{"id":33791,"date":"2026-04-12T01:25:01","date_gmt":"2026-04-11T22:25:01","guid":{"rendered":"https:\/\/serkalaw.com\/service\/immigration-and-residence-permits-2\/"},"modified":"2026-04-12T01:38:31","modified_gmt":"2026-04-11T22:38:31","slug":"einwanderung-aufenthaltsgenehmigungen","status":"publish","type":"service","link":"https:\/\/serkalaw.com\/de\/service\/einwanderung-aufenthaltsgenehmigungen\/","title":{"rendered":"Einwanderung und Aufenthaltsgenehmigungen"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Anwendbare Einwanderungsvorschriften und Grundlagen des Ausl\u00e4nderrechts<\/strong><\/h2>\n<p>Das Ausl\u00e4nderrecht ist der Rechtsbereich, der die Rechte und Pflichten von Ausl\u00e4ndern bei der Ein- und Ausreise sowie dem Aufenthalt in einem Land regelt. Das Ausl\u00e4nderrecht basiert auf verschiedenen Quellen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene verf\u00fcgt jedes Land \u00fcber eine eigene Einwanderungsgesetzgebung. Auf internationaler Ebene bestehen verschiedene Vertr\u00e4ge und Dokumente zum Schutz von Einwanderern.<\/p>\n<p><strong><em>Einige Schl\u00fcsselbegriffe, die im Ausl\u00e4nderrecht h\u00e4ufig verwendet werden:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong><u>AUFENTHALTSERLAUBNIS<\/u><\/strong><strong><u>:<\/u><\/strong><\/h2>\n<p>Ein Dokument, das das Recht eines Ausl\u00e4nders belegt, f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum in einem Land zu leben. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des jeweiligen Landes. In der Regel muss der Antragsteller \u00fcber einen g\u00fcltigen Reisepass, eine Krankenversicherung, ausreichende finanzielle Mittel und manchmal ein polizeiliches F\u00fchrungszeugnis verf\u00fcgen. Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis muss diese verl\u00e4ngert werden oder die Person muss in ein anderes Land ausreisen.<\/p>\n<p>Die Arten von Aufenthaltserlaubnissen werden anhand des Zwecks und der Dauer des Aufenthalts von Ausl\u00e4ndern bestimmt. Gem\u00e4\u00df dem Gesetz \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz Nr. 6458 sind die folgenden Arten von Aufenthaltserlaubnissen vorgesehen:<\/p>\n<p><strong><u>Kurzfristige Aufenthaltserlaubnis:<\/u><\/strong> Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, die sich l\u00e4nger als 90 Tage aufhalten m\u00f6chten, aber keine langfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten k\u00f6nnen. Diese Erlaubnis wird in der Regel f\u00fcr touristische, gesch\u00e4ftliche, bildungsbezogene, gesundheitliche, forschungsbezogene, sportliche oder kulturelle Aktivit\u00e4ten erteilt. Die maximale Dauer einer kurzfristigen Aufenthaltserlaubnis betr\u00e4gt zwei Jahre.<\/p>\n<p><strong><u>Langfristige Aufenthaltserlaubnis:<\/u><\/strong> Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, die mindestens 8 Jahre eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis besessen haben und bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllen. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Ausl\u00e4ndern, von den Rechten zu profitieren, die Staatsb\u00fcrgern gew\u00e4hrt werden. Die langfristige Aufenthaltserlaubnis ist unbefristet.<\/p>\n<p><strong><u>Familien-Aufenthaltserlaubnis:<\/u><\/strong> Wird den Ehepartnern und Kindern von Ausl\u00e4ndern erteilt, die eine langfristige Aufenthaltserlaubnis besitzen oder seit mindestens einem Jahr eine Arbeitserlaubnis haben. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Familienmitgliedern, zusammen zu leben. Die maximale Dauer einer Familien-Aufenthaltserlaubnis betr\u00e4gt drei Jahre.<\/p>\n<p><strong><u>Studenten-Aufenthaltserlaubnis: <\/u><\/strong> Wird ausl\u00e4ndischen Studierenden erteilt, die an einer offiziellen oder privaten Bildungseinrichtung eingeschrieben sind. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Studierenden, w\u00e4hrend ihrer Ausbildungszeit im Land zu bleiben. Die maximale Dauer einer Studenten-Aufenthaltserlaubnis betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\n<p><strong><u>Humanit\u00e4re Aufenthaltserlaubnis:<\/u><\/strong> Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, deren Antr\u00e4ge auf internationalen Schutz abgelehnt oder aufgehoben wurden, die jedoch nicht abgeschoben werden k\u00f6nnen oder nicht abgeschoben werden sollten. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Ausl\u00e4ndern, unter Wahrung der Menschenrechte im Land zu bleiben. Die maximale Dauer einer humanit\u00e4ren Aufenthaltserlaubnis betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\n<p><strong><u>Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Opfer von Menschenhandel:<\/u><\/strong> Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, die als Opfer von Menschenhandel identifiziert wurden oder bei denen der Verdacht besteht, Opfer zu sein. Diese Erlaubnis bietet Ausl\u00e4ndern Schutz- und Rehabilitationsdienste. Die maximale Dauer einer Aufenthaltserlaubnis f\u00fcr Opfer von Menschenhandel betr\u00e4gt sechs Monate.<\/p>\n<h2><strong><u>ARBEITSERLAUBNIS<\/u><\/strong><strong><u>:<\/u><\/strong><\/h2>\n<p>Eine Arbeitserlaubnis ist ein Dokument, das Ausl\u00e4ndern, die in der Republik arbeiten und sich aufhalten m\u00f6chten, das Recht auf Arbeit und Aufenthalt gew\u00e4hrt. Es ist rechtswidrig, wenn Ausl\u00e4nder ohne Arbeitserlaubnis einer Besch\u00e4ftigung nachgehen, und dies wird mit Strafen geahndet. Antr\u00e4ge auf Arbeitserlaubnis k\u00f6nnen je nach Aufenthaltsstatus des Ausl\u00e4nders online oder \u00fcber diplomatische Vertretungen im Ausland gestellt werden. Arbeitserlaubnisse k\u00f6nnen in verschiedenen Arten erteilt werden: befristet, unbefristet und selbst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Um eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, m\u00fcssen Sie folgende Schritte befolgen:<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst m\u00fcssen Sie die Art der Arbeitserlaubnis bestimmen, die Sie beantragen. Die Arten von Arbeitserlaubnissen sind:<\/p>\n<p>Befristete Arbeitserlaubnis: Wird f\u00fcr maximal ein Jahr bei der Erstbeantragung und maximal drei Jahre bei Verl\u00e4ngerungsantr\u00e4gen erteilt. Diese Erlaubnis wird in der Regel f\u00fcr einen bestimmten Arbeitgeber oder eine Berufsgruppe erteilt.<\/p>\n<p>Unbefristete Arbeitserlaubnis: Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, die mindestens acht Jahre \u00fcber eine legale Arbeitserlaubnis verf\u00fcgt haben oder eine langfristige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Ausl\u00e4ndern, von den Rechten zu profitieren, die Staatsb\u00fcrgern gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Selbst\u00e4ndige Arbeitserlaubnis: Wird Ausl\u00e4ndern erteilt, die mindestens f\u00fcnf Jahre eine Arbeitserlaubnis besessen haben, im Land geboren wurden oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eingereist sind. Diese Erlaubnis erm\u00f6glicht es Ausl\u00e4ndern, ein eigenes Unternehmen zu gr\u00fcnden oder freiberuflich zu arbeiten, ohne an einen Arbeitgeber gebunden zu sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Als N\u00e4chstes m\u00fcssen Sie den Ort der Antragstellung bestimmen. Die Antragsverfahren sind wie folgt:<\/p>\n<p>Antragstellung aus dem Ausland: Ausl\u00e4nder beantragen ein Arbeitsvisum bei der zust\u00e4ndigen Vertretung (Konsulat oder Botschaft) im Land ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit oder ihres legalen Wohnsitzes. F\u00fcr diesen Antrag sind ein Reisepass, ein Anschreiben, ein Foto und ein Muster-Arbeitsvertrag erforderlich. Nach Erhalt einer Referenznummer muss der Arbeitgeber oder sein Vertreter innerhalb von 10 Arbeitstagen einen Antrag auf Arbeitserlaubnis \u00fcber das Online-System einreichen.