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Eheschließung in der Türkei für Ausländer: Unterlagen und Recht

Die Eheschließung in der Türkei ist für Ausländer eine standesamtliche Trauung vor dem türkischen Standesbeamten (evlendirme memuru): Ist ein Ehegatte Ausländer, sind die Trauungsämter der Gemeinden und die Personenstandsbehörden (nüfus müdürlüğü) zuständig, beide Verlobten erscheinen persönlich, zwei volljährige Trauzeugen sind dabei, und eine Trauung durch einen Vertreter ist ausgeschlossen (Eheschließungsverordnung, Evlendirme Yönetmeliği, Artikel 12 und 27). Ob Sie heiraten dürfen, entscheidet Ihr eigenes Heimatrecht, wie geheiratet wird, das türkische Recht (Gesetz Nr. 5718 über das internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht, Artikel 13 Absatz 1 und 2). Deshalb verlangt das Standesamt von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Staates (evlenme ehliyet belgesi).

Woran eine Trauung scheitern kann, steht in der Verordnung selbst: an einer Bescheinigung eines Honorarkonsulats, an einer im Ausland geschiedenen Ehe, die im türkischen Register noch besteht, oder an einem Ehefähigkeitszeugnis, das älter als sechs Monate ist. Wer in der Türkei heiraten will, schreibt uns die Staatsangehörigkeit beider Verlobten und den geplanten Ort der Trauung, auf WhatsApp unter +90 530 127 59 35 oder an info@serkalaw.com.

Welches Recht gilt für eine Heirat mit Auslandsbezug?

Das Gesetz Nr. 5718 teilt die Ehe in drei Fragen. Die Ehefähigkeit und die Voraussetzungen der Ehe richten sich für jeden Verlobten nach seinem Heimatrecht im Zeitpunkt der Eheschließung (Artikel 13 Absatz 1). Die Form der Ehe richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem geheiratet wird (Absatz 2), in der Türkei also nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (Türk Medeni Kanunu) und der Eheschließungsverordnung. Die allgemeinen Wirkungen der Ehe unterliegen dem gemeinsamen Heimatrecht der Ehegatten, bei verschiedener Staatsangehörigkeit dem Recht ihres gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts und hilfsweise dem türkischen Recht (Absatz 3).

Ab wann darf man in der Türkei heiraten, und wen nicht?

Für einen türkischen Verlobten gilt: Wer das 17. Lebensjahr nicht vollendet hat, darf nicht heiraten; in außerordentlichen Fällen und aus einem sehr wichtigen Grund kann der Richter die Ehe ab vollendetem 16. Lebensjahr erlauben (Artikel 124 Zivilgesetzbuch). Ein Minderjähriger braucht die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters (Artikel 126). Für einen ausländischen Verlobten beantwortet sein eigenes Recht die Altersfrage, und sein Ehefähigkeitszeugnis bestätigt sie.

Verboten ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen Geschwistern und zwischen Onkel oder Tante und Neffe oder Nichte, zwischen einem Ehegatten und den Verwandten in gerader Linie des anderen auch nach dem Ende der Ehe, und zwischen Annehmendem und Angenommenem sowie zwischen einem von ihnen und den Abkömmlingen oder dem Ehegatten des anderen (Artikel 129). Cousins und Cousinen stehen nicht in dieser Liste. Wer wieder heiraten will, muss beweisen, dass die frühere Ehe beendet ist (Artikel 130); wer nach dem Personenstandsregister verheiratet erscheint, kann nicht heiraten, bis die Scheidung dort eingetragen ist (Artikel 15 Buchstabe b Eheschließungsverordnung). Eine Frau, deren Ehe geendet hat, wartet 300 Tage; die Frist endet mit einer Geburt, und das Gericht hebt sie auf, wenn feststeht, dass sie nicht schwanger ist, oder wenn dieselben Ehegatten einander wieder heiraten (Artikel 132).

Welche Unterlagen braucht ein Ausländer für die Heirat in der Türkei?

Die Akte enthält nach Artikel 20 der Eheschließungsverordnung die unterschriebene Erklärung (beyanname), ein ärztliches Attest einer staatlichen oder privaten Gesundheitseinrichtung (sağlık raporu), ohne das nicht getraut wird, bei Minderjährigen die Zustimmung des Vertreters oder die Erlaubnis des Richters, ein farbiges Passfoto aus den letzten sechs Monaten und für jeden Ausländer das Ehefähigkeitszeugnis. Als solches gilt ein Dokument der zentralen Behörden oder der örtlichen Vertretung seines Staates, das Vor- und Nachnamen, die Namen der Eltern, das Geburtsdatum und das Bestehen oder Fehlen eines Ehehindernisses angibt und ordnungsgemäß beglaubigt ist (usulüne göre tasdik edilmiş).

Drei Sätze derselben Vorschrift entscheiden in der Praxis. Bescheinigungen eines Honorarkonsulats werden nicht angenommen. Die Anschrift wird so genommen, wie Sie sie in der Erklärung angeben; ein weiterer Nachweis wird nicht verlangt. Zweifelt das Standesamt an einem Dokument, lässt es seine Echtheit über das Ministerium und das Außenministerium bei der Vertretung Ihres Staates prüfen. Das Zeugnis beschaffen Sie grundsätzlich selbst bei Ihrem Staat; nur wenn das nicht möglich ist, fordert es das Standesamt über die Generaldirektion an (Artikel 12). Die Akte gilt sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum des Ehefähigkeitszeugnisses; wird bis dahin nicht geheiratet, wird sie geschlossen (Artikel 42).

Wie läuft die Trauung ab?

Die Verlobten beantragen die Trauung gemeinsam beim Standesamt des Ortes, an dem einer von ihnen wohnt (Artikel 134 Zivilgesetzbuch). Den Antrag kann ein Bevollmächtigter mit einer besonderen Vollmacht stellen, die den Vollmachtgeber, den Bevollmächtigten und den künftigen Ehegatten vollständig bezeichnet und ausdrücklich für die Eheschließung erteilt ist (Artikel 17 Eheschließungsverordnung); die Trauung selbst kann durch keinen Vertreter erfolgen (Artikel 27). Der Standesbeamte prüft die Unterlagen und weist einen fehlerhaften Antrag schriftlich zurück; gegen die Zurückweisung kann jeder Verlobte das Gericht anrufen (Artikel 137 und 138 Zivilgesetzbuch). Stellt er die Voraussetzungen fest, nennt er Tag und Stunde der Trauung oder stellt auf Wunsch eine Ehebewilligung aus, mit der Sie binnen sechs Monaten vor jedem Standesbeamten heiraten können (Artikel 139).

Die Trauung ist öffentlich und findet vor dem Standesbeamten und zwei urteilsfähigen, volljährigen Trauzeugen statt (Artikel 141), die die Person kennen müssen, deren Zeuge sie sind (Artikel 28 Eheschließungsverordnung). Spricht ein Ausländer kein Türkisch, kann der Standesbeamte einen Dolmetscher für die erste Amtssprache eines von der Türkei anerkannten Staates hinzuziehen, den die Verlobten zur Trauung mitbringen (Artikel 27). Die Ehe entsteht in dem Augenblick, in dem beide die Frage des Standesbeamten mündlich bejahen (Artikel 142 Zivilgesetzbuch). Unmittelbar danach erhalten die Ehegatten das Familienbuch (aile cüzdanı); eine religiöse Trauung ist für die Gültigkeit nicht nötig und darf erst nach Vorlage des Familienbuchs stattfinden (Artikel 143). Das Standesamt meldet die Ehe binnen zehn Tagen der Personenstandsbehörde (Artikel 32 Eheschließungsverordnung).

Wie wird die Ehe im Ausland nachgewiesen?

Ausländische Ehegatten erhalten neben dem Familienbuch auf Antrag eine mehrsprachige Heiratsurkunde (çok dilli evlenme belgesi, Artikel 34 Eheschließungsverordnung). Ist der ausländische Ehegatte Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen, meldet das türkische Standesamt die Ehe nach dem Übereinkommen Nr. 3 von Istanbul aus dem Jahr 1958 der Personenstandsbehörde seines Geburtsorts. Welche Schritte Ihr eigener Staat für die Eintragung der in der Türkei geschlossenen Ehe verlangt, bestimmt sein Recht; das Gutachten prüft es für Ihren Fall.

Welcher Güterstand gilt?

Ehegatten können für ihr Vermögen ausdrücklich das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder eines ihrer Heimatrechte im Zeitpunkt der Eheschließung wählen; ohne Wahl gilt ihr gemeinsames Heimatrecht bei der Heirat, sonst das Recht ihres gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts bei der Heirat, sonst das türkische Recht, und bei der Auseinandersetzung folgt eine Immobilie immer dem Recht des Staates, in dem sie liegt (Artikel 15 Gesetz Nr. 5718). Gilt türkisches Recht, ist der gesetzliche Güterstand die Errungenschaftsbeteiligung (edinilmiş mallara katılma, Artikel 202 Zivilgesetzbuch). Einen anderen Güterstand vereinbaren Sie durch einen Ehevertrag vor oder nach der Heirat, notariell beurkundet oder beglaubigt, oder Sie erklären Ihre Wahl schriftlich bereits beim Antrag auf die Trauung (Artikel 203 und 205).

Was ändert die Ehe mit einem Türken an Aufenthalt und Staatsangehörigkeit?

Der ausländische Ehegatte eines türkischen Staatsangehörigen erhält eine Familienaufenthaltserlaubnis für jeweils höchstens drei Jahre (Artikel 34 Absatz 1 Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz), und die Voraussetzung eines einjährigen Voraufenthalts des Zusammenführenden gilt für ihn nicht (Artikel 35 Absatz 2). Nach einer Scheidung kann er eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn er mindestens drei Jahre mit der Familienaufenthaltserlaubnis gelebt hat; diese Frist entfällt nur, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass er Opfer häuslicher Gewalt war (Artikel 34 Absatz 6). Die Staatsangehörigkeit bringt die Ehe nicht von selbst: Den Antrag kann stellen, wer seit mindestens drei Jahren verheiratet ist und in ehelicher Gemeinschaft lebt (Artikel 16 Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901), wie auf unserer Seite Türkische Staatsangehörigkeit erhalten beschrieben.

Prüfung Ihrer Eheschließung in der Türkei

Die Kanzlei liest Ihre Unterlagen, eine frühere Ehe und ihre Eintragung, die Wahl des Güterstands und den Aufenthalt danach und sagt Ihnen, welches Papier fehlt, bevor das Standesamt es sagt. Kontakt zu Serka Law Firm.

Siehe auch: Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei, Scheidung in der Türkei und Familienangelegenheiten und Scheidungsfälle.

Diese Seite gibt das Zivilgesetzbuch Nr. 4721, das Gesetz Nr. 5718, das Gesetz Nr. 6458, das Gesetz Nr. 5901 und die Eheschließungsverordnung nach den konsolidierten Texten auf mevzuat.gov.tr wieder. Sie ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall; ein Mandat entsteht erst mit einer unterschriebenen Vereinbarung.