Ein ausländischer Schiedsspruch wird in der Türkei im Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958 vollstreckt, dem die Türkei angehört; Artikel V des Übereinkommens enthält die abschließende Liste der Gründe, aus denen ein türkisches Gericht die Vollstreckung versagen darf. Wo das Übereinkommen nicht gilt, greifen als Auffangregelung die Artikel 60 bis 63 des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht (MÖHUK). Die verfahrensmäßige Führung der Sache folgt dem Zivilprozessgesetz Nr. 6100 (Hukuk Muhakemeleri Kanunu), und ist der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt, wird er wie ein inländisches Gerichtsurteil nach dem Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 (İcra ve İflas Kanunu) vollstreckt.
Für einen ausländischen Gläubiger lautet die praktische Wahrheit: Ein Schiedsspruch wird erst dann zu einem wirtschaftlichen Ergebnis, wenn er dieses Anerkennungsstadium übersteht und das Vermögen des Schuldners erreicht. Die Arbeit, die darüber entscheidet, beginnt lange bevor der Schiedsspruch existiert, nämlich in der Art, wie die Verfahrensakte des Schiedsverfahrens aufgebaut wird.
Was bedeutet die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in der Türkei tatsächlich?
Vollstreckung bedeutet, ein türkisches Gericht zu ersuchen, einen ausländischen Schiedsspruch anzuerkennen und ihn für vollstreckbar zu erklären (tenfiz), damit er gegen in der Türkei belegenes Vermögen vollstreckt werden kann. Die Anerkennung nach dem New Yorker Übereinkommen ist keine neue Verhandlung des Streits. Das türkische Gericht prüft weder die Sache noch die Richtigkeit der Begründung der Schiedsrichter. Es prüft nur, ob einer der Versagungsgründe des Artikels V vorliegt und ob der Schiedsspruch gegen die türkische öffentliche Ordnung verstößt.
Diese enge Prüfung ist der zentrale Vorteil des Schiedsverfahrens gegenüber einem Prozess vor ausländischen Gerichten für Parteien grenzüberschreitender Geschäfte. Ein ausländisches Urteil trifft in der Türkei auf eine weitere Vollstreckbarkeitsprüfung, während ein Schiedsspruch nach dem New Yorker Übereinkommen durch ein bewusst begrenztes Tor eintritt. Die Kehrseite: Die wenigen verfügbaren Einwendungen können, einmal ausgelöst, einen ansonsten starken Schiedsspruch zu Fall bringen, sodass der Wert des Erfolgs von der Qualität der Verfahrensakte bestimmt wird und nicht von der Höhe des Anspruchs.
Welches Recht gilt für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in der Türkei?
Das maßgebliche Instrument ist das Übereinkommen von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (das New Yorker Übereinkommen), das die Türkei ratifiziert hat und das auf Schiedssprüche anzuwenden ist, die im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind. Artikel V des Übereinkommens enthält die abschließenden Versagungsgründe, und dies sind die einzigen Türen, die ein sich widersetzender Schuldner benutzen kann.
Wo das Übereinkommen einen bestimmten Schiedsspruch nicht erfasst, liefert das Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht die innerstaatlichen Regeln über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. In der Türkei ergangene Schiedssprüche bilden eine eigene Kategorie nach dem Gesetz Nr. 4686 über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit (Milletlerarası Tahkim Kanunu), und die Grenze zwischen einem inländischen internationalen Schiedsspruch und einem wirklich ausländischen Schiedsspruch entscheidet, welches Regime und welcher Aufhebungsweg gilt. Diese Grenze falsch zu lesen, ist einer der häufigsten und teuersten frühen Fehler, weshalb Vollstreckungsstrategie und Schiedsklausel gemeinsam gestaltet werden sollten. Siehe unseren Beitrag zum Unterschied zwischen Sitz und anwendbarem Recht in einer Schiedsklausel.
Aus welchen Gründen kann ein türkisches Gericht die Vollstreckung versagen?
Ein türkisches Gericht darf die Vollstreckung nur aus den in Artikel V des New Yorker Übereinkommens aufgeführten Gründen versagen, dazu kommt der Vorbehalt der öffentlichen Ordnung. Es gibt keine allgemeine Befugnis, die Vollstreckung zu versagen, nur weil das Gericht anders entschieden hätte. Die anerkannten Kategorien sind eng, und die Beweislast für die meisten von ihnen trägt die Partei, die sich der Vollstreckung widersetzt.
- Ungültigkeit der Schiedsvereinbarung oder fehlende Fähigkeit nach dem Recht, das die Parteien gewählt haben, oder nach dem Recht des Sitzes.
- Ein schwerer Mangel des rechtlichen Gehörs, etwa wenn eine Partei von dem Verfahren oder von der Bestellung eines Schiedsrichters nicht gehörig in Kenntnis gesetzt wurde oder ihre Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht geltend machen konnte.
- Der Schiedsspruch entscheidet über Fragen jenseits der Grenzen der Schiedsabrede (Überschreitung des Auftrags).
- Eine unregelmäßige Bildung des Schiedsgerichts oder ein Verfahren, das der Vereinbarung der Parteien widerspricht.
- Der Schiedsspruch ist noch nicht verbindlich oder wurde von einer zuständigen Behörde am Sitz aufgehoben oder in seinen Wirkungen einstweilen gehemmt.
- Der Gegenstand ist nach türkischem Recht nicht schiedsfähig, oder die Anerkennung würde der türkischen öffentlichen Ordnung widersprechen.
Die öffentliche Ordnung ist der Grund, der am häufigsten erhoben und am häufigsten missverstanden wird. Türkische Gerichte wenden ihn restriktiv an, als schmalen Schutz gegen Schiedssprüche, die grundlegende Prinzipien der Rechtsordnung verletzen, und nicht als Hintertür, um die Sache neu zu verhandeln. Ein Antragsgegner, der jede geschäftliche Beschwerde als Frage der öffentlichen Ordnung behandelt, verschwendet meist die eine Einwendung, die hätte greifen können.
Wie läuft das Vollstreckungsverfahren Schritt für Schritt ab?
Die Vollstreckung beginnt mit einem Antrag an das zuständige türkische Zivilgericht erster Instanz (asliye hukuk mahkemesi) auf eine Entscheidung, die den ausländischen Schiedsspruch anerkennt und für vollstreckbar erklärt. Das Verfahren ist kontradiktorisch: Dem Schuldner wird zugestellt, er kann die Gründe des Artikels V erheben, und das Gericht entscheidet über die Vollstreckbarkeit und nicht über den zugrunde liegenden Streit. Das Gericht prüft die formellen Voraussetzungen, hört die begrenzten Einwendungen und erteilt oder versagt die Vollstreckbarerklärung.
Ist die Vollstreckbarerklärung erteilt und rechtskräftig, wird der Schiedsspruch wie ein inländisches Urteil behandelt und im Vollstreckungsverfahren nach dem Zwangsvollstreckungs- und Konkursgesetz Nr. 2004 vollstreckt; so werden Bankkonten, Forderungen, Grundstücke und anderes Vermögen in der Türkei erreicht. Weil der Schuldner den Anspruch oft kommen sieht, zählen Sichtbarkeit des Vermögens und Zeitpunkt ebenso viel wie die rechtlichen Gründe, und vorläufige oder sichernde Maßnahmen können früh nötig sein, um zu verhindern, dass Werte verschoben werden. Die realistische Reihenfolge lautet zuerst Anerkennung, dann Vollstreckung, dann Beitreibung, und jede Stufe hat ihre eigenen Druckpunkte.
Welche Unterlagen braucht man, um einen ausländischen Schiedsspruch in der Türkei zu vollstrecken?
Das New Yorker Übereinkommen legt das zentrale Urkundenerfordernis fest: Die Partei, die die Vollstreckung betreibt, muss die gehörig beglaubigte (legalisierte) Urschrift des Schiedsspruchs oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift sowie die Urschrift der Schiedsvereinbarung oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift vorlegen. Sind diese nicht in türkischer Sprache abgefasst, sind beglaubigte Übersetzungen erforderlich, und je nach Herkunftsland brauchen die Urkunden eine Apostille oder eine konsularische Legalisation, bevor sie angenommen werden.
- Die beglaubigte Urschrift des Schiedsspruchs oder eine beglaubigte Abschrift.
- Die Schiedsvereinbarung oder den Wortlaut der Klausel, als Urschrift oder beglaubigte Abschrift.
- Beglaubigte türkische Übersetzungen des Schiedsspruchs und der Vereinbarung, wenn die Urschriften in einer anderen Sprache abgefasst sind.
- Apostille oder konsularische Legalisation, wie sie das Herkunftsland verlangt.
- Die Verfahrensakte, Mitteilungen und Zustellungsnachweise, die jede Einwendung wegen mangelnden rechtlichen Gehörs nach Artikel V beantworten.
- Eine Vollmacht, die türkische Anwälte zum Handeln berechtigt, und eine Übersicht über das Vermögen der Gegenpartei für die Vollstreckungsphase.
Eine Akte, die jeden Versagungsgrund mit einer bestimmten Urkunde verknüpft, entkräftet Einwendungen, bevor die Verhandlung sich um sie dreht. Die meisten Vollstreckungsstreitigkeiten in der Türkei werden daran gewonnen oder verloren, ob die Zustellungsakte und die Beglaubigung des Schiedsspruchs sauber sind, und nicht an großen Rechtsargumenten.
Wie lange dauert die Vollstreckung, und was beeinflusst den Zeitrahmen?
Es gibt keine einheitliche feste gesetzliche Dauer. Der realistische Zeitrahmen hängt davon ab, ob der Schuldner eine ernsthafte Verteidigung nach Artikel V führt, ob Übersetzungen und Legalisation bei Antragstellung in Ordnung sind, von der Auslastung des zuständigen Gerichts und davon, ob gegen die erstinstanzliche Vollstreckbarerklärung ein Rechtsmittel eingelegt wird. Ein gut vorbereiteter Antrag ohne Widerspruch kommt deutlich schneller voran als einer, dem eine umfassende Anfechtung wegen öffentlicher Ordnung und rechtlichen Gehörs entgegensteht.
Zwei zeitliche Hebel liegen in der Hand des Gläubigers. Der erste ist, die Urkundenakte vor der Antragstellung vollständig vorzubereiten, damit das Gericht nicht wegen fehlender Übersetzungen oder Legalisation vertagt. Der zweite ist, das Vermögen des Schuldners früh durch vorläufige oder sichernde Maßnahmen zu sichern, damit die Monate der Anerkennung nicht die Monate werden, in denen der Schuldner Geld außer Reichweite bringt.
Schiedsverfahren oder Prozess vor ausländischen Gerichten für die grenzüberschreitende Vollstreckung in der Türkei?
Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Vollstreckung in der Türkei erwartet, gehen ein Schiedsspruch und ein ausländisches Gerichtsurteil durch verschiedene Tore. Das New Yorker Übereinkommen gibt Schiedssprüchen eine enge, vorhersehbare Liste von Versagungsgründen nach Artikel V, während ein ausländisches Urteil nach den weiteren Voraussetzungen des Gesetzes Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht anerkannt wird. Die Tabelle ordnet die praktische Entscheidung; ein Ergebnis verspricht sie nicht.
| Faktor | Ausländischer Schiedsspruch | Ausländisches Gerichtsurteil |
|---|---|---|
| Maßgebliches Anerkennungsregime | New Yorker Übereinkommen (Gründe nach Art. V) | Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht |
| Umfang der Prüfung durch das türkische Gericht | Eng, abschließende Liste von Versagungsgründen, keine Prüfung in der Sache | Weitere Voraussetzungen, einschließlich Prüfung der Gegenseitigkeit |
| Grenzüberschreitende Vorhersehbarkeit | Hoch in vielen Vertragsstaaten | Je nach Herkunftsland und Vertragslage unterschiedlich |
| Wo es entschieden wird | Weitgehend durch Schiedsklausel und Sitz festgelegt | Abhängig vom ausländischen Forum und seinem Urteil |
Die Entscheidung fällt selten erst bei der Vollstreckung. Sie fällt, wenn der Vertrag unterzeichnet und die Streitbeilegungsklausel formuliert wird. Eine Klausel, die einen sinnvollen Sitz und eine funktionsfähige Institution wählt, macht eine spätere Vollstreckung nach dem New Yorker Übereinkommen in der Türkei einfach, weshalb Klauselgestaltung und Vollstreckungsplanung in dasselbe Gespräch gehören. Vergleichen Sie ICC- und ISTAC-Schiedsverfahren bei Streitigkeiten mit Türkei-Bezug und prüfen Sie die häufigen Fehler bei der Formulierung von Schiedsklauseln, die später die Vollstreckung blockieren.
Was sind die Hauptrisiken für Gläubiger und Schuldner?
Für den Gläubiger ist das größte Risiko eine Verfahrensakte, die ohne Blick auf die Anerkennung aufgebaut wurde: eine lückenhafte Zustellungskette, ein nicht beglaubigter Schiedsspruch, fehlende oder schwache Übersetzungen oder eine Vermögensübersicht, die erst nach Abschluss der Sachphase erstellt wird. Bis dahin hatte der Schuldner Zeit zu reagieren. Ein zweites Risiko ist ein Aufhebungsangriff am Sitz, denn ein Schiedsspruch, der dort, wo er ergangen ist, aufgehoben oder in seinen Wirkungen einstweilen gehemmt wurde, kann nach Artikel V von der Vollstreckung ausgeschlossen werden.
Für den Schuldner oder Antragsgegner verläuft das Risiko umgekehrt. Ist die Türkei ein realistischer Vollstreckungsort, muss die Verteidigungsstrategie erfasst werden, bevor der Gläubiger den Antrag stellt, und dabei zwischen den Einwendungen, die nach Artikel V wirklich verfügbar sind, und bloß taktischen unterschieden werden. Jede Beschwerde als Frage der öffentlichen Ordnung zu behandeln oder einen aussichtslosen Aufhebungsantrag zu stellen, erhöht meist die Kosten, ohne das Ergebnis zu ändern. Beiden Seiten ist gedient, wenn sie ihre Haltung gegenüber der Türkei während des Verfahrens festlegen und nicht erst, wenn der Schiedsspruch vorliegt.
Häufige Fragen
Reicht ein starker Schiedsspruch, um in der Türkei Vermögen beizutreiben?
Nein. Auch ein günstiger Schiedsspruch muss die Anerkennung nach dem New Yorker Übereinkommen bestehen und jede Einwendung nach Artikel V überstehen, bevor ein türkisches Gericht ihn für vollstreckbar erklärt. Selbst dann hängt die Beitreibung davon ab, das Vermögen des Schuldners zu finden und zu handeln, bevor es verschoben wird. Eine saubere Zustellungsakte, ein beglaubigter Schiedsspruch und eine frühe Vermögensübersicht zählen ebenso viel wie die Stärke der Begründung.
Kann ein ausländisches Unternehmen in der Türkei vollstrecken, ohne dorthin zu reisen?
In den meisten Fällen ja. Eine ordnungsgemäß ausgestellte Vollmacht erlaubt es türkischen Anwälten, den Anerkennungsantrag zu stellen, an den Verhandlungen teilzunehmen und die Vollstreckungsphase zu führen. Der ausländische Mandant muss den beglaubigten Schiedsspruch, die Schiedsvereinbarung und beglaubigte Übersetzungen mit Apostille oder Legalisation, wo erforderlich, liefern. Die persönliche Anwesenheit der ausländischen Partei ist für das Verfahren selbst selten nötig.
Kann ein türkisches Gericht die Sache selbst prüfen?
Nein. Die Anerkennung nach dem New Yorker Übereinkommen ist kein Rechtsmittel und keine neue Verhandlung. Das türkische Gericht beurteilt nicht, ob die Schiedsrichter Sachverhalt oder Recht richtig entschieden haben. Seine Prüfung ist auf die abschließenden Versagungsgründe des Artikels V beschränkt und darauf, ob die Vollstreckung die türkische öffentliche Ordnung verletzen würde, die Gerichte restriktiv und nicht als Weg zurück in die Sache anwenden.
Was geschieht, wenn der Schiedsspruch am Sitz des Schiedsverfahrens angegriffen wird?
Ein Schiedsspruch, der von einer zuständigen Behörde am Sitz aufgehoben oder in seinen Wirkungen einstweilen gehemmt wurde, kann nach Artikel V des New Yorker Übereinkommens von der Vollstreckung ausgeschlossen werden. Ein anhängiger Aufhebungsantrag hält die Vollstreckung nicht automatisch an, doch ein türkisches Gericht kann das Parallelverfahren berücksichtigen. Deshalb sollten Gläubiger das Aufhebungsrisiko am Sitz beobachten und Schuldner früh prüfen, ob ein echter Aufhebungsgrund besteht oder nur eine Verzögerungstaktik.
Planen Sie die Vollstreckung vor dem Schiedsspruch, nicht danach
Die Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs in der Türkei wird entschieden, lange bevor der Anerkennungsantrag gestellt wird: in der Schiedsklausel, beim Sitz, in der Zustellungsakte und in der Vermögensübersicht. Unser Team richtet die Strategie in der Sache an der Durchsetzbarkeit aus, damit der spätere Schiedsspruch so gebaut ist, dass er Artikel V übersteht und reales Vermögen erreicht. Um einen grenzüberschreitenden Vollstreckungsplan aufzustellen oder einen vorhandenen Schiedsspruch auf seine Belastbarkeit zu prüfen, arbeiten Sie mit unserem Team für internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Vollstreckung von Schiedssprüchen. Die Kanzlei braucht dafür den Schiedsspruch, den Sitz des Schiedsgerichts und das, was Sie über das Vermögen des Schuldners in der Türkei wissen; schreiben Sie uns auf WhatsApp unter +90 530 127 59 35 oder an info@serkalaw.com.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Türkisches Recht; lassen Sie Ihre konkrete Lage von qualifizierter anwaltlicher Beratung prüfen.