerichtet wird. Eine Immobilie, die als Investition hervorragend ist, ist nicht automatisch staatsb\u00fcrgerschaftskonform, und beide Ziele sollten vor der Unterzeichnung in Einklang gebracht werden. Zum vollst\u00e4ndigen Weg siehe unseren <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/staatsbuergerschaft-durch-investition-tuerkei\/\">Service zur Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition<\/a>.<\/p>\n<h2>Zahlen ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer beim Immobilienkauf in der T\u00fcrkei zus\u00e4tzliche Steuern?<\/h2>\n<p>Ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer zahlen dieselben Transaktions- und Eigentumssteuern wie t\u00fcrkische K\u00e4ufer; auf den Kauf selbst f\u00e4llt kein gesonderter Ausl\u00e4nderzuschlag an. Die wichtigsten Abgaben sind die bei der Eintragung zu entrichtende Grundbuchgeb\u00fchr, die laufende kommunale Grundsteuer sowie die Steuer auf Mieteink\u00fcnfte oder auf einen etwaigen Gewinn beim sp\u00e4teren Verkauf der Immobilie. Konkrete S\u00e4tze, Befreiungen und etwaige Mehrwertsteuerverg\u00fcnstigungen f\u00fcr bestimmte ausl\u00e4ndische Ersterwerber sind im Steuerrecht festgelegt und \u00e4ndern sich regelm\u00e4\u00dfig, sodass jeder Betrag f\u00fcr das Jahr der Transaktion als aktuell \u00fcberpr\u00fcft werden muss, statt sich auf \u00e4ltere Ratgeber zu verlassen.<\/p>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\n<h3>Kann ich in der T\u00fcrkei Immobilien kaufen, ohne dorthin zu reisen?<\/h3>\n<p>Ja. Ein ausl\u00e4ndischer K\u00e4ufer kann den gesamten Kauf \u00fcber eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Vollmacht zugunsten eines t\u00fcrkischen Rechtsanwalts abwickeln, der die Steuernummer, die Devisendokumentation, die Bewertung, die Sicherheitspr\u00fcfung und die Eigentums\u00fcbertragung im Namen des K\u00e4ufers erledigt. Die Apostille richtet sich nach dem Haager Apostille-\u00dcbereinkommen; f\u00fcr Nichtvertragsstaaten gilt die konsularische Legalisation.<\/p>\n<h3>Verschafft mir der Immobilienkauf automatisch eine t\u00fcrkische Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsb\u00fcrgerschaft?<\/h3>\n<p>Nein. Eigentum kann einen Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung st\u00fctzen und nur dann f\u00fcr die Staatsb\u00fcrgerschaft durch Investition qualifizieren, wenn der Kauf die gesonderten gesetzlichen Wert-, Zahlungs- und Haltebedingungen erf\u00fcllt, die gesetzlich festgelegt sind und sich im Laufe der Zeit \u00e4ndern. Der blo\u00dfe Immobilienkauf verleiht keinen der beiden Status automatisch.<\/p>\n<h3>Was ist der einzelne wichtigste Schritt?<\/h3>\n<p>Die Pr\u00fcfung des Grundbucheintrags und der Belastungen beim Grundbuchamt, bevor eine Anzahlung geleistet wird. Nahezu jedes ernsthafte Problem, dem grenz\u00fcberschreitende K\u00e4ufer begegnen, l\u00e4sst sich auf eine Zahlung zur\u00fcckf\u00fchren, die vor dieser Pr\u00fcfung erfolgte \u2013 und genau deshalb ist die Eigentums\u00fcbertragung nach dem Grundbuchgesetz Nr. 2644, nicht der Reservierungsvertrag, der entscheidende Moment.<\/p>\n<h3>Gibt es Gebiete, in denen Ausl\u00e4nder nicht kaufen d\u00fcrfen?<\/h3>\n<p>Ja. Immobilien in gesperrten Milit\u00e4r- und strategischen Sicherheitszonen sind f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer geschlossen, und einzelne Bezirke k\u00f6nnen eine gesetzliche Obergrenze f\u00fcr das gesamte ausl\u00e4ndische Eigentum erreichen. Beides wird im Rahmen des Eintragungsverfahrens best\u00e4tigt, und besondere Sicherheitszonen erfordern eine Genehmigung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde.<\/p>\n<h2>Zusammenarbeit mit einem Anwalt f\u00fcr grenz\u00fcberschreitendes Immobilienrecht<\/h2>\n<p>Der Immobilienkauf in der T\u00fcrkei ist unkompliziert, wenn die Due Diligence erfolgt, bevor Geld flie\u00dft, und riskant, wenn dies nicht geschieht. Unsere Kanzlei ber\u00e4t ausl\u00e4ndische Eigent\u00fcmer, Expatriates und grenz\u00fcberschreitende Familien bei der Titelpr\u00fcfung, der Vertragsverhandlung, dem Ferneinkauf per Vollmacht sowie der anschlie\u00dfenden Steuer- und Nachfolgeplanung. Wenn Sie eine Immobilie pr\u00fcfen oder bereits einen unterzeichneten Reservierungsvertrag halten, sprechen Sie mit uns \u00fcber unser <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/immobilienrecht-tuerkei\/\">Team f\u00fcr Immobilienrecht und Immobilienerwerb<\/a>, um vor Ihrer Verpflichtung eine strukturierte Pr\u00fcfung zu erhalten.<\/p>\n<p>Weiterf\u00fchrende Lekt\u00fcre f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer: <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/tuerkisches-immobilienrecht-leitfaden-auslaendische-kaeufer\/\">ein \u00dcberblick \u00fcber das t\u00fcrkische Immobilienrecht<\/a>, die <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/checkliste-zur-immobilien-due-diligence-in-der-turkei-fur-auslandische-kaufer\/\">Due-Diligence-Checkliste f\u00fcr Immobilien f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer<\/a> und <a href=\"https:\/\/serkalaw.com\/de\/warnsignale-im-grundbuch-fur-auslandische-kaufer-in-der-turkei\/\">Warnsignale bei der Eigentumsurkunde, die jeder ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer pr\u00fcfen sollte<\/a>.<\/p>\n<p><em>Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. T\u00fcrkisches Recht; lassen Sie Ihre konkrete Situation von qualifizierten Rechtsbeist\u00e4nden pr\u00fcfen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Von Av. Serkan Kara, Istanbul Bar No. 53770. Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026. Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige k\u00f6nnen in der T\u00fcrkei nach Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644 Immobilien mit vollem Volleigentum erwerben, vorbehaltlich der Berechtigung nach Staatsangeh\u00f6rigkeit, gesetzlicher Fl\u00e4chen- und Bezirksobergrenzen sowie einer f\u00fcr ausl\u00e4ndische K\u00e4ufer geltenden milit\u00e4rischen Unbedenklichkeitspr\u00fcfung. 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