Der Sitz des Schiedsgerichts und das auf einen Vertrag anwendbare Recht sind zwei getrennte rechtliche Entscheidungen: Der Sitz bestimmt das Verfahrensrecht und die staatlichen Gerichte, die das Schiedsverfahren überwachen, das anwendbare Recht entscheidet über die materiellen Rechte aus dem Vertrag. Liegt der Sitz eines Schiedsverfahrens mit Türkei-Bezug in der Türkei, gibt das Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu) den verfahrensrechtlichen Rahmen vor (Artikel 1), und das Schiedsgericht entscheidet in der Sache nach den Rechtsregeln, die die Parteien gewählt haben, mangels Wahl nach dem materiellen Recht des Staates, mit dem die Streitigkeit am engsten verbunden ist (Artikel 12 Buchstabe C). Beides als eine einzige Idee zu behandeln, ist der häufigste Formulierungsfehler, der aus einem sauberen Geschäft einen Zuständigkeitsstreit macht, bevor über die Sache selbst überhaupt verhandelt wird.
Was ist der Unterschied zwischen dem Sitz und dem anwendbaren Recht einer Schiedsklausel?
Der Sitz (auch rechtlicher Ort des Schiedsverfahrens) bestimmt das Verfahrensrecht des Schiedsverfahrens und die staatlichen Gerichte, die es überwachen, den Schiedsspruch aufheben oder vorsorgliche Maßnahmen anordnen; bei einem Schiedsverfahren mit Sitz in der Türkei ist dieses Aufsichtsregime das Gesetz Nr. 4686. Das anwendbare Recht ist das materielle Recht, das auf den Vertrag selbst angewandt wird: In einem internationalen Schiedsverfahren mit Sitz in der Türkei wendet das Schiedsgericht die von den Parteien gewählten Rechtsregeln an (Artikel 12 Buchstabe C des Gesetzes Nr. 4686), und ein türkisches staatliches Gericht beurteilt dieselbe Rechtswahl nach Artikel 24 des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK). Beide sind voneinander unabhängig: Die Parteien können englisches Recht mit einem Sitz in der Türkei vereinbaren oder türkisches Recht mit einem Sitz im Ausland. Der Sitz ist ein Rechtsbegriff und keine Reiseadresse, und er ändert sich nicht dadurch, dass mündliche Verhandlungen an einem anderen Ort stattfinden.
Warum verwechseln Parteien Sitz, anwendbares Recht und Institution?
Die Verwechslung entsteht, wenn drei getrennte Entscheidungen unter dem Druck der Unterzeichnung in einen einzigen Satz gepresst werden. Klauseln werden meist am Ende einer Verhandlung fertiggestellt, wenn die Parteien auf den Abschluss des Geschäfts konzentriert sind und nicht auf die Gestaltung eines Streitbeilegungsmechanismus. Das Ergebnis sind Formulierungen, die aus einer anderen Rechtsordnung übernommen wurden, Mischklauseln, die staatliche Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit vermengen, oder eine Institution, die ohne die dazugehörige rechtliche Struktur genannt wird. Eine Klausel, die eine Stadt, eine Institution und ein anwendbares Recht in einem Atemzug nennt, kann dennoch offenlassen, welches Gericht zuständig ist, welche Regeln das Schiedsverfahren leiten und wie die Klausel auszulegen ist, wenn sich eine Partei widersetzt.
Was legt eine gut aufgebaute Schiedsklausel tatsächlich fest?
Eine schlüssige Schiedsklausel lässt jeden Begriff genau eine Aufgabe erfüllen, ausdrücklich und getrennt. Sie sollte den Sitz, das auf den Vertrag anwendbare Recht, die verwaltende Institution und ihre Regeln, die Verfahrenssprache und die Zahl der Schiedsrichter sowie den Umfang der erfassten Streitigkeiten nennen. Eine von der ICC verwaltete Klausel läuft nach der ICC-Schiedsgerichtsordnung; eine ISTAC-Klausel nach den ISTAC Arbitration Rules des Istanbuler Schiedszentrums; eine Ad-hoc-Klausel übernimmt häufig die UNCITRAL Arbitration Rules. Wer eine Institution nennt, ohne ihre Regeln zu übernehmen, oder Regeln nennt, ohne einen Sitz zu bestimmen, hinterlässt eine Lücke, die eine feindlich gesinnte Gegenpartei austesten wird. Lesen Sie jede Klausel so, als würde die Gegenseite jede Mehrdeutigkeit ausnutzen, denn im Streitfall wird sie es tun.
Wie wirken sich Sitz und anwendbares Recht auf die Vollstreckung des Schiedsspruchs aus?
Der Sitz entscheidet, wo der Schiedsspruch als ergangen gilt; das steuert das Aufhebungsverfahren und, entscheidend, die Anerkennung und Vollstreckung im Ausland. Die grenzüberschreitende Vollstreckung läuft über das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (das New Yorker Übereinkommen), dem die Türkei angehört. Nach Artikel V des New Yorker Übereinkommens kann die Anerkennung eines Schiedsspruchs versagt werden, wenn die Schiedsvereinbarung nach dem Recht, dem die Parteien sie unterstellt haben, oder mangels einer solchen Bestimmung nach dem Recht des Landes, in dem der Schiedsspruch ergangen ist, ungültig ist, oder wenn das Schiedsgericht die Grenzen der Schiedsabrede überschritten hat. Eine Klausel, die beim Sitz oder beim anwendbaren Recht vage bleibt, erweitert genau diese Versagungsgründe. In der Türkei wird ein ausländischer Schiedsspruch zunächst auf Antrag vom Gericht erster Instanz (asliye mahkemesi) für vollstreckbar erklärt (tenfiz, Artikel 60 bis 63 des Gesetzes Nr. 5718): Zuständig ist das Gericht, das die Parteien schriftlich vereinbart haben, sonst das Gericht am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Ort des Vermögens der unterlegenen Partei in der Türkei (Artikel 60 Absatz 2), und die Versagungsgründe stehen in Artikel 62. Nach der Vollstreckbarerklärung wird der Schiedsspruch wie ein Urteil eines türkischen Gerichts vollstreckt (Artikel 61 Absatz 2 und Artikel 57 Absatz 1), über die Vollstreckungsämter (icra daireleri) nach dem Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 (İcra ve İflas Kanunu).
Sitz und anwendbares Recht im direkten Vergleich
| Frage | Sitz des Schiedsgerichts | Auf den Vertrag anwendbares Recht |
|---|---|---|
| Was es bestimmt | Verfahrensrecht des Schiedsverfahrens und die überwachenden Gerichte | Materielle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag |
| Typischer türkischer Anknüpfungspunkt | Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Sitz in der Türkei) | Rechtswahl der Parteien, vom Schiedsgericht nach Artikel 12 Buchstabe C des Gesetzes Nr. 4686 angewandt, von einem türkischen Gericht nach Artikel 24 des Gesetzes Nr. 5718 |
| Wirkung auf den Schiedsspruch | Legt fest, wo der Schiedsspruch ergeht und wo er aufgehoben werden kann | Entscheidet, wer in der Sache obsiegt |
| Verbindung zur Vollstreckung | Steuert die Anerkennung im Ausland nach dem New Yorker Übereinkommen | Wird nach Artikel V geprüft, wenn die Vereinbarung angegriffen wird |
| Ändert der Verhandlungsort etwas? | Nein, der Sitz ist eine rechtliche Bestimmung | Nein, es ist die ausdrückliche Wahl der Parteien |
Was tun mit einer Klausel, die bereits unterzeichnet ist oder noch im Entwurf steht?
Ist die Klausel noch nicht unterzeichnet, korrigieren Sie sie jetzt: Trennen Sie Sitz, anwendbares Recht und Institution in eigene Bestimmungen, übernehmen Sie ein benanntes Regelwerk und streichen Sie jeden parallelen Verweis auf die ordentlichen Gerichte, der der Schiedsvereinbarung widerspricht. Ist die Klausel bereits unterzeichnet, geht es um eine Risikoanalyse und nicht um Wunschauslegung. Dann lauten die Fragen, was sich vertreten lässt, was ein Schiedsgericht oder ein staatliches Gericht voraussichtlich bestätigen wird und wo die ersten Reibungen im Verfahren entstehen. Bei Verträgen mit Türkei-Bezug wird diese Prüfung am Gesetz Nr. 4686 und am Gesetz Nr. 5718 gemessen, und sie sollte erfolgen, bevor sich ein Streit verfestigt, nicht erst, wenn eine Schiedsklage eingeht.
Welche Unterlagen sollten Sie vor einer Prüfung der Klausel zusammenstellen?
Eine gezielte Prüfung trennt, was bereits belegt ist, von dem, was noch bewiesen werden muss. Für die Beurteilung von Sitz, anwendbarem Recht und Schiedsklausel stellen Sie Folgendes zusammen:
- den Entwurf oder die unterzeichnete Schiedsklausel selbst, in ihrer endgültig unterzeichneten Fassung
- den Hauptvertrag mit seinen Bestimmungen über das anwendbare Recht und die Streitbeilegung
- Nebenabreden, Term Sheets oder Verhandlungsentwürfe, die den Wortlaut zum Forum beeinflussen
- den Verweis auf die Institution und das tatsächlich genannte Regelwerk, falls vorhanden
- Tatsachen, die zeigen, wo sich der Streit und das Vollstreckungsrisiko voraussichtlich konzentrieren
- bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Vollmachten, beglaubigte Übersetzungen sowie Apostille oder konsularische Legalisation ausländischer Urkunden
Häufige Fragen
Bestimmt das auf den Vertrag anwendbare Recht automatisch den Sitz?
Nein. Das anwendbare Recht und der Sitz sind unabhängige Entscheidungen und dürfen nie als eine einzige Antwort unterstellt werden. Die Parteien können wirksam ein Recht für den materiellen Inhalt des Vertrags und einen anderen rechtlichen Ort als Sitz wählen. Nach Artikel 12 Buchstabe C des Gesetzes Nr. 4686 wendet das Schiedsgericht die von den Parteien für die Sache gewählten Rechtsregeln an; der Sitz ist nach Artikel 9 eine eigene Wahl der Parteien oder ihrer Institution und wird mangels Vereinbarung vom Schiedsgericht bestimmt. Die Wahl des materiellen Rechts legt den Sitz daher nicht fest.
Genügt es, in der Klausel eine Stadt zu nennen?
Für sich allein nicht. Die Nennung einer Stadt kann auf den gewollten Sitz hinweisen, doch die Klausel braucht weiterhin einen schlüssigen Wortlaut zur Institution, zu den anwendbaren Regeln, zum Umfang der schiedsfähigen Streitigkeiten und zum anwendbaren Recht. Ein bloßer Städtename kann offenlassen, ob diese Stadt der rechtliche Sitz oder nur ein Verhandlungsort ist, und das sind verschiedene Begriffe. Genau diese Mehrdeutigkeit nutzt eine sich widersetzende Partei, um die Vereinbarung als mangelhaft darzustellen.
Kann eine schlecht formulierte Schiedsklausel dennoch verwendet werden?
Manchmal ja, doch die Kosten der Mehrdeutigkeit zeigen sich in Zuständigkeitsstreitigkeiten, Aufhebungsargumenten und Verzögerungen, bevor über die Sache überhaupt verhandelt wird. Eine mangelhafte Klausel kann zudem die Versagungsgründe nach Artikel V des New Yorker Übereinkommens erweitern, wenn der Schiedsspruch später zur Vollstreckung ins Ausland gebracht wird. Solange die Klausel noch geändert werden kann, ist ihre Korrektur jetzt weit günstiger als ein späterer Streit über ihre Bedeutung.
Ändert sich der Sitz, wenn die Verhandlungen in einem anderen Land stattfinden?
Nein. Der Sitz ist eine rechtliche Bestimmung, die unabhängig davon feststeht, wo Verhandlungen tatsächlich stattfinden. Schiedsgerichte halten Verhandlungen ab oder erheben Beweise regelmäßig an zweckmäßigen Orten, ohne den Sitz zu verlegen. Die überwachenden Gerichte, das Aufhebungsregime und das Verfahrensrecht bleiben die des vereinbarten Sitzes, bei einem Schiedsverfahren mit Sitz in der Türkei also der Rahmen des Gesetzes Nr. 4686.
Wo sich die richtige Struktur auszahlt
Sitz, anwendbares Recht und Institution schon bei der Formulierung richtig festzulegen, macht einen Schiedsspruch vollstreckbar und einen Streit beherrschbar. Unser Team gestaltet grenzüberschreitende Klauseln und prüft sie auf ihre Belastbarkeit, analysiert das Risiko bereits unterzeichneter Klauseln und stimmt die Schritte nach türkischem Recht mit ausländischen Rechtsberatern ab. Um eine Klausel zu prüfen oder neu aufzubauen, bevor sie auf die Probe gestellt wird, sehen Sie unsere Leistungen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Schreiben Sie uns, welches Recht und welcher Sitz in Ihrer Klausel stehen und ob schon ein Streit läuft, auf WhatsApp unter +90 530 127 59 35 oder an info@serkalaw.com.
Zu verwandten Fragen der Formulierung und Vollstreckung lesen Sie unsere Beiträge zu häufigen Fehlern bei der Formulierung von Schiedsklauseln, zur Wahl zwischen ICC und ISTAC und zur Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche nach dem New Yorker Übereinkommen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Türkisches Recht; lassen Sie Ihre konkrete Lage von qualifizierter anwaltlicher Beratung prüfen.