Türkische Staatsbürgerschaft (Staatsangehörigkeit) erhalten Sie entweder kraft Gesetzes mit der Geburt, durch Abstammung von einem türkischen Elternteil oder durch Geburt in der Türkei, oder später durch eine Entscheidung der Behörde: durch Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt, durch Ehe nach drei Jahren, durch Investition ab 400.000 USD in Immobilien, durch Adoption oder durch Wiedererwerb (Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901, Türk Vatandaşlığı Kanunu, Artikel 5, 6, 9, 11 und 16; Durchführungsverordnung, Artikel 20 Absatz 2). Die Geburtswege sind kein Antrag: Die Staatsangehörigkeit besteht ab der Geburt, und das Verfahren stellt nur fest, was schon besteht. Jeder andere Weg ist ein Antrag, und Artikel 10 Absatz 1 sagt ausdrücklich, dass auch wer alle Voraussetzungen erfüllt, keinen unbedingten Anspruch auf die Einbürgerung hat. Staatsangehörigkeit und Staatsbürgerschaft meinen auf dieser Seite dasselbe.
Für Leser in Deutschland zählt vor allem der Wiedererwerb. Wer mit einer Austrittsgenehmigung (çıkma izni) auf die türkische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, um Deutscher zu werden, kann sie ohne Mindestaufenthalt in der Türkei zurückerhalten (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a Gesetz Nr. 5901), und seit dem 27. Juni 2024 kostet ihn das die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr. Wer zurück will, schreibt uns das Datum der Austrittsgenehmigung und die Nummer, unter der sie erteilt wurde, auf WhatsApp unter +90 530 127 59 35 oder an info@serkalaw.com.
Welche Wege zur türkischen Staatsangehörigkeit gibt es?
Das Gesetz Nr. 5901 unterscheidet den Erwerb mit der Geburt (Artikel 6 bis 8) vom späteren Erwerb, der durch Entscheidung der zuständigen Behörde, durch Adoption oder durch Ausübung des Wahlrechts eintritt (Artikel 9 Absatz 1). Die Wege im Einzelnen: die allgemeine Einbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt (Artikel 11), die Einbürgerung in Ausnahmefällen durch Entscheidung des Staatspräsidenten, zu der die Investition gehört (Artikel 12), der Wiedererwerb (Artikel 13 und 14), der Erwerb durch Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen (Artikel 16), die Adoption eines Minderjährigen durch einen türkischen Staatsangehörigen (Artikel 17) und das Wahlrecht der Kinder, die die Staatsangehörigkeit mit einem Elternteil verloren haben (Artikel 21).
Wer ist von Geburt an türkischer Staatsangehöriger?
Ein Kind, das in einer Ehe von einer türkischen Mutter oder einem türkischen Vater geboren wird, ist türkischer Staatsangehöriger, ob es in der Türkei oder im Ausland zur Welt kommt (Artikel 7 Absatz 1). Ein außerhalb der Ehe geborenes Kind einer türkischen Mutter und eines ausländischen Vaters ist ebenfalls Türke (Absatz 2); das außerhalb der Ehe geborene Kind eines türkischen Vaters und einer ausländischen Mutter wird es, sobald die Abstammung nach den dafür geltenden Regeln festgestellt ist (Absatz 3). Ein in der Türkei geborenes Kind, das wegen seiner ausländischen Eltern keine Staatsangehörigkeit durch Geburt erwerben kann, ist von Geburt an Türke (Artikel 8 Absatz 1). In allen diesen Fällen wirkt die Staatsangehörigkeit ab dem Augenblick der Geburt (Artikel 6 Absatz 1). Ein in Deutschland geborenes Kind eines türkischen Elternteils beantragt sie deshalb nicht; die Eintragung im Personenstandsregister stellt sie fest.
Wie erhalten frühere Türken die Staatsangehörigkeit zurück?
Wer die türkische Staatsangehörigkeit durch eine Austrittsgenehmigung verloren hat, erhält sie durch Entscheidung des Innenministeriums zurück, unabhängig davon, wie lange er in der Türkei gelebt hat; die einzige Voraussetzung ist, dass kein Hindernis der nationalen Sicherheit besteht (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe a). Dasselbe gilt für Kinder, die die Staatsangehörigkeit mit ihren Eltern verloren und ihr Wahlrecht nicht innerhalb von drei Jahren nach Eintritt der Volljährigkeit ausgeübt haben (Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 21 Absatz 1). Auch ohne Wiedererwerb behält, wer durch Geburt Türke war und mit Genehmigung ausgetreten ist, zusammen mit seinen Nachkommen bis zum dritten Grad die Rechte eines türkischen Staatsangehörigen; ausgenommen sind das aktive und passive Wahlrecht, die zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen und Hausrat und die Beamtenlaufbahn, und eine Wehrpflicht besteht nicht (Artikel 28 Absatz 1 bis 3).
Die deutsche Seite hat sich mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) geändert, das am 27. Juni 2024 in Kraft trat. Paragraf 17 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes nennt seitdem als Verlustgründe nur den Verzicht, den Eintritt in ausländische Streitkräfte oder die Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland und die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gehört nicht dazu, und Paragraf 25 ist aufgehoben (Artikel 1 Nummer 13 und 16 des Gesetzes). Ein Deutscher, der die türkische Staatsangehörigkeit nach Artikel 13 zurückerhält, bleibt daher Deutscher.
Wie funktioniert die Einbürgerung nach fünf Jahren?
Die allgemeine Einbürgerung verlangt acht Voraussetzungen zugleich (Artikel 11 Absatz 1): Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit nach dem eigenen Heimatrecht, fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt in der Türkei, rückwärts gerechnet vom Tag des Antrags, ein Verhalten, das den Entschluss zur Niederlassung in der Türkei bestätigt, keine Krankheit, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt, einen guten Leumund, ausreichende Türkischkenntnisse, ein Einkommen oder einen Beruf, der Sie und Ihre Angehörigen in der Türkei trägt, und kein Hindernis der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung. Aufenthalt bedeutet rechtmäßiges Wohnen in der Türkei; Zeiten im Ausland von insgesamt bis zu zwölf Monaten werden auf die fünf Jahre angerechnet (Artikel 15 Absatz 1). Ob die Voraussetzungen vorliegen, stellt eine Kommission auf Provinzebene fest; entschieden wird durch das Innenministerium (Artikel 18 und 19).
Macht die Ehe mit einem Türken zum türkischen Staatsangehörigen?
Nicht unmittelbar: Die Ehe mit einem türkischen Staatsangehörigen verschafft die Staatsangehörigkeit nicht von selbst (Artikel 16 Absatz 1). Den Antrag stellen kann, wer seit mindestens drei Jahren mit einem Türken verheiratet ist und dessen Ehe fortbesteht; verlangt werden das Zusammenleben in familiärer Gemeinschaft, kein mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbares Verhalten und kein Hindernis der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung. Stirbt der türkische Ehegatte nach dem Antrag, entfällt die Voraussetzung des Zusammenlebens (Absatz 2); wird die Ehe später für nichtig erklärt, behält der Ehegatte, der bei der Eheschließung gutgläubig war, die Staatsangehörigkeit (Absatz 3).
Wie erhalten Sie die Staatsangehörigkeit durch Investition?
Die Investition führt über Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b: Durch Entscheidung des Staatspräsidenten (Cumhurbaşkanı kararı) kann eingebürgert werden, wer eine Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe j des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz erhält, zusammen mit dem ausländischen Ehegatten und den minderjährigen oder unterhaltsabhängigen Kindern beider Ehegatten. Die Wege und Beträge stehen in Artikel 20 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (Türk Vatandaşlığı Kanununun Uygulanmasına İlişkin Yönetmelik): Immobilien ab 400.000 USD mit einem dreijährigen Veräußerungsverbot im Grundbuch; eine Bankeinlage ab 500.000 USD, drei Jahre in türkischer Lira gehalten; Staatsanleihen, Anteile an Immobilien- oder Wagniskapitalfonds oder die private Altersvorsorge, jeweils ab 500.000 USD für drei Jahre; eine Sachanlageinvestition ab 500.000 USD; oder die Schaffung von 50 Arbeitsplätzen. Die Beträge werden zum Kurs der Zentralbank am Tag der Feststellung umgerechnet (Artikel 20 Absatz 6). Bei Immobilien, Einlage, Anleihen, Fonds und Altersvorsorge werden die Devisen vor der Transaktion an eine Bank in der Türkei und von dieser an die Zentralbank verkauft (Artikel 20 Absatz 10); die Sachanlage und die Arbeitsplätze kennen weder die Dreijahresfrist noch diesen Verkauf.
Beim Immobilienweg entscheidet das Grundbuch. Der Verkäufer muss eine türkische natürliche oder juristische Person sein; eine Wohnung, die von einem Ausländer gekauft wird oder schon einem anderen Antrag gedient hat, zählt nicht; ein Grundpfandrecht (ipotek) oder eine beschränkende Eintragung verhindert den Antrag; ein Kredit einer türkischen Bank wird auf den Betrag nicht angerechnet. Seit dem 28. September 2026 erstellt jede von der Kapitalmarktbehörde (Sermaye Piyasası Kurulu, SPK) zugelassene Bewertungsgesellschaft den Bewertungsbericht, und zwischen der Bescheinigung über den maßgeblichen Betrag (TTB) und dem Antrag dürfen höchstens zwölf Monate liegen; bis dahin galten nur die Berichte der GEDAŞ und sechs Monate (Rundschreiben 2024/4 der Generaldirektion für Grundbuch und Kataster, TKGM, in der Fassung vom 28. September 2026). Eine verkaufende Immobilien-Investmentgesellschaft (GYO) braucht kein TTB, verkauft für die Staatsbürgerschaft aber nur mit ihrem auf KAP veröffentlichten Gutachten der Einheit oder einem neuen über WebTapu oder TADEBİS; ein Kauf, der wegen eines mehr als sechs Monate alten TTB liegen geblieben war, kann mit einem TTB unter zwölf Monaten weitergehen. Einen Mindestaufenthalt und eine Sprachprüfung kennt Artikel 12 nicht. Die Schritte folgen aufeinander: Prüfung der Eignung, Bewertung oder Bankgeschäft, Eintragung im Grundbuch mit dem Vermerk oder die Einlage, die Konformitätsbescheinigung (Uygunluk Belgesi), die Aufenthaltserlaubnis nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe j, die Staatsangehörigkeitsakte bei der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü) und die Entscheidung des Staatspräsidenten. Wer mit dem türkischen Pass ein E-2-Visum der Vereinigten Staaten anstrebt, braucht bei einer durch Investition erworbenen Staatsangehörigkeit zusätzlich drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Türkei zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Antrag (8 U.S.C. 1101(a)(15)(E) in der Fassung von Pub. L. 117-263, Abschnitt 5902(b)).
Wer kommt beim Investitionsweg mit, und welche Unterlagen braucht der Antrag?
Die Familie kommt ohne weitere Investition mit: der Ehegatte und die Kinder, die minderjährig oder unterhaltsabhängig sind. Das Wort „oder“ entscheidet: Ein volljähriges Kind ist nicht ausgeschlossen, es kommt als Unterhaltsabhängiger mit, und die Abhängigkeit wird mit Unterlagen belegt, die vor dem Antrag gesammelt werden. Die Verordnung definiert die Unterhaltsabhängigkeit nicht, und maßgeblich ist der Stand am Tag des Antrags. Ein Kind, das nicht mit den Eltern eingebürgert wird, fällt nach Eintritt der Volljährigkeit unter die allgemeine Einbürgerung mit fünf Jahren Aufenthalt (Artikel 20 Absatz 3 Gesetz Nr. 5901).
Artikel 20 Absatz 3 der Durchführungsverordnung nennt als Unterlagen: den Antrag auf dem Formular, den Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument, die Personenstandsurkunde und je nach Lage die Heirats-, Scheidungs- oder Sterbeurkunde, die Geburtsurkunde oder einen Registerauszug mit den Nachweisen der Verwandtschaft für Ehegatten und Kinder, die Registerauszüge türkischer Verwandter ersten und zweiten Grades, ein Dokument, das ein unvollständiges Geburtsdatum ergänzt, und den Beleg über die Gebühr. Ein Führungszeugnis verlangt die Verordnung nicht; es gehört zur Aufenthaltserlaubnis, und dort nur auf Verlangen (Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe ç Gesetz Nr. 6458).
Wer entscheidet, und ab wann gilt die Entscheidung?
Über die allgemeine Einbürgerung und die Ehe entscheidet das Innenministerium nach der Prüfung durch die Kommission der Provinz (Artikel 18 und 19), über den Wiedererwerb nach Artikel 13 ebenfalls das Ministerium, über die Einbürgerung in Ausnahmefällen und damit über die Investition der Staatspräsident (Artikel 12 Absatz 1). Die Entscheidung wirkt ab ihrem Datum, nicht ab dem Antrag (Artikel 20 Absatz 1). Sie ändert die Staatsangehörigkeit des Ehegatten nicht; Kinder unter der Sorge des Antragstellers erwerben mit Zustimmung des anderen Elternteils, fehlt sie, nach der Entscheidung des Richters im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Elternteils (Artikel 20 Absatz 2). Beim Investitionsweg nennt Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b den Ehegatten ausdrücklich.
Dürfen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten?
Wer als Deutscher die türkische Staatsbürgerschaft beantragt, verliert die deutsche dadurch nicht mehr. Die Türkei verlangt nicht, dass Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Ob Ihr eigener Staat Sie behält, entscheidet dessen Recht: Für Deutsche ist der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 kein Verlustgrund mehr (Paragraf 17 Absatz 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der Fassung von BGBl. 2024 I Nr. 104). Erwirbt umgekehrt ein Türke eine weitere Staatsangehörigkeit, wird dies im Personenstandsregister vermerkt, sobald er die Unterlagen vorlegt; ein Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit ist daran nicht geknüpft (Artikel 44 Absatz 1 Gesetz Nr. 5901).
Kann die Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?
Ja, auf zwei Wegen. Eine Einbürgerung, die auf falschen Angaben oder dem Verschweigen wesentlicher Umstände beruht, hebt die Behörde auf, die sie erteilt hat (Artikel 31 Absatz 1); die Aufhebung wirkt ab ihrem Datum und erfasst den Ehegatten und die Kinder, die über den Betroffenen eingebürgert wurden (Artikel 32 Absatz 1). Eine Entscheidung, die ohne ihre rechtlichen Voraussetzungen ergangen ist, wird zurückgenommen (Artikel 40 Absatz 1); diese Vorschrift setzt kein Verschulden voraus. Das Innenministerium hat am 4. August 2026 mitgeteilt, dass nach gefälschten Bewertungsberichten und aus Gründen der Sicherheit die Entscheidungen über 1.413 Investoren und 6.134 Personen nach diesen beiden Artikeln aufgehoben oder zurückgenommen wurden. Welche Frist dann läuft und wie geklagt wird, steht auf unserer Seite Türkische Staatsbürgerschaft entzogen: Annullierung und Klage.
Ihr Weg zur türkischen Staatsangehörigkeit
Mit dem Mandat liest die Kanzlei Ihre Abstammung, eine frühere türkische Staatsangehörigkeit und die Austrittsgenehmigung, Ihre Familie und Ihre Mittel und stellt fest, welcher Weg trägt, welche Unterlagen zu beschaffen sind und welche Fristen laufen; beim Investitionsweg prüft sie dazu Verkäufer, Grundbuchlasten, Gutachten und TTB nach dem Rundschreiben vom 28. September 2026 oder die Annahme der Einlage durch die Bank. Kontakt zu Serka Law Firm.
Siehe auch: Rechtsanwalt für türkische Staatsbürgerschaft durch Investition, Einbeziehung der Familie und die türkische Staatsbürgerschaft und das E-2-Visum.
Diese Seite gibt das Gesetz Nr. 5901, das Gesetz Nr. 6458 und die Durchführungsverordnung nach den konsolidierten Texten auf mevzuat.gov.tr wieder, das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz nach dem Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 104. Sie ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall; ein Mandat entsteht erst mit einer unterschriebenen Vereinbarung.