<\/p>\n<p>Antragstellung vor Ort: Wenn der Ausl\u00e4nder \u00fcber eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als sechs Monaten verf\u00fcgt, kann er direkt \u00fcber das Online-System eine Arbeitserlaubnis beantragen. Erforderliche Dokumente sind Reisepass, Foto, Krankenversicherung und weitere notwendige Unterlagen.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00fcssen Sie Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis vervollst\u00e4ndigen. Ihr Antrag wird \u00fcber das Online-System gepr\u00fcft. Bei fehlenden Dokumenten werden Sie benachrichtigt. Sie m\u00fcssen die fehlenden Dokumente innerhalb von 30 Tagen nachreichen, andernfalls wird Ihr Antrag annulliert. Bei Genehmigung wird Ihre Arbeitserlaubnis-Karte an Ihre Adresse versandt.<\/p>\n<p>Die erforderlichen Dokumente f\u00fcr eine Arbeitserlaubnis k\u00f6nnen je nach Antragsart und -methode variieren. Im Allgemeinen werden folgende Dokumente ben\u00f6tigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Reisepass oder g\u00fcltiges Ersatzdokument<\/li>\n<li>Vier biometrische Passfotos<\/li>\n<li>Muster-Arbeitsvertrag<\/li>\n<li>G\u00fcltige Krankenversicherung<\/li>\n<li>Zahlungsnachweis der Geb\u00fchren f\u00fcr die Arbeitserlaubnis und Karte<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong><u>FAMILIENZUSAMMENF\u00dcHRUNG:<\/u><\/strong><\/h2>\n<p>Die Familienzusammenf\u00fchrung ist der Antrag eines ausl\u00e4ndischen Staatsb\u00fcrgers auf Zusammenleben mit einem Ehepartner, der Staatsb\u00fcrger desselben Landes ist, oder damit sein Kind im Land leben kann. Die Familienzusammenf\u00fchrung zielt darauf ab, die Familieneinheit zu gew\u00e4hrleisten und zu sch\u00fctzen. Ausl\u00e4nder, die einen Antrag auf Familienzusammenf\u00fchrung stellen, k\u00f6nnen das Recht auf Aufenthalt und Arbeit im betreffenden Land erhalten.<\/p>\n<p>Die Frage, wie eine Familienzusammenf\u00fchrung erreicht werden kann, variiert je nach Einwanderungspolitik des jeweiligen Landes. Im Allgemeinen sind jedoch folgende Schritte zu befolgen:<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst m\u00fcssen Sie feststellen, ob Sie f\u00fcr eine Familienzusammenf\u00fchrung berechtigt sind. Berechtigte Ausl\u00e4nder sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Ausl\u00e4nder, die mit einem Staatsb\u00fcrger des Antragslandes verheiratet sind<\/li>\n<li>Ausl\u00e4nder, die Ehepartner oder Kind eines Staatsb\u00fcrgers des Antragslandes oder einer Person mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis sind<\/li>\n<li>Ausl\u00e4nder, die Elternteil, Vormund oder minderj\u00e4hriges Geschwisterkind eines Staatsb\u00fcrgers des Antragslandes oder einer Person mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis sind<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als N\u00e4chstes m\u00fcssen Sie den Ort der Antragstellung bestimmen. Antr\u00e4ge auf Familienzusammenf\u00fchrung werden in der Regel bei der zust\u00e4ndigen Vertretung des Landes (Konsulat oder Botschaft) eingereicht. In einigen L\u00e4ndern k\u00f6nnen Antr\u00e4ge auch \u00fcber ein Online-System gestellt werden.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend m\u00fcssen Sie Ihren Antrag auf Familienzusammenf\u00fchrung vervollst\u00e4ndigen. Sie m\u00fcssen die erforderlichen Dokumente korrekt und vollst\u00e4ndig vorbereiten und einreichen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Sie m\u00f6glicherweise ein Antragsformular ausf\u00fcllen, einen Termin vereinbaren und an einem Gespr\u00e4ch teilnehmen.<\/p>\n<p>Die erforderlichen Dokumente f\u00fcr eine Familienzusammenf\u00fchrung k\u00f6nnen je nach Antragsart und -methode variieren. Im Allgemeinen werden folgende Dokumente ben\u00f6tigt:<\/p>\n<ul>\n<li>Reisepass oder g\u00fcltiges Ersatzdokument<\/li>\n<li>Vier biometrische Passfotos<\/li>\n<li>Familienbuch oder Heiratsurkunde<\/li>\n<li>Geburtsurkunde oder amtlicher Personenstandsauszug<\/li>\n<li>Reisepass oder Personalausweis der Person, die Staatsb\u00fcrger des Antragslandes ist oder dort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzt<\/li>\n<li>Aufenthaltsdokument der Person, die Staatsb\u00fcrger des Antragslandes ist oder dort eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis besitzt<\/li>\n<li>Dokumente zum Nachweis der Beziehung zwischen Ihnen und der Person mit Staatsb\u00fcrgerschaft oder dauerhafter Aufenthaltserlaubnis (z.B. Trauzeugen, gemeinsames Bankkonto, gemeinsame Rechnungen, gemeinsame Reisen usw.)<\/li>\n<li>Dokumente zum Nachweis, dass Sie Ihren Lebensunterhalt im Antragsland bestreiten k\u00f6nnen (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Krankenversicherung usw.)<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>VISUM<\/strong><\/h2>\n<p>Ein Visum ist ein Genehmigungsdokument, das von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden f\u00fcr die Ein- und Ausreise in ein Land erforderlich ist. Visa k\u00f6nnen beim Konsulat des Reiselandes, in Visumantragszentren, an Flugh\u00e4fen oder an Grenz\u00fcberg\u00e4ngen beantragt werden. In einigen L\u00e4ndern k\u00f6nnen Visumantr\u00e4ge auch online gestellt werden. Je nach Reisezweck stehen verschiedene Visumarten zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<p><strong><u>Studentenvisum:<\/u><\/strong> Wird Studierenden ausgestellt, die zu Bildungszwecken ins Ausland reisen m\u00f6chten.<\/p>\n<p><strong><u>Arbeitsvisum: <\/u><\/strong> Auch als Arbeitserlaubnis bekannt. Wird Personen ausgestellt, die zu Arbeitszwecken ins Ausland reisen.<\/p>\n<p><strong><u>Touristenvisum:<\/u><\/strong> Wird Personen ausgestellt, die aus touristischen Gr\u00fcnden reisen m\u00f6chten.<\/p>\n<p><strong>Transitvisum:<\/strong> Ein kurzfristiges Visum, das ausgestellt wird, wenn man bei einer Reise in ein Land durch ein anderes Land umsteigen oder transitieren muss.<\/p>\n<p><strong><u>Dienstvisum: <\/u><\/strong> Wird Beamten ausgestellt, die f\u00fcr diplomatische Aufgaben in ein anderes Land entsandt werden.<\/p>\n<p>Die erforderlichen Dokumente f\u00fcr ein Visum k\u00f6nnen von Land zu Land variieren, abh\u00e4ngig vom Reisezweck und Passtyp. Daher ist es erforderlich, das Konsulat des beabsichtigten Reiselandes zu kontaktieren, um eine Liste der erforderlichen Dokumente zu erhalten. Im Allgemeinen werden bei einem Visumantrag folgende Dokumente angefordert:<\/p>\n<ul>\n<li>Reisepass<\/li>\n<li>Biometrisches Passfoto<\/li>\n<li>Familienstandsurkunde<\/li>\n<li>Krankenversicherung<\/li>\n<li>Einkommensnachweis<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigungsnachweis<\/li>\n<li>Wohnsitznachweis<\/li>\n<li>Heiratsurkunde (f\u00fcr verheiratete Personen)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bearbeitungszeit f\u00fcr einen Visumantrag kann nach Abschluss der erforderlichen Schritte zwischen 3 und 15 Tagen betragen. Beachten Sie, dass die Erteilung eines Visums kein Recht darstellt, sondern eine souver\u00e4ne Entscheidung des jeweiligen Landes ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><u>Visumbedingungen, Visumantrag<\/u><\/strong><\/h3>\n<p><strong>1)<\/strong> Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die sich 90 Tage oder l\u00e4nger aufhalten m\u00f6chten, beantragen ein Visum bei den Konsulaten des Landes ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit oder ihres legalen Aufenthalts. Die durch das Visum oder die Visumbefreiung gew\u00e4hrte Aufenthaltsdauer darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<p><strong>2)<\/strong> Visumantr\u00e4ge m\u00fcssen f\u00fcr die Pr\u00fcfung korrekt ausgef\u00fcllt werden.<\/p>\n<p><strong>3)<\/strong> Ein Visum gew\u00e4hrt kein absolutes Einreiserecht.<\/p>\n<p><strong>4) <\/strong> Visa werden von Konsulaten und in Ausnahmef\u00e4llen von den f\u00fcr die Grenz\u00fcberg\u00e4nge zust\u00e4ndigen Gouvernementen ausgestellt. Bei Konsulaten eingereichte Visumantr\u00e4ge m\u00fcssen innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><u>Visumbefreiung<\/u><\/strong><\/h3>\n<p>Folgende Personen ben\u00f6tigen f\u00fcr die Einreise kein Visum:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>a)<\/strong> Staatsangeh\u00f6rige von L\u00e4ndern, die aufgrund von Abkommen, an denen die Republik beteiligt ist, oder durch Beschluss des Pr\u00e4sidenten von der Visumpflicht befreit sind.<\/li>\n<li><strong>b)<\/strong> Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Einreise \u00fcber eine g\u00fcltige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis verf\u00fcgen.<\/li>\n<li><strong>c)<\/strong> Inhaber von Reisep\u00e4ssen mit einem gem\u00e4\u00df Artikel 18 des Passgesetzes Nr. 5682 vom 15.07.1350 ausgestellten, nicht abgelaufenen Visumstempel.<\/li>\n<li><strong>d) <\/strong> Personen, die ihre Staatsb\u00fcrgerschaft durch Erhalt einer Ausreisegenehmigung gem\u00e4\u00df Artikel 28 des Staatsangeh\u00f6rigkeitsgesetzes Nr. 5901 vom 29.05.2009 verloren haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p><u>Folgende ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige ben\u00f6tigen m\u00f6glicherweise kein Visum f\u00fcr die Einreise:<\/u><\/p>\n<ol>\n<li><strong>a) <\/strong> Personen, die als Passagiere in Fahrzeugen, die aufgrund h\u00f6herer Gewalt Flugh\u00e4fen und Seeh\u00e4fen nutzen m\u00fcssen, in einer K\u00fcstenstadt ankommen.<\/li>\n<li><strong>b) <\/strong> Personen, die zu touristischen Zwecken in Seeh\u00e4fen ankommen und nahegelegene St\u00e4dte oder Provinzen besuchen, sofern sie 72 Stunden nicht \u00fcberschreiten.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Gr\u00fcnde f\u00fcr die Visumaufhebung<\/strong><\/h3>\n<ol>\n<li>a) Feststellung gef\u00e4lschter Dokumente.<\/li>\n<li>b) Einreiseverbot f\u00fcr den Visuminhaber.<\/li>\n<li>c) Missbrauch des Visums oder der Visumbefreiung.<\/li>\n<li>d) Dringender Verdacht, dass der Ausl\u00e4nder eine Straftat begehen k\u00f6nnte.<\/li>\n<li>e) Besitz eines gef\u00e4lschten Reisepasses oder eines abgelaufenen Reisepasses oder Ersatzdokuments.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>ABSCHIEBUNG<\/strong><\/h2>\n<p>Die Abschiebung bezeichnet die Ausweisung ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger aus dem Land in gesetzlich definierten F\u00e4llen, verbunden mit einem Einreiseverbot f\u00fcr einen bestimmten Zeitraum. Die Abschiebung ist in den Artikeln 52 bis 60 des Gesetzes Nr. 6458 \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz geregelt. Abschiebungsentscheidungen werden von den Gouvernementen getroffen und innerhalb von maximal 48 Stunden abgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, die der Abschiebung unterliegen:<\/strong><\/h3>\n<ul>\n<li>&#8211; Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr verurteilt wurden.<\/li>\n<li>&#8211; Anf\u00fchrer, Mitglieder oder Unterst\u00fctzer terroristischer Organisationen oder krimineller Vereinigungen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die bei der Einreise, beim Visum oder bei Aufenthaltserlaubnissen falsche Angaben oder gef\u00e4lschte Dokumente verwendet haben.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die ihren Lebensunterhalt w\u00e4hrend ihres Aufenthalts durch illegitime Mittel bestreiten.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die eine Gefahr f\u00fcr die \u00f6ffentliche Ordnung, die \u00f6ffentliche Sicherheit oder die Volksgesundheit darstellen.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die die Visums- oder Visumbefreiungsdauer um mehr als zehn Tage \u00fcberschritten haben oder deren Visum aufgehoben wurde.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, deren Aufenthaltserlaubnis aufgehoben wurde.<\/li>\n<li>&#8211; Personen mit Aufenthaltserlaubnis, die die Erlaubnisdauer nach Ablauf ohne akzeptable Gr\u00fcnde um mehr als zehn Tage \u00fcberschreiten.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die ohne Arbeitserlaubnis bei der Arbeit angetroffen werden.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die gegen die gesetzlichen Ein- oder Ausreisebestimmungen versto\u00dfen.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die trotz eines Einreiseverbots in das Land eingereist sind.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, deren Antr\u00e4ge auf internationalen Schutz abgelehnt wurden, die vom internationalen Schutz ausgeschlossen wurden, deren Antr\u00e4ge als unzul\u00e4ssig erachtet wurden, die ihre Antr\u00e4ge zur\u00fcckgezogen haben, deren internationaler Schutzstatus beendet oder widerrufen wurde und die nach der endg\u00fcltigen Entscheidung kein Aufenthaltsrecht mehr haben.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, deren Antr\u00e4ge auf Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wurden und die das Land nicht innerhalb von zehn Tagen verlassen haben.<\/li>\n<li>&#8211; Personen, die von internationalen Institutionen und Organisationen als mit definierten terroristischen Organisationen in Verbindung stehend bewertet werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist m\u00f6glich, gegen eine Abschiebungsentscheidung Einspruch zu erheben. Der ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Anwalt kann gegen die Abschiebungsentscheidung beim Straffriedensgericht Einspruch einlegen. Das Straffriedensgericht kann nach den erforderlichen Pr\u00fcfungen die Fortsetzung der Abschiebung oder die Freilassung des Ausl\u00e4nders anordnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis<\/strong><strong>:<\/strong><\/h3>\n<p><strong> <\/strong>Die Aufhebung einer Aufenthaltserlaubnis bezeichnet die Ung\u00fcltigerkl\u00e4rung der Dokumente, die Ausl\u00e4ndern den Aufenthalt erm\u00f6glichen. Die Aufhebung der Aufenthaltserlaubnis ist in den Artikeln 33 bis 37 des Gesetzes Nr. 6458 \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz geregelt. Die Aufhebungsentscheidung wird von den Gouvernementen getroffen und dem Ausl\u00e4nder mitgeteilt.<\/p>\n<p>Die Situationen, in denen eine Aufenthaltserlaubnis aufgehoben werden kann, sind:<\/p>\n<ul>\n<li>&#8211; Angabe falscher Informationen bei einem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis oder Verwendung gef\u00e4lschter Dokumente.<\/li>\n<li>&#8211; Vers\u00e4umnis, das Land innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu verlassen oder einen neuen Antrag zu stellen.<\/li>\n<li>&#8211; Aus\u00fcbung von Aktivit\u00e4ten, die nicht mit der Art der erteilten Aufenthaltserlaubnis \u00fcbereinstimmen.<\/li>\n<li>&#8211; Gef\u00e4hrdung der \u00f6ffentlichen Ordnung, der \u00f6ffentlichen Sicherheit oder der Volksgesundheit.<\/li>\n<li>&#8211; Eintritt von Umst\u00e4nden, die die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verhindern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es ist m\u00f6glich, gegen eine Aufhebungsentscheidung Einspruch zu erheben. Der ausl\u00e4ndische Staatsangeh\u00f6rige, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Anwalt kann gegen die Aufhebungsentscheidung beim Verwaltungsgericht Einspruch einlegen. Das Verwaltungsgericht kann nach den erforderlichen Pr\u00fcfungen die Aufhebung best\u00e4tigen oder aufheben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong><u>Vorgehen bei Ablehnung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis<\/u><\/strong><\/h3>\n<p>Nach der Ablehnung des Antrags auf Aufenthaltserlaubnis muss der Ausl\u00e4nder das Land innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Visums oder der Visumbefreiung verlassen. Liegt kein Visum oder keine Visumbefreiung vor, muss der Ausl\u00e4nder das Land innerhalb von zehn Tagen nach Bekanntgabe der Ablehnungsentscheidung verlassen.<\/p>\n<p>Der Einspruch des Ausl\u00e4nders gegen die Ablehnungsentscheidung setzt die zehnt\u00e4gige Frist zum Verlassen des Landes nicht aus. Verl\u00e4sst der Ausl\u00e4nder das Land nicht innerhalb der vorgegebenen zehnt\u00e4gigen Frist, wird eine Abschiebungsentscheidung getroffen.<\/p>\n<p>Gesetzgebung und internationale Abkommen: Die anwendbaren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf Einwanderung und Fl\u00fcchtlinge und deren Umsetzung. Die Rolle in internationalen Abkommen wie der Istanbuler Konvention und der Genfer Konvention und deren Integration in das lokale Recht.<\/p>\n<p>Das Land ist Teilnehmer an wichtigen internationalen Vertr\u00e4gen, die grundlegende Rechte und Freiheiten wahren, einschlie\u00dflich der sieben zentralen Menschenrechtsvertr\u00e4ge der Vereinten Nationen.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus wurden zuverl\u00e4ssige und wirksame interne rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen f\u00fcr den Schutz und die F\u00f6rderung der Menschenrechte geschaffen. Diese Rahmenbedingungen werden regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberpr\u00fcft und an aktuelle Bed\u00fcrfnisse angepasst. Es besteht das Gesetz Nr. 6458 \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz, das den Rechtsstatus und den Aufenthalt von Ausl\u00e4ndern im Land regelt. Das Gesetz wurde am 11. April 2014 erlassen, um die Migrationspolitik unter Achtung der Menschenrechte und Freiheiten zu verbessern.<\/p>\n<p>Dieses Gesetz definiert die Regeln des Visumregimes, die Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung, die Abschiebungsgr\u00fcnde und die Regeln f\u00fcr den internationalen Schutz. Das Gesetz \u00fcber Ausl\u00e4nder und internationalen Schutz wurde im Rahmen der Umsetzung des nationalen Programms zur Angleichung der Gesetzgebung an die Rechtsgrundlage der Europ\u00e4ischen Union verabschiedet. Als bedeutendes Herkunftsland f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum ist das Land aufgrund seiner geografischen Lage und der verbesserten wirtschaftlichen Situation auch zu einem Transit- und Zielland geworden. Dar\u00fcber hinaus hat das Land aufgrund spezifischer Vorf\u00e4lle verschiedene Einwanderungswellen erlebt. Infolgedessen ist die Einwanderung ein langj\u00e4hriger Aspekt des Lebens im Land geworden.<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Staatsb\u00fcrger haben das Recht, einen Antrag auf Fl\u00fcchtlingsstatus, bedingten Fl\u00fcchtlingsstatus, vor\u00fcbergehenden Schutz und subsidi\u00e4ren Schutz zu stellen.<\/p>\n<p>Das Land hat die Genfer Konvention von 1951 angenommen und dabei sein in Artikel 1 vorgesehenes Recht zur Wahl des Anwendungsortes mit der Bedingung der geografischen Beschr\u00e4nkung genutzt. Dementsprechend ist ein bedingter Fl\u00fcchtling eine Person, die internationalen Schutz mit der Absicht beantragt, anschlie\u00dfend in einem Drittland Asyl zu suchen, und aufgrund von Ereignissen au\u00dferhalb europ\u00e4ischer L\u00e4nder den Fl\u00fcchtlingsstatus beansprucht.<\/p>\n<p><em><strong><u>Um den Fl\u00fcchtlingsstatus zu erhalten, muss eine Person:<\/u><\/strong><\/em><\/p>\n<ul>\n<li>Objektive Bef\u00fcrchtungen f\u00fcr ihr Leben und ihre Sicherheit aufgrund bewaffneter Konflikte, humanit\u00e4rer Krisen oder anderer Formen der Verfolgung w\u00e4hrend des Aufenthalts in ihrem Staatsangeh\u00f6rigkeitsland haben.<\/li>\n<li>Sich insbesondere au\u00dferhalb der Grenzen ihres Staatsangeh\u00f6rigkeitslandes befinden.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Anwendbare Einwanderungsvorschriften und Grundlagen des Ausl\u00e4nderrechts Das Ausl\u00e4nderrecht ist der Rechtsbereich, der die Rechte und Pflichten von Ausl\u00e4ndern bei der Ein- und Ausreise sowie dem Aufenthalt in einem Land regelt. Das Ausl\u00e4nderrecht basiert auf verschiedenen Quellen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene verf\u00fcgt jedes Land \u00fcber eine eigene Einwanderungsgesetzgebung. 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