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Unternehmensgründung in der Türkei

Rechtsanwalt Av. Serkan KARA, Serka Law Firm
Zuletzt aktualisiert: 14. Juni 2026

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei verschafft ausländischen Investoren ein vollständig in ihrem Eigentum stehendes Betriebsvehikel, das dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 unterliegt. Wir strukturieren die Gesellschaft, erstellen und legalisieren die Gesellschaftsakte, führen die Anmeldung beim Register und die steuerliche Anmeldung durch und stimmen die Gründung mit jedem Aufenthalts-, Arbeitserlaubnis- oder Investitionsmigrationsziel ab, das die Gesellschafter verfolgen. Diese Seite legt das Recht, den Ablauf, den realistischen Zeitrahmen und Kostenrahmen sowie die Entscheidungen dar, die bestimmen, ob ein Unternehmen so aufgebaut ist, dass es betrieben werden kann, oder lediglich registriert wird.

Was umfasst die Gründung eines Unternehmens in der Türkei?

Die Gründung eines Unternehmens in der Türkei bedeutet die Errichtung einer juristischen Person nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102 und ihre Eintragung in das Handelsregister über das zentrale MERSIS-System. Die Kernabfolge: die Steuernummer jedes ausländischen Gründers, die Wahl der Gesellschaftsform, die Satzung in MERSIS und die Beglaubigung der Unterschriften der Gründer, die Kapitaleinzahlung, wo die Form sie verlangt, die Eintragung und die Unterschriftserklärungen der Vertreter. Ausländische Gründer unterliegen denselben Regeln wie inländische Investoren (Leitfaden des Handelsministeriums), da das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 die Gleichbehandlung gewährt und 100 Prozent ausländisches Eigentum erlaubt, soweit kein internationales Abkommen und kein Sondergesetz etwas anderes bestimmt (Artikel 3(a)). Der Unterschied liegt in den Unterlagen: die Steuernummer, die das Finanzamt dem ausländischen Gründer erteilt, bevor MERSIS ihn erfasst, und der beglaubigte und übersetzte Registerauszug einer ausländischen Gesellschafterin.

Welche Gesellschaftsform sollte ein ausländischer Investor wählen?

Die meisten ausländischen Investoren wählen eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (limited şirket) für ein eng gehaltenes Betriebsgeschäft oder eine Aktiengesellschaft (anonim şirket) für kapitalgeführte oder investitionsgetriebene Strukturen. Beide gewähren eine beschränkte Haftung und beide unterliegen dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102. Die Wahl hängt von der Unternehmensführung, der Mechanik der Anteilsübertragung, den Kapitalplänen und der Ausstiegsstrategie ab und nicht davon, welche Form häufiger ist.

GesellschaftAm besten geeignet fürWesentliches rechtliches Merkmal
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Gründergeführte und eng gehaltene BetriebsgeschäfteAnteilsübertragungen erfordern eine notarielle Urkunde und eine Eintragung im Handelsregister, was die Liquidität begrenzt, aber die Kontrolle verstärkt
Aktiengesellschaft (AG)Größere Kapitalstrukturen, Investoreneintritt und künftige öffentliche oder private PlatzierungAnteile lassen sich freier übertragen; die Kapitalregeln sind strenger, und der Verwaltungsrat kann aus einer Person bestehen (Artikel 359(1))
ZweigniederlassungEine ausländische Muttergesellschaft, die direkt ohne eine neue lokale Gesellschafterbasis tätig istKeine eigene Rechtspersönlichkeit; die Muttergesellschaft trägt die Haftung und reicht Unterlagen der Muttergesellschaft ein
Verbindungsbüro (Repräsentanz)Marktpräsenz ohne kommerzielle TätigkeitDie zulässige Tätigkeit ist auf nicht handelsbezogene Funktionen wie Forschung und Werbung beschränkt

Eine Anteilsübertragung in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss vor einem türkischen Notar vollzogen und im Handelsregister eingetragen werden, während sich Aktien einer Aktiengesellschaft mit größerer Freiheit bewegen. Dieser eine Unterschied treibt die meisten Entscheidungen über die Gesellschaftsform für Investoren, die planen, Partner aufzunehmen oder später zu verkaufen.

Wie verläuft der Gründungsprozess Schritt für Schritt?

Der Gründungsprozess verläuft durch eine feste administrative Abfolge, und die Reihenfolge ist wichtig, weil jeder Schritt von den im vorhergehenden erstellten Dokumenten abhängt. Eine saubere Akte bewegt sich kontinuierlich; eine Akte mit fehlenden ausländischen Dokumenten gerät bei der ersten Abhängigkeit ins Stocken.

  1. Namensreservierung und Entscheidung über die Gesellschaftsform. Bestätigen Sie die Namensverfügbarkeit über das zentrale Registersystem MERSIS und legen Sie die Gesellschaftsform, den Gegenstand und die Beteiligungsstruktur fest.
  2. Satzung. Entwerfen Sie die Satzung in MERSIS passend zum Gesellschafterplan; die Gründer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterzeichnen vor dem befugten Personal des Handelsregisteramts, die Gründer einer Aktiengesellschaft lassen ihre Unterschriften beim Register oder bei einem Notar beglaubigen (Artikel 585 und 335 des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102).
  3. Kapital und Bank. Eine Aktiengesellschaft zahlt vor der Eintragung ein Viertel ihres Bareinlagekapitals auf ein Konto auf den Namen der Gesellschaft in Gründung ein, das die Bank nur auf das Schreiben des Registers an die Gesellschaft auszahlt (Artikel 344 und 345); eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlt vor der Eintragung nichts und ihr Bareinlagekapital binnen vierundzwanzig Monaten danach (Artikel 585).
  4. Anmeldung beim Handelsregister. Melden Sie das Unternehmen beim Handelsregisteramt am Sitz der Gesellschaft an, das dem Unternehmen seine rechtliche Existenz und den Eintrag im Handelsregisteranzeiger verleiht.
  5. Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Anmeldung. Erlangen Sie die Steueridentifikationsnummer, melden Sie das Unternehmen beim Finanzamt an und melden Sie es vor Einstellungen bei der Sozialversicherung an.
  6. Unterschriftszirkular und Lizenzen. Stellen Sie das Unterschriftszirkular aus und sichern Sie alle tätigkeitsspezifischen Lizenzen, bevor das Unternehmen Verträge unterzeichnet oder Mittel erhält.

Wie lange dauert die Gründung eines Unternehmens in der Türkei?

Der Leitfaden des Handelsministeriums nennt eine Gründung innerhalb einer Stunde, sobald die erforderlichen Unterlagen beim Handelsregisteramt vorliegen; die Zeit vergeht davor, mit der Steuernummer jedes ausländischen Gründers und der Beglaubigung und Übersetzung der Unterlagen aus dem Ausland. Verzögerungen entstehen durch Dokumente aus ausländischer Quelle, die noch eine Übersetzung, notarielle Beurkundung oder Apostille-Legalisierung benötigen, durch ungeklärte Vereinbarungen über eine eingetragene Geschäftsadresse sowie durch den Ablauf der Vollmacht, wenn Gesellschafter aus dem Ausland unterzeichnen. Die rechtliche Arbeit, die Verzögerungen verhindert, geschieht vor der Anmeldung, nicht danach.

Was kostet die Gründung eines Unternehmens in der Türkei?

Die Gesamtkosten der Gründung kombinieren amtliche Gebühren mit Honoraren, und sie variieren mit der Gesellschaftsform, der Kapitalhöhe und der Dokumentenkomplexität. Amtliche und Drittkosten umfassen den Anteil der Wettbewerbsbehörde (vier Zehntausendstel des Kapitals), die Register- und Anzeigergebühren der Kammer, Notargebühren, wo eine Urkunde notariell beglaubigt wird, beglaubigte Übersetzung und Apostille oder konsularische Legalisation ausländischer Dokumente sowie die buchhalterische Einrichtung.

Welche Dokumente sind zur Eintragung eines Unternehmens erforderlich?

Die Unternehmenseintragung erfordert eine Dokumentation zu Identität, Struktur und Kapital, mit zusätzlicher Legalisierung, wo ausländische Gesellschafter oder Muttergesellschaften beteiligt sind. Die Standardakte umfasst:

  • Reisepässe oder Identitätsunterlagen für jeden Gesellschafter und Geschäftsführer.
  • Firmenname, Geschäftsgegenstand, eingetragene Adresse und die vollständige Beteiligungsstruktur.
  • Satzung, Steuerangaben sowie Bank- oder Kapitalunterlagen.
  • Notariell beurkundete, übersetzte und apostille-legalisierte Unternehmensdokumente, wo eine ausländische Gesellschaft oder eine ausländische natürliche Person Gesellschafter ist.
  • Ein Mietvertrag für die eingetragene Adresse oder ein gleichwertiger Nachweis des physischen Sitzes des Unternehmens.

Welche Steuern und laufenden Pflichten gelten nach der Gründung?

Ein türkisches Unternehmen trägt von dem Moment an, in dem es aktiv ist, Pflichten zur Körperschaftsteuer, Mehrwertsteuer, Sozialversicherung und gesetzlichen Berichterstattung. Die Körperschaftsteuer gilt für Unternehmensgewinne, die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen zum geltenden Satz, und Arbeitgeber leisten Sozialversicherungsbeiträge für das Personal. Unternehmen müssen gesetzliche Bücher führen, periodische und jährliche Erklärungen einreichen, Tätigkeitslizenzen fristgerecht erneuern und die arbeitsrechtlichen Pflichten nach dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 beachten. Diese Pflichten von Tag eins an als routinemäßige Compliance zu behandeln ist günstiger als das Korrigieren von Versäumnissen während einer Prüfung.

Kann die Unternehmensgründung zu türkischem Aufenthalt oder Staatsbürgerschaft führen?

Ja, aber über getrennte Erlaubnisse. Die Gründung eines Geschäfts ist ein Grund für eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis (Artikel 31(1)(c) des Gesetzes über Ausländer und internationalen Schutz Nr. 6458), die Leitung der Gesellschaft verlangt aber eine Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz über internationale Arbeitskräfte Nr. 6735, weil eine Aufenthaltserlaubnis kein Recht zur Arbeit gibt (Artikel 12(1)). Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit prüft den Antrag nach seinen veröffentlichten Kriterien: für einen im laufenden Jahr gegründeten Betrieb ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 Lira und fünf türkische Staatsangehörige je Ausländer (Kriterien A.1.1 und A.2.1); ein ausländischer Gesellschafter wird nach eigener Einlage von mindestens 500.000 Lira und einem Anteil von mindestens 20 Prozent beurteilt, es sei denn, sein Kapitalanteil erreicht 100.000 US-Dollar (C.1.1 und C.1.2). Eine Investition in Sachanlagen von mindestens 500.000 US-Dollar oder die Beschäftigung von mindestens 50 Personen kann den Inhaber zur Staatsbürgerschaft führen (Durchführungsverordnung zum türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz, Artikel 20(2)(a) und (c)). Die Unternehmensstruktur, die Rolle jeder ausländischen natürlichen Person und das Investitionsmigrationsziel sollten von Anfang an gemeinsam gestaltet werden, denn das nachträgliche Aufsetzen einer Einwanderungsstrategie auf ein ohne sie aufgebautes Unternehmen erzwingt in der Regel eine Umstrukturierung. Wir koordinieren die Unternehmens- und Einwanderungsakten parallel, wenn ein Mandant beide Ziele verfolgt.

Was sind die wichtigsten Risiken und Ablehnungspunkte?

Die meisten gescheiterten oder ins Stocken geratenen Gründungen lassen sich auf eine kleine Reihe vermeidbarer Fehler zurückführen. Die wiederkehrenden sind:

  • Die Wahl einer Gesellschaftsform, weil sie häufig ist, anstatt weil sie zum Gesellschafter- und Ausstiegsplan passt.
  • Das Unterschätzen, wie sehr Register-, Steuer-, Bank- und Einwanderungsschritte voneinander abhängen.
  • Der Beginn des Prozesses, bevor ausländische Dokumente ordnungsgemäß übersetzt, notariell beurkundet und legalisiert sind.
  • Die Behandlung der Eintragung als Abschluss, bevor die steuerliche, bankseitige und operative Anmeldung tatsächlich nutzbar sind.

Ein vermögensbasierter Markteintritt, der ein bestehendes Geschäft erwirbt, anstatt neu zu gründen, birgt eine gesonderte Exponierung: Nach dem türkischen Obligationengesetzbuch Nr. 6098 kann ein Käufer eines fortgeführten Unternehmens für einen definierten Zeitraum nach Bekanntgabe der Übertragung weiterhin gesamtschuldnerisch für die Schulden des Verkäufers haften, und Arbeitsverträge können nach dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 auf den Käufer übergehen. Die Wahl zwischen einer Neugründung und einem Erwerb ist eine rechtliche Entscheidung, nicht nur eine kommerzielle.

Wann sollte die rechtliche Prüfung beginnen?

Die rechtliche Prüfung sollte beginnen, bevor die Satzung, die Vollmachten oder die Bankschritte festgelegt sind. Das ist der einzige Punkt, an dem die Wahl der Gesellschaftsform, die Eigentümerstruktur und der Compliance-Weg noch optimiert und nicht nach der Anmeldung korrigiert werden können. Eine frühe Prüfung verwandelt eine Eintragung in ein Unternehmen, das ab dem Tag seiner Existenz unterzeichnen, einstellen, Bankgeschäfte tätigen und, wo relevant, ein Aufenthalts- oder Staatsbürgerschaftsziel unterstützen kann.

Benötige ich einen Anwalt, um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen?

Ein Anwalt ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich, um ein Unternehmen einzutragen, aber eine grenzüberschreitende Gründung gelingt selten sauber ohne einen, weil die Schwachstellen rechtlicher und nicht bürokratischer Natur sind. Die Wahl der Gesellschaftsform, die Formalitäten der Anteilsübertragung, die Legalisierung ausländischer Dokumente, die Kapitalstrukturierung und das Zusammenspiel zwischen Unternehmensgründung und Einwanderung sind Entscheidungen, die Kosten und Risiko für Jahre bestimmen. Wir bearbeiten die gesamte Akte, sodass die Struktur bei der Gründung korrekt ist und nicht nach Auftreten eines Problems neu aufgebaut werden muss.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer 100 Prozent eines türkischen Unternehmens besitzen?

Ja. Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 gewährt ausländischen Investoren die Gleichbehandlung mit türkischen Staatsangehörigen und erlaubt das vollständige ausländische Eigentum an einem türkischen Unternehmen. Eine ausländische natürliche Person oder eine ausländische Muttergesellschaft kann alle Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft halten, vorbehaltlich nur sektorspezifischer Regeln in einer geringen Zahl regulierter Branchen.

Was ist der Unterschied zwischen einer GmbH und einer AG in der Türkei?

Beide sind beschränkt haftende Gesellschaften nach dem türkischen Handelsgesetzbuch Nr. 6102. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eignet sich für eng gehaltene Betriebsgeschäfte, erfordert aber eine notarielle Urkunde und eine Registereintragung zur Übertragung von Anteilen. Eine Aktiengesellschaft eignet sich für kapitalgeführte Strukturen und den Investoreneintritt, erlaubt freiere Anteilsübertragungen und trägt das höhere Mindestkapital und die Einzahlung vor der Eintragung.

Erfordert die Gründung eines Unternehmens meine physische Anwesenheit in der Türkei?

Nicht unbedingt. Ausländische Gesellschafter können die meisten Schritte über eine ordnungsgemäß ausgearbeitete und legalisierte Vollmacht erledigen, die lokalem Rechtsbeistand erteilt wird, wodurch die Gründung voranschreiten kann, während sich der Gesellschafter im Ausland befindet. Ob ein Konto allein auf eine Vollmacht eröffnet wird, entscheidet die Bank in ihrer eigenen Kundenprüfung; eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung braucht vor der Eintragung kein Konto (Artikel 585) und kann daher zuerst eingetragen und dann mit einem Konto versehen werden. Ein Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, gibt seine Unterschriftserklärung persönlich beim Registeramt ab, sofern keine digitale Unterschriftserklärung von ihm in MERSIS steht (Handelskammer Istanbul).

Wie wird ein türkisches Unternehmen besteuert?

Ein ansässiges türkisches Unternehmen zahlt Körperschaftsteuer auf seine Gewinne, berechnet und verbucht Mehrwertsteuer auf die meisten Waren und Dienstleistungen und zahlt Sozialversicherungsbeiträge für seine Beschäftigten. Das Unternehmen muss gesetzliche Buchführungsunterlagen führen und periodische und jährliche Erklärungen einreichen. Die genauen Sätze und Schwellenwerte ändern sich mit dem Jahreshaushalt, daher sollten sie für das relevante Steuerjahr bestätigt werden.

Kann ich ein Verbindungsbüro später in ein operatives Unternehmen umwandeln?

Ein Verbindungsbüro darf nicht handeln und ist auf nicht kommerzielle Funktionen beschränkt, sodass der Wechsel zu kommerzieller Tätigkeit die Gründung einer separaten operativen Gesellschaft bedeutet, anstatt das Büro an Ort und Stelle hochzustufen. Investoren, die zu handeln erwarten, sollten erwägen, von Anfang an mit einem operativen Unternehmen zu beginnen, um eine zweite Gründung später zu vermeiden.

Die Empfehlung zur Gesellschaftsform, Dokumentenliste und Zeitplan folgen, sobald das Mandat steht.

Verwandte Tätigkeitsbereiche: Strukturierung ausländischer Direktinvestitionen, Gesellschafts- und Handelsrecht, Staatsbürgerschaft durch Investition, Einwanderung und Aufenthaltserlaubnisse sowie Arbeitsrecht und Arbeitserlaubnisse.

Eine türkische Gesellschaft wird häufig gegründet, weil etwas mit einem festen Datum sie verlangt. Ab dem 1. November 2026 muss nach Zusatzartikel 5 des Internetgesetzes Nr. 5651, eingefügt durch das Gesetz Nr. 7578, eine Spieleplattform mit Sitz im Ausland, deren täglicher Zugriff aus der Türkei einhunderttausend übersteigt, einen in der Türkei bestellten und der Behörde angezeigten Vertreter haben. Hält eine juristische und keine natürliche Person dieses Mandat, ist sie eine türkische Gesellschaft, die so gegründet wird, wie diese Seite es beschreibt.

Weiterführend: Unternehmensgründung in der Türkei: Leitfaden für ausländische Investoren.

Diese Seite enthält allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Gesetzliche Sätze, Schwellenwerte und Verfahren ändern sich, und die Ergebnisse hängen von den konkreten Tatsachen jeder Angelegenheit ab. Ein Mandatsverhältnis entsteht nur durch ein unterzeichnetes Mandat